Bin neu, und suche Antworten...
Verfasst: Mo 21. Apr 2008, 14:51
Hallo,
bin (30 J.) neu im Forum und muss als erstes mal sagen dass ich es klasse finde wie einem hier geholfen wird.
Allerdings bin ich auch bei manchen Sachen „entsetzt" wenn ich lese dass so manche Anwälte wohl nichtmal halb soviel Sachverstand über diverse Gesetzeslagen haben, als wie viele Leute hier.
Deshalb nun meine Sachlage an euch, mit der Bitte um eine Antwort.
Fakten:
26.05.1997 Trunkenheitsfahrt, 1,61 Promille
August 1997 Gerichtsverhandlung (Trunkenheit, Gefährdung) 18 Monate, 2000 DM Geldstrafe
Februar 1999 MPU (Bestanden im 1. Anlauf)
März 1999 Wiedererteilung (alte 3er)
Hatte eigentlich aus dieser ganzen Sache „gelernt". Jedoch haben mich private Gründe (Scheidung etc.) zu einer weiteren Trunkenheitsfahrt hinreißen lassen:
23.02.2008 Trunkenheitsfahrt, Routinemäßige Kontrolle, 1,22 Promille
16.04.2008 Strafbefehl, 8 Monate, 40 Tagessätze
Nun habe ich mich schon des öfteren durch so manche Foren gelesen, aber nie wirklich Antworten auf meine Fragen gefunden.
Hoffentlich kann das nun von den „Fachleuten" hier geschehen.
Mein größtes Problem ist dass ich nicht genau weiss, wie sich dass mit den Tilgungsfristen verhält.
Ich habe mal gelesen, dass es 1999 wohl irgendwie eine Gesetzesänderung gab, und dass die Fälle die davor eingetragen wurden, irgendwie „anders" verjährten (5 Jahre?).
Wie verhält sich das nun bei mir?
Bin ich (damaliger Gerichtstermin 08.1997) heute lt. Verkehrszentralregister bzw. Bundeszentralregister nun Ersttäter?
Eigentlich liegen ja mehr als 10 Jahre zwischen dem damaligen Delikt und dem jetzigen.
Auch meine (verhältnismäßig) milde Strafe jetzt sprechen doch eher dafür.
Und wie verhält es sich mit der FSST?
Meine Sperrfrist endet am 8. Dezember. D.h. am 8. September könnte ich meinen Führerschein wieder beantragen.
Verlangt die FSST dann erneut eine MPU?
Oder (wenn ja) kann ich dem umgehen, in dem ich erst im Februar 2009 meinen Führerschein beantrage, weil ja dann die 1. MPU auch bereits 10 Jahre zurückliegt.
Bisher habe ich mir am 4. April die Leberwerte bestimmen lassen. Alles im grünen Bereich.
Desweitere habe ich einen Termin beim Diakonischen-Werk zwecks Suchtberatung geben lassen.
Seit der Trunkenheitsfahrt habe ich keinen Tropfen mehr angerührt.
Ich bedanke mich schonmal im voraus für die Antworten!
bin (30 J.) neu im Forum und muss als erstes mal sagen dass ich es klasse finde wie einem hier geholfen wird.
Allerdings bin ich auch bei manchen Sachen „entsetzt" wenn ich lese dass so manche Anwälte wohl nichtmal halb soviel Sachverstand über diverse Gesetzeslagen haben, als wie viele Leute hier.
Deshalb nun meine Sachlage an euch, mit der Bitte um eine Antwort.
Fakten:
26.05.1997 Trunkenheitsfahrt, 1,61 Promille
August 1997 Gerichtsverhandlung (Trunkenheit, Gefährdung) 18 Monate, 2000 DM Geldstrafe
Februar 1999 MPU (Bestanden im 1. Anlauf)
März 1999 Wiedererteilung (alte 3er)
Hatte eigentlich aus dieser ganzen Sache „gelernt". Jedoch haben mich private Gründe (Scheidung etc.) zu einer weiteren Trunkenheitsfahrt hinreißen lassen:
23.02.2008 Trunkenheitsfahrt, Routinemäßige Kontrolle, 1,22 Promille
16.04.2008 Strafbefehl, 8 Monate, 40 Tagessätze
Nun habe ich mich schon des öfteren durch so manche Foren gelesen, aber nie wirklich Antworten auf meine Fragen gefunden.
Hoffentlich kann das nun von den „Fachleuten" hier geschehen.
Mein größtes Problem ist dass ich nicht genau weiss, wie sich dass mit den Tilgungsfristen verhält.
Ich habe mal gelesen, dass es 1999 wohl irgendwie eine Gesetzesänderung gab, und dass die Fälle die davor eingetragen wurden, irgendwie „anders" verjährten (5 Jahre?).
Wie verhält sich das nun bei mir?
Bin ich (damaliger Gerichtstermin 08.1997) heute lt. Verkehrszentralregister bzw. Bundeszentralregister nun Ersttäter?
Eigentlich liegen ja mehr als 10 Jahre zwischen dem damaligen Delikt und dem jetzigen.
Auch meine (verhältnismäßig) milde Strafe jetzt sprechen doch eher dafür.
Und wie verhält es sich mit der FSST?
Meine Sperrfrist endet am 8. Dezember. D.h. am 8. September könnte ich meinen Führerschein wieder beantragen.
Verlangt die FSST dann erneut eine MPU?
Oder (wenn ja) kann ich dem umgehen, in dem ich erst im Februar 2009 meinen Führerschein beantrage, weil ja dann die 1. MPU auch bereits 10 Jahre zurückliegt.
Bisher habe ich mir am 4. April die Leberwerte bestimmen lassen. Alles im grünen Bereich.
Desweitere habe ich einen Termin beim Diakonischen-Werk zwecks Suchtberatung geben lassen.
Seit der Trunkenheitsfahrt habe ich keinen Tropfen mehr angerührt.
Ich bedanke mich schonmal im voraus für die Antworten!
P.S.: Am Tag nach meinem Führerscheinentzug habe ich es das 1. mal seit langem geschafft, mit meiner Frau über unsere Probleme zu reden. Und siehe da, wir verstehen uns wieder besser und wollen die Scheidung zurückziehen.