FE verloren wegen nicht geleisteter Nachschulung?
Verfasst: Mo 23. Feb 2009, 20:05
Hallo zusammen.
Also ich bin neu hier und versuche schon seit mehreren Tagen mich mit meinen Problem zurecht zu finden!
Erstmal zu meiner Geschichter.
Meine Fahrerlaubnis hab ich im Jahr 1996 bestanden, im Jahr 1997 wurde ich beim "Rasen" erwischt wo ich Geldstrafe löhnen musste und einen Monat zu Fuss unterwegs war. Anschliessend erfolgte die Aufforderung an einer Nachschulung teilzunehmen! Und genau hier beginnt das Unheil. Aufgrund wohnortlicher Veränderungen war es mir nicht mehr möglich die gesetzte Frist einzuhalten. Was folgte war eine Art Ignoranz gegenüber der Führerscheinstelle mit dem Resultat, dass mir die FE im Jahr 1999 entzogen wurde!
Im Jahr 2000 hatte ich dann einen kleinen Aussetzer und hab mich hinters Steuer geklemmt und wurde prompt erwischt. Was folgte war ein Strafbefehl den ich auch anstandslos zahlte. Seitdem hatte ich mich damit abgefunden den öffentlichen Personennahverkehr zu bemühen mich von A nach zu bringen. Da ich beruflich aber in Zukunft eine FE brauche möchte ich diese neu beantragen. Und an der Stelle hab ich schon einiges gelesen und bin noch verwirrter!
Achja was vielleicht noch zu erwähnen wäre. Mein Wohnort ist Halle/Saale (Sachsen-Anhalt) und die FE hab ich damals von der Verkehrsbehörde Neustadt am Rübenberge (Niedersachsen) ausgestellt bekommen, entzogen wurde sie mir von der Führerscheinstelle Halle/Saale. Ich hatte Führerscheinklasse 3 und hege auch keine Ambitionen etwas anderes über die Strassen zu bewegen als PKW.
Meine Frage hierzu ist eigentlich nur welche Nachweise ich erbringen muss?
Klar einen Sehtest! Wäre auch nicht das Problem!
Ein Führungszeugniss? Musste ich ja damals auch abgeben?
Nachweis der Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen? Den hab ich ja eigentlich schon nur leider keine Kopie davon und das Original wurde an die ausstellende Führerscheinstelle geschickt.
Und wie verhält sich das mit diesen Tilgungsfristen? Meinen Punktestand kenn ich nicht, aber ist es überhaupt sinnvoll die FE zu beantragen? Ich bin total verwirrt was diese 5 und 10 Jahre angeht? Bedeutet das, dass die Punkte die ich damals hatte immer noch da sind und die Frist bis zur Löschung erst ab der Neubeantragung gilt?
Habe ich mit meinen Fall auch mit einer MPU zu rechnen?
Ich weiss das sind ne Menge Fragen, aber nach Tagelanger Recherche im Internet bin ich versteh ich nicht wirklich und hoffe das man mir etwas Licht ins Dunkel bringen kann!
Vielen Dank schonmal im Vorraus für hoffentlich zahlreiche Hilfe!
Viele Grüsse aus Halle
Andreas
Also ich bin neu hier und versuche schon seit mehreren Tagen mich mit meinen Problem zurecht zu finden!
Erstmal zu meiner Geschichter.
Meine Fahrerlaubnis hab ich im Jahr 1996 bestanden, im Jahr 1997 wurde ich beim "Rasen" erwischt wo ich Geldstrafe löhnen musste und einen Monat zu Fuss unterwegs war. Anschliessend erfolgte die Aufforderung an einer Nachschulung teilzunehmen! Und genau hier beginnt das Unheil. Aufgrund wohnortlicher Veränderungen war es mir nicht mehr möglich die gesetzte Frist einzuhalten. Was folgte war eine Art Ignoranz gegenüber der Führerscheinstelle mit dem Resultat, dass mir die FE im Jahr 1999 entzogen wurde!
Im Jahr 2000 hatte ich dann einen kleinen Aussetzer und hab mich hinters Steuer geklemmt und wurde prompt erwischt. Was folgte war ein Strafbefehl den ich auch anstandslos zahlte. Seitdem hatte ich mich damit abgefunden den öffentlichen Personennahverkehr zu bemühen mich von A nach zu bringen. Da ich beruflich aber in Zukunft eine FE brauche möchte ich diese neu beantragen. Und an der Stelle hab ich schon einiges gelesen und bin noch verwirrter!
Achja was vielleicht noch zu erwähnen wäre. Mein Wohnort ist Halle/Saale (Sachsen-Anhalt) und die FE hab ich damals von der Verkehrsbehörde Neustadt am Rübenberge (Niedersachsen) ausgestellt bekommen, entzogen wurde sie mir von der Führerscheinstelle Halle/Saale. Ich hatte Führerscheinklasse 3 und hege auch keine Ambitionen etwas anderes über die Strassen zu bewegen als PKW.
Meine Frage hierzu ist eigentlich nur welche Nachweise ich erbringen muss?
Klar einen Sehtest! Wäre auch nicht das Problem!
Ein Führungszeugniss? Musste ich ja damals auch abgeben?
Nachweis der Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen? Den hab ich ja eigentlich schon nur leider keine Kopie davon und das Original wurde an die ausstellende Führerscheinstelle geschickt.
Und wie verhält sich das mit diesen Tilgungsfristen? Meinen Punktestand kenn ich nicht, aber ist es überhaupt sinnvoll die FE zu beantragen? Ich bin total verwirrt was diese 5 und 10 Jahre angeht? Bedeutet das, dass die Punkte die ich damals hatte immer noch da sind und die Frist bis zur Löschung erst ab der Neubeantragung gilt?
Habe ich mit meinen Fall auch mit einer MPU zu rechnen?
Ich weiss das sind ne Menge Fragen, aber nach Tagelanger Recherche im Internet bin ich versteh ich nicht wirklich und hoffe das man mir etwas Licht ins Dunkel bringen kann!
Vielen Dank schonmal im Vorraus für hoffentlich zahlreiche Hilfe!
Viele Grüsse aus Halle
Andreas