Verwertungs und Tilgungsfristen, Fragezeichen über Fragezeichen.
Verfasst: Mi 10. Sep 2008, 10:45
Hallo, alle. Bei mir dreht es sich um folgende Begebenheit.
Im Jahre 1990 wurde mir der Führerschein entzogen wegen Alkohol, damals 1,47 BAK, noch vor dem Verfahren machte ich aus einem dummen Umstand heraus den Fehler erneut unter Trunkenheit zu fahren, da ich den Fahrer schwer verletzt auf dem Rücksitz liegen hatte. Wurde erwischt und in einem einzigen Verfahren zu 18 Monaten Fahrverbot verurteilt.
93 machte ich eine MPU, diese fiel negativ aus, denn ich wurde in der Zwischenzeit mit Verstoss gegen das BTM verurteilt, und in den Test wurden Cannabinoide festgestellt (zu diesem Zeitpunkt nahm ich eigentlich regelmässig, ausser zur MPU ca 6 Wochen nicht) also blies ich das Unternehmen FS ab. 1996 endete mein Drogenkonsum.
1997 stellte ich erneut Antrag. Dieser wurde mir, da ich die MPU aus Zeitgründen nicht machen konnte am 14 April 1998 Verwaltungstechnisch abgelehnt, wobei der Bescheid mir nicht zugestellt wurde da ich zu dieser Zeit für ein halbes Jahr in Spanien lebte (das ungeöffnete Original ist in meiner Akte).
2006 stellte ich in München wo heute mien Wohnsitz ist einen neuen Antrag, und dort sollte mir eine MPU abverlangt werden.
Ich zog den Antrag zurück, aber nur weil ich diese MPU Stellen nicht unterstütze. Wer garantiert mir nämlich, obwohl ich heute weder Alkohol trinke noch Drogen konsumiere, ein positives Gutachten.
Nun habe ich in einigen Foren zufällig Verwertungsfrist und Tilgungsfrist Angaben gefunden, die ich gut fand.
Als ich nun auf der FS der Stadt München meine Akte einsah, und beantragte die Verwertung des alten Urteils in meiner Akte wäre längstens 15 Jahre gültig, und der Verwaltungsbescheid damit nur 10 Jahre da dies nur ein Verwaltungsbescheid wäre.
Der dort sitzende Angsetellte rannte zu seinem Vorgesetzten und kam zurück mit der Bemerkung, alles bleibt drin, wegen der 15 Jahre Tilgungsfrist.
Dann wollte ich den Vorgesetzten sprechen, und dieser pochte darauf, alle Eintragungen würden neu 15 Jahre drinstehn, da ich in 1998 abgelehnt wurde.
Also müsste ich zur MPU, und dort würde mir sowohl dann Drogenscreening als auch Alkoholproblematik getestet.
Die letzte Verurteilung gegen das BTMG ist von 93, und Alkohol die Geschichte von `90.
Wie lange soll mir das denn vorgehalten werden. Selbst wenn ich ein Mörder wäre wäre ich nach spätestens 15 Jahren frei.
Auf meine Fragen nannte der Vorgesetzte dort als Grund immer, "diese Personen will der Gesetzgeber besonders beobachten"
Da saß nur "diese Personen" vor ihm.
Darf er mich zu einem Drogenscreening schicken, in meiner Akte ist jetzt keine Verurteilung wegen BTMG mehr drin, die haben sie auf mein Drängen rausgenommen, aber auf allen Verwaltungssachen aus alten Zeiten, habe ich überall immer wieder Handverweise "BTMG und ALK" gelesen.
nach nun 18 Jahren wollen die mir den FS immer noch nicht geben, das ist der Hammer, und ich muss 2 mal im Monat nach Salzburg zum arbeiten und könnte den FS echt gut gebrauchen.
Und wenn ich eine MPU mache, muss ich dann erneut den FS machen, oder kann ich auch eine Wiedererteilung beantragen, und bekomme ich dann meine alten Klassen? Oder, erneut Prüfung und dann die alten Klassen?
Danke für euere Hilfe und euer Interesse.
Lokke
P.S. die alten FS Vergehen und die ersten 34 Jahre meines Lebens waren in Mannheimer Raum.
Im Jahre 1990 wurde mir der Führerschein entzogen wegen Alkohol, damals 1,47 BAK, noch vor dem Verfahren machte ich aus einem dummen Umstand heraus den Fehler erneut unter Trunkenheit zu fahren, da ich den Fahrer schwer verletzt auf dem Rücksitz liegen hatte. Wurde erwischt und in einem einzigen Verfahren zu 18 Monaten Fahrverbot verurteilt.
93 machte ich eine MPU, diese fiel negativ aus, denn ich wurde in der Zwischenzeit mit Verstoss gegen das BTM verurteilt, und in den Test wurden Cannabinoide festgestellt (zu diesem Zeitpunkt nahm ich eigentlich regelmässig, ausser zur MPU ca 6 Wochen nicht) also blies ich das Unternehmen FS ab. 1996 endete mein Drogenkonsum.
1997 stellte ich erneut Antrag. Dieser wurde mir, da ich die MPU aus Zeitgründen nicht machen konnte am 14 April 1998 Verwaltungstechnisch abgelehnt, wobei der Bescheid mir nicht zugestellt wurde da ich zu dieser Zeit für ein halbes Jahr in Spanien lebte (das ungeöffnete Original ist in meiner Akte).
2006 stellte ich in München wo heute mien Wohnsitz ist einen neuen Antrag, und dort sollte mir eine MPU abverlangt werden.
Ich zog den Antrag zurück, aber nur weil ich diese MPU Stellen nicht unterstütze. Wer garantiert mir nämlich, obwohl ich heute weder Alkohol trinke noch Drogen konsumiere, ein positives Gutachten.
Nun habe ich in einigen Foren zufällig Verwertungsfrist und Tilgungsfrist Angaben gefunden, die ich gut fand.
Als ich nun auf der FS der Stadt München meine Akte einsah, und beantragte die Verwertung des alten Urteils in meiner Akte wäre längstens 15 Jahre gültig, und der Verwaltungsbescheid damit nur 10 Jahre da dies nur ein Verwaltungsbescheid wäre.
Der dort sitzende Angsetellte rannte zu seinem Vorgesetzten und kam zurück mit der Bemerkung, alles bleibt drin, wegen der 15 Jahre Tilgungsfrist.
Dann wollte ich den Vorgesetzten sprechen, und dieser pochte darauf, alle Eintragungen würden neu 15 Jahre drinstehn, da ich in 1998 abgelehnt wurde.
Also müsste ich zur MPU, und dort würde mir sowohl dann Drogenscreening als auch Alkoholproblematik getestet.
Die letzte Verurteilung gegen das BTMG ist von 93, und Alkohol die Geschichte von `90.
Wie lange soll mir das denn vorgehalten werden. Selbst wenn ich ein Mörder wäre wäre ich nach spätestens 15 Jahren frei.
Auf meine Fragen nannte der Vorgesetzte dort als Grund immer, "diese Personen will der Gesetzgeber besonders beobachten"
Da saß nur "diese Personen" vor ihm.
Darf er mich zu einem Drogenscreening schicken, in meiner Akte ist jetzt keine Verurteilung wegen BTMG mehr drin, die haben sie auf mein Drängen rausgenommen, aber auf allen Verwaltungssachen aus alten Zeiten, habe ich überall immer wieder Handverweise "BTMG und ALK" gelesen.
nach nun 18 Jahren wollen die mir den FS immer noch nicht geben, das ist der Hammer, und ich muss 2 mal im Monat nach Salzburg zum arbeiten und könnte den FS echt gut gebrauchen.
Und wenn ich eine MPU mache, muss ich dann erneut den FS machen, oder kann ich auch eine Wiedererteilung beantragen, und bekomme ich dann meine alten Klassen? Oder, erneut Prüfung und dann die alten Klassen?
Danke für euere Hilfe und euer Interesse.
Lokke
P.S. die alten FS Vergehen und die ersten 34 Jahre meines Lebens waren in Mannheimer Raum.