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Neuerteilung der Fahrerlaubnis, Wegfall der Fahrerlaubnisprüfung

Verfasst: Mi 3. Sep 2008, 11:49
von mickel
Hallo zusammen,

ich hatte heute leider beim STVA kein Glück bzgl.
meiner Neuerteilung.

Ich hatte gehofft aufgrund des neuen Gesetzes,
das eine Faherlaubnisprüfung nicht mehr vorsieht
meinen FS endlich zurückzubekommen.

Die Begründung ist wie folgt:

Sehr geehrter Herr,

Sie beantragen die Neuerteilung der Fahrerlaubnis. Nach den hier vorliegende Unterlagen wurde die Fahrerlaubnis am 22.09.1992 entzogen.

Da Sie die Fahrerlaubnis bereits seit ca. 16 Jahren entbehren,bin ich nach $20 Abs. 2 Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV nicht in der Lage, auf die Fahrerlaubnisprüfung zu verzichten.

Das STVA hat keine Info's zu damals, alle Zeunisse sauber,
kein eintrag im Zentralregister.

Weiß jemand Rat ?

Danke unbekannterweise im Vorraus ...

Verfasst: Mi 3. Sep 2008, 11:58
von charly68
Die FEB kann auch nach Ablauf der 2-Jahresfrist nach der neuen FeV, die im Herbst in Kraft tritt und teilweise schon umgesetzt wird, weiterhin eine Prüfung anordnen, denn hierbei liegt ein Ermessensspielraum der FEB vor.

Wie lange hattest Du den FS bzw. wann wurde er Dir erteilt und wann entzogen?

Meine zuständige FEB verlangt normalerweise keine Prüfungen mehr, es sei den es werden Erkenntnisse bekannt die eine erneute Prüfung rechtfertigen. Aber so ein Fall hatten sie bisher noch nicht.

Vielleicht verwendet Deine FEB auch noch die derzeit gültige FeV als Grundlage und somit hat der Sachbearbeiter auf jeden Fall recht.

LG

Verfasst: Mi 3. Sep 2008, 12:06
von mickel
Hallo , danke für die Antwort,

ich hatte den FS vorher schon ca. 10 Jahre.

Wohnort ist 52525 Heinsberg

Verfasst: Mi 3. Sep 2008, 13:06
von charly68
mickel hat geschrieben:Hallo , danke für die Antwort,

ich hatte den FS vorher schon ca. 10 Jahre.

Wohnort ist 52525 Heinsberg
Dann spreche mal mit dem Dienststellenleiter der FEB ob schon nach der neuen FeV erteilt wird. Und wenn ja, ob er auch der Meinung des Sachbearbeiters ist.

LG

Verfasst: Mi 3. Sep 2008, 13:58
von mickel
Habe ich schon mitgesprochen, Sie gehen schon nach der
neuen, allerdings gleiche Meinung wie Sachbearbeiter ...

Verfasst: Mi 3. Sep 2008, 15:33
von charly68
Aber diese Aussage
Da Sie die Fahrerlaubnis bereits seit ca. 16 Jahren entbehren,bin ich nach $20 Abs. 2 Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV nicht in der Lage, auf die Fahrerlaubnisprüfung zu verzichten.
ist meiner Meinung nach keine ausreichende Begründung um erneut die Prüfungen zu verlangen.

Somit würde ich mich an die nächst höhere Instanz (Regierungspräsidium oder gar Verkehrsministerium des entsprechenden Landes) wenden.

LG

Verfasst: Mi 3. Sep 2008, 19:25
von corneliusrufus
Das ist keine Begründung, sondern ein Hinweis bzw. Verweis. Da fehlt die Erläuterung, warum zu diesem Schluss gekommen wird. Der reine Zeitablauf kann es nicht sein, da fehlt die - ausgesprochene - Schlussfolgerung.

Zugleich halte ich es für - gut - möglich, dass mit nachgereichter Schlussfolgerung, damit vollständiger Begründung, eine neue Prüfung der Fahrtüchtigkeit, hier theoretische und praktische Prüfung, anstehen wird.

Die Schlussfolgerung müsste m.E. lauten, weil Sie bereits seit über 16 Jahren ohne FE waren und in dieser Zeit ..., können die heutigen Anforderungen nicht mehr ... mit den damaligen verglichen werden, so dass ...

Es mag dabei herauskommen, dass eine derartige Begründung nicht stichhaltig ist.

Liebe Greet-Ings, Cornelius

Verfasst: Mi 3. Sep 2008, 22:00
von charly68
Meine zuständige FEB hält eine 15jährige Entzugszeit jedenfalls nicht als Grundlage um erneute Prüfungen zu verlangen.

Ich habe den Verdacht, daß der TE uns nicht alles genannt hat.

LG