BY FEB- Umschreibung eines CZ EUFS
Verfasst: Fr 18. Dez 2009, 10:06
hallo an alle,
vorallem richtet sich mein Beitrag an die Verwaltungsbeamten hier,um mal deren Meinung zu hören!
ich werde mich kurz fassen und Stichpunktartig schreiben.
Antrag auf Umschreibung eines CZ EUFS in einen D EUFS bei einer FEB im tiefsten BY!
folgender Sachverhalt:
-gültiger,von der FEB anerkannter,CZ EUFS von 02.08 mit CZ WS
-D FE Entzug 1993 (bereits getilgt)
-Antrag am 05.01.2009 auf Umschreibung
Antrag wurde nicht angenommen!
Vorsprache bei der stellv.FEB Leiterin mit der Bitte,das mir schriftl. zu geben,das mein Antrag auf Umschreibung nicht angenommen wird!
Antrag wurde dann angenommen,mit dem Zusatzantrag "Neuerteilung einer Fahrerlaubnis"
den habe ich nicht ausgefüllt,sondern nur die Meldebescheinigung der Gemeinde eintragen lassen,FZ beantragt und eine Gebühr von 35,- euro hinterlegt!
-Anschreiben der FEB an die CZ,ob ich einen WS hatte oder einen D WS habe nur bereinigen lassen,Unterstellung eines Alk-und Drogenproblems,Verweis auf meinen bereits getilgten FE Entzug in D,Verweis auf Straftaten von 1992-94!,sowie eine Beleidigung von 2001.
-01.09 schriftl. Benachrichtigung der FEB meinen FS abzugeben,zur Überprüfung auf Echtheit durchs LKA
-02.09 Überprüfung erfolgreich bestanden
-10.03.09 Antwortschreiben des Verkehrsministeriums der CZ
-05.09 Schreiben der FEB mit der Bitte,das Antwortschreiben übersetzen zu lassen
-06.09 amtl. Beglaubigtes Schreiben abgegeben
Inhalt: alles EU Rilikonform
-08.09 Nachfrage zur Bearbeitung meines Antrages!?
Wir warten!
auf was bitte???
-10.09 RA schrieb die FEB an,mit der Bitte um Handlung!
-10.09 sofort erneutes Schreiben der FEB ans Ministerium der CZ!
Wir ermitteln!
???
-10.09 Termin beim FEB Leiter
Hausjurist wurde seitens der FEB mit involviert!
Wir haben Anweisungen vom Innenministerium in BY
Keine Kenntniss,bzw nicht wollende Kenntniss,jeglicher EU Richtlinien,Verordnungen,noch sonst irgendwelcher Urteile!!!
Gespräch wurde beendet!
-11.09 schriftliche Antwort vom Verkehrsministerium der CZ
selbe Aussage wie im ersten Schreiben und es wurde nochmals auf die EU FEV ausführlicher hingewiesen,mit Verweis auf erste Schreiben!
Übersetzung erforderlich....von einem in Deutschland zugelassenen amtl.beglaubigten Übersetzer!!!
mit allen Anlagen ( 5 DIN A4 Seiten)
-11.09 schriftl.Weigerung,das 2.Schreiben auch nochmal übersetzen zu lassen,da es sich im Inhalt auf das 1.Schreiben bezieht und ich die Kosten nicht mehr für Verhältnissmässig erachte,mit der Bitte endlich zu entscheiden,wenn Notfalls auch den Antrag eben abzulehnen
-12.09 Telefonat mit dem FEB Leiter
man habe das 2.Schreiben nun zum Innenministerium von BY gesandt,da es dort jemanden gebe,der es übersetzt und ich bekomme bis spätestens mitte Januar 2010 dann bescheid!
sooo....
Warum habe ich den Antrag nicht gleich beim Innenministerium in BY gestellt???
Wieso gibt es eine Verwaltungsbehörde,die die Anträge nicht bearbeiten kann???
Die sich vom SB über FEB Leiter und Hausjuristen überhaupt nicht mit der EU Ebene in Sachen FE auskennt?
mein CZ EUFS ist hier voll anerkannt,ich darf hier fahren damit,das habe ich sogar schriftl. von der FEB!
ich hatte bei Ausstellung des EUFS keinen Entzug,keine Speerfrist,keine Versagung,FE Entzug in D war getilgt...
WS war 1,5 Jahre in CZ.
Warum wird dann nicht umgeschrieben,lt EU FEV,wenn ich das beantrage?
das mir echt ein Rätsel
mfg
elewicko
vorallem richtet sich mein Beitrag an die Verwaltungsbeamten hier,um mal deren Meinung zu hören!
ich werde mich kurz fassen und Stichpunktartig schreiben.
Antrag auf Umschreibung eines CZ EUFS in einen D EUFS bei einer FEB im tiefsten BY!
folgender Sachverhalt:
-gültiger,von der FEB anerkannter,CZ EUFS von 02.08 mit CZ WS
-D FE Entzug 1993 (bereits getilgt)
-Antrag am 05.01.2009 auf Umschreibung
Antrag wurde nicht angenommen!
Vorsprache bei der stellv.FEB Leiterin mit der Bitte,das mir schriftl. zu geben,das mein Antrag auf Umschreibung nicht angenommen wird!
Antrag wurde dann angenommen,mit dem Zusatzantrag "Neuerteilung einer Fahrerlaubnis"
den habe ich nicht ausgefüllt,sondern nur die Meldebescheinigung der Gemeinde eintragen lassen,FZ beantragt und eine Gebühr von 35,- euro hinterlegt!
-Anschreiben der FEB an die CZ,ob ich einen WS hatte oder einen D WS habe nur bereinigen lassen,Unterstellung eines Alk-und Drogenproblems,Verweis auf meinen bereits getilgten FE Entzug in D,Verweis auf Straftaten von 1992-94!,sowie eine Beleidigung von 2001.
-01.09 schriftl. Benachrichtigung der FEB meinen FS abzugeben,zur Überprüfung auf Echtheit durchs LKA
-02.09 Überprüfung erfolgreich bestanden
-10.03.09 Antwortschreiben des Verkehrsministeriums der CZ
-05.09 Schreiben der FEB mit der Bitte,das Antwortschreiben übersetzen zu lassen
-06.09 amtl. Beglaubigtes Schreiben abgegeben
Inhalt: alles EU Rilikonform
-08.09 Nachfrage zur Bearbeitung meines Antrages!?
Wir warten!
auf was bitte???
-10.09 RA schrieb die FEB an,mit der Bitte um Handlung!
-10.09 sofort erneutes Schreiben der FEB ans Ministerium der CZ!
Wir ermitteln!
???
-10.09 Termin beim FEB Leiter
Hausjurist wurde seitens der FEB mit involviert!
Wir haben Anweisungen vom Innenministerium in BY
Keine Kenntniss,bzw nicht wollende Kenntniss,jeglicher EU Richtlinien,Verordnungen,noch sonst irgendwelcher Urteile!!!
Gespräch wurde beendet!
-11.09 schriftliche Antwort vom Verkehrsministerium der CZ
selbe Aussage wie im ersten Schreiben und es wurde nochmals auf die EU FEV ausführlicher hingewiesen,mit Verweis auf erste Schreiben!
Übersetzung erforderlich....von einem in Deutschland zugelassenen amtl.beglaubigten Übersetzer!!!
mit allen Anlagen ( 5 DIN A4 Seiten)
-11.09 schriftl.Weigerung,das 2.Schreiben auch nochmal übersetzen zu lassen,da es sich im Inhalt auf das 1.Schreiben bezieht und ich die Kosten nicht mehr für Verhältnissmässig erachte,mit der Bitte endlich zu entscheiden,wenn Notfalls auch den Antrag eben abzulehnen
-12.09 Telefonat mit dem FEB Leiter
man habe das 2.Schreiben nun zum Innenministerium von BY gesandt,da es dort jemanden gebe,der es übersetzt und ich bekomme bis spätestens mitte Januar 2010 dann bescheid!
sooo....
Warum habe ich den Antrag nicht gleich beim Innenministerium in BY gestellt???
Wieso gibt es eine Verwaltungsbehörde,die die Anträge nicht bearbeiten kann???
Die sich vom SB über FEB Leiter und Hausjuristen überhaupt nicht mit der EU Ebene in Sachen FE auskennt?
mein CZ EUFS ist hier voll anerkannt,ich darf hier fahren damit,das habe ich sogar schriftl. von der FEB!
ich hatte bei Ausstellung des EUFS keinen Entzug,keine Speerfrist,keine Versagung,FE Entzug in D war getilgt...
WS war 1,5 Jahre in CZ.
Warum wird dann nicht umgeschrieben,lt EU FEV,wenn ich das beantrage?
das mir echt ein Rätsel

mfg
elewicko