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EU-FS aus dem Ausland umschreiben

Verfasst: Fr 29. Aug 2008, 13:02
von charly68
Ich verfolge gerade in einem anderen Forum die Diskussion von der Umschreibung z. B. eines CZ-FS in einen D-FS.

Dort meinen manche User, daß sie durch eine Umschreibung auch wieder ihre alten Klassen bekommen, die ihnen mal entzogen wurden.

Ich selber kann es mir nicht vorstellen, denn bei einer Umschreibung aufgrund eines EU-FS aus z. B. CZ können doch nur die Klassen berücksichtigt werden, die auch in dem entsprechenden Führerschein stehen.

Wenn sie die alten Klassen bekommen wollten, die entzogen wurden, dann müsste doch eine Neuerteilung nach Entzug beantragt werden und diese wäre ja u. U. noch mit einer MPU behaftet bzw. nach Ablauf von 15 Jahren auch MPU-frei.

Liege ich da mit meiner Denkweise falsch?

LG

Verfasst: Fr 29. Aug 2008, 22:01
von corneliusrufus
Wenn es zwischendrin nie einen Entzug gab, die alten Klassen in D erworben wurde, dann könnte die Ansicht, sie werden im Rahmen einer Umschreibung wieder erteilt, greifen. Denn dann müsste der Bestandsschutz greifen.

Gab es jedoch zwischendrin mal einen Entzug oder einen Verzicht, dann sehe ich keinen Rechtsgrund, die alten Klassen neu aufleben zu lassen.

Liebe Greet-Ings, Cornelius

Verfasst: Di 2. Sep 2008, 11:16
von sachse
Charly. wenn du den Fs erst umschreiben lässt hast du wieder einen D-FS mit den Klassen die im Ausländischen Dokument stehen. Erst danach kannst du (da du ja wieder einen D-FS hast,) deine alten Klassen wieder beantragen. Die Rechtsgrundlage einer Verweigerung möchte ich sehen.

Verfasst: Mi 3. Sep 2008, 10:00
von charly68
Sachse, mit Deiner Denkweise liegst Du daneben.

Habe gerade mit meiner zuständigen FEB telefoniert.

Umschreibung bedeutet nur, daß die Klassen aus dem ausländischen FS auf einen D-FS übernommen werden und man zugleich auf alle früher erteilten Klassen verzichtet. Schau Dir mal ein Antragsformular für eine FS-Umschreibung an.

Die alten D-Klassen, die mal vor einem Entzug vorhanden waren, können nur durch eine Neuerteilung nach Entzug wieder erlangt werden, wenn zugleich auf die ausländische FE verzichtet wird. Anders kommt man nicht an die alten Klassen.

LG

Verfasst: Mi 3. Sep 2008, 10:21
von sachse
Sicherlich hast du bei deinem Telefonat auch gleich nach der Rechtsgrundlage gefragt, und die hast du vergessen in deinem Beitrag mit an zu geben.
Wenn der Fs umgeschrieben wurde, bedeutet daß das du keine MPU mehr ab zu legen brauchst da die Alten EZ nicht mehr verwertet werden dürfen. Warum sollte bei den anderen Klassen also eine gefordet werden durfen? Das BVerwG hat in einem Urteil entschieden das die Fahreignung nicht Klassengebunden ist.

http://www.bverwg.de/enid/%20d8c6b7ad7e ... he_8o.html

Mit welcher Begründung sollte jemanden dann die alten Klassen verweigert werden? (und jetzt bitte nicht deinen üblichen Schwachsinn, sondern Fakten und §)

Verfasst: Mi 3. Sep 2008, 15:52
von charly68
Daß die Fahrereigung nicht klassengebunden ist, das ist klar.

Jedoch verzichtest Du ja durch die Ausstellung eines z. B. CZ-FS auf einen D-FS und darauf erteilten Klassen. Schließlich darf man ja nur einen FS haben. Somit ist die bisherige Akte in D auf immer und ewig geschlossen.

Durch die Umschreibung entsteht eine neue Akte, die nur die Umschreibung enthält.

Und nun meine Frage:

Warum soll man einem MPU-Flüchtling seine ehmals erteilten Klassen im Rahmen einer Umschreibung wieder erteilen?

Ich sehe hierfür keine Grundlage, da für die Umschreibung der ausländische Führerschein die Grundlage ist und nicht die alte D-Akte.

Der MPU-Flüchtling kann ja in D eine Neuerteilung nach Entzug beantragen. Sollten die 15 JAhre noch nicht um sein, dann ist die evtl. nötige MPU abzulegen.

LG

Verfasst: Mi 3. Sep 2008, 16:29
von sachse
charly68 hat geschrieben:Daß die Fahrereigung nicht klassengebunden ist, das ist klar.

Jedoch verzichtest Du ja durch die Ausstellung eines z. B. CZ-FS auf einen D-FS und darauf erteilten Klassen. Schließlich darf man ja nur einen FS haben. Somit ist die bisherige Akte in D auf immer und ewig geschlossen.
Bitte die Quelle,Rechtliche Grundlage für diese Aussage
charly68 hat geschrieben: Durch die Umschreibung entsteht eine neue Akte, die nur die Umschreibung enthält.
Ebenfalls die Rechtliche Grundlage bitte sowie entsprechende §. Die Durften bei zutreffen deiner aussage leicht zu beschaffen sein, da das Thema Umschreibung ja nicht erst seit gestern aktuell ist
charly68 hat geschrieben: Und nun meine Frage:

Warum soll man einem MPU-Flüchtling seine ehmals erteilten Klassen im Rahmen einer Umschreibung wieder erteilen?
Weil er, in Gegensatz zu gewissen Leuten die einen EUFS ohne Anreise gekauft haben(oder es versucht haben und sogar dafür zu dämlich waren) seine Eignung dem ausstellenden Land bewiesen haben. Dieser Fs wurde in einen Deutschen Fs umgeschrieben und damit die alten EZ unbrauchbar gemacht. Lies dir doch mal diesen Thread hier durch

http://217.151.149.56/forum/showthread.php?t=7689

@ Nena hat es ziemlich auf den Punkt gebracht, nur war eben zu diesem Zeitpunkt noch die 2 Jahresregel gültig.

Verfasst: Mi 3. Sep 2008, 16:58
von charly68
z. B. hiermit.
Ich versichere die Richtigkeit vorstehender Angaben. Ebenso erkläre ich, in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum weder eine Fahrerlaubnis zu besitzen noch eine solche beantragt zu haben. Auf eine bereits vorhandene EU- bzw. EWR-Fahrerlaubnis verzichte ich ausdrücklich mit Erteilung der beantragten Fahrerlaubnis.
Das ist der Zusatztext auf dem Antragsformular auf meiner FEB.

Ähnliches dürfte auch in CZ auf dem Antrag stehen.

LG

Verfasst: Mi 3. Sep 2008, 18:14
von corneliusrufus
Darf ich nachfragen, um welchen Fall bzw. Fälle es sich handelt bzw. handeln soll? Geht es darum, in D eine alte Klasse 2 gleichwertig wieder zu erhalten oder geht es darum, bsp. eine Klasse C zu erhalten? Soll in dem umzuschreibenden Dokument solches (oder entsprechendes) eingetragen sein oder nur die Klasse B? War in Deutschland einmal die Klasse C oder 2 vorhanden? Wurde in D entzogen oder auf die FE verzichtet?

Nebenbei, was wäre, wenn der Satz des Verzichts selbst im Antrag gestrichen würde und durch eine andere "Verzichtserklärung" ersetzt würde?

So wie es bei den Umschreibeanträgen aussieht,verzichtet jemand mit der Umschreibung auf alle bisherigen Klassen, so diese im Umschreibeantrag selbst nicht erfasst sind. Also auch auf alle ehemaligen, wenn diese nicht in den Umschreibeantrag/"Umschreibeantrag" (gleich Antrag auf FE unter Hinzuziehung einer Umschreibung) aufgenommen werden.

Liebe Greet-Ings, Cornelius

Verfasst: Mi 3. Sep 2008, 19:02
von charly68
Nehmen wir mal die alten Klassen 3 und 1 sowie die neuerteilte Klasse B in cz als Diskussionsgrundlage.

LG