Ausländischer Führerschein & Fahrverbot

Hier geht es um Themen, die das Verwaltungsrecht mit dem Fahrerlaubnisrecht kombinieren
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MA®©
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Beitrag von MA®© » Mi 31. Mär 2010, 11:45

Ulf Braun hat geschrieben:Guten Abend allen,

also ich schließe mich der Meínung an und bestätige aus vielen Erfahrungen die Handlungsweise, dass mit der Abgabe (ggf. Beschlagnahme) des FSes die Zeit des Fahrverbotes zählt. Ebenso die Zurücksendung an den Ausstellerstaat - ist ja kein deutsches Dokument. Ich empfehle Dir mal, mit der FEB zu dealen, das sind ja keine Unmenschen. Sie dürfen in Deinem Einverständnis Dein Dokument den Monat bei sich behalten (machen das auch, bisher habe ich nie etwas Gegenteiliges gehört) und Du holst es da wieder ab. Spart zumindest, die mitunter abenteuerliche Wiederbeschaffung aus dem Ausstellerstaat. Schon in PL kann es zu Wartezeiten (186 Tage WS im Kalenderjahr) und unschönen Kosten kommen - Deiner kommt dazu noch nichtmal aus der EU.
Mußt Du selbst wissen, was Dir einfacher - genehmer ist. Und - 1 Monat öffentl. Verkehrsmittel oder einen Fahrer - sicher hart, aber dafür gleich das Land zu verlassen ....

Nette Gruesse :cool:
Ich habe nie behauptet, und werde auch nie behaupten, dass die Damen
(und Herren) des Bußgeldamts Unmenschen sind...

Und was das "Land verlassen" anbetrifft, so sehe ich diese 4 Wochen als Urlaub außerhalb Deutschlands....

gibt mir die Möglichkeit, andere Länder näher kennenzulernen anstatt mich in Deutschland mit Busse und Bahnen rumzuärgern...
charly68 hat geschrieben:Jedes Land hat sein eigenes nationales Führerscheinrecht wie auch eine eigene Form der Bestrafung bei entsprechenden Vergehen. Ob das jeweilige nationale Recht gut oder schlecht ist lassen wir mal dahin gestellt, weil wir es eh nicht ändern können bzw. der Gesetzgebeer eh macht was er will.

Dies ist zu akzeptieren. Wer sich nicht daran halten kann oder will muß mit den entsprechenden Folgen leben oder in dem entsprechenden Land erst gar nicht fahren.
Das stimmt, der Gesetzgeber macht was er will, es sind aber die Leutchen in den Amtssesseln, die das stur umsetzen oder auch nicht...

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M.Thöle
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Beitrag von M.Thöle » Mi 31. Mär 2010, 11:52

MA®© hat geschrieben:Das stimmt, der Gesetzgeber macht was er will, es sind aber die Leutchen in den Amtssesseln, die das stur umsetzen oder auch nicht...
Es sind Gesetze also haben wir uns daran zu halten. Das hat nichts mit Sturheit zu tun.

Wenn du dich "stur" an die Gesetze halten würdest, hättest du jetzt das Problem nicht.
Alle Angaben ohne Gewehr! Waffen sind in der Führerscheinstelle nicht erlaubt!

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corneliusrufus
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Beitrag von corneliusrufus » Mi 31. Mär 2010, 19:32

Weißt Du Marc, genau genommen wäre auch der Internationale FS abzugeben und würde an das Ausstellungsland mit verschickt.

Wenn andere Länder sich bei Kontrollen befriedigt geben, wenn Du nur den Internationalen FS vorlegst, so mag es sein. Selbst in D. Jedoch ein eigenständiges recht entfaltet er nicht. Erst durch die gemeinsame Vorlage von ihm mit einem nationalem FS wird zusammen der übersetzte Nachweis der Fahrerlaubnis erbracht. Ich würde mir beide Dokumente vorlegen lassen. Und ich würde auch beide Dokumente ins Ausstellerland zurück übersenden, weil eben ein Aufkleber sich so leicht abziehen lässt.

Das Fahrverbot gilt als angetreten, wenn die FS nachweislich amtlicher Verwahrung sind. Das kann auch ein Amtsgericht sein. Allerdings müsste das Gericht die FS an die zuständige Behörde weiterleiten. Bisweilen geschieht dieses jedoch nicht.

Hier im Forum schlägt immer wieder ein Marc unter unterschiedlichster Firmierung auf, der in D Probleme mit seinem amerikanischen FS hat, sich sehnlichst eine EU-FE wünscht, um auch jenseits der 6 Monatsfrist in D fahren zu dürfen. Dieser würde wie Du reden, etwas "Speeding" könnte anders geklärt werden als mit derartigen Sanktionen.

Liebe Greet-Ings Cornelius

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Beitrag von MA®© » Do 1. Apr 2010, 00:48

M.Thöle hat geschrieben:Es sind Gesetze also haben wir uns daran zu halten. Das hat nichts mit Sturheit zu tun.

Wenn du dich "stur" an die Gesetze halten würdest, hättest du jetzt das Problem nicht.
Gut... 1:O für Dich...

Gegen diese irgendwie Freche, directe aber doch ein "Quentchen Wahrheit" beinhaltende Aussage kann ich z.Zt. nichts "gegensetzen"...

Da muß selbst ich mich geschlagen geben:D
corneliusrufus hat geschrieben:Weißt Du Marc, genau genommen wäre auch der Internationale FS abzugeben und würde an das Ausstellungsland mit verschickt.

Wenn andere Länder sich bei Kontrollen befriedigt geben, wenn Du nur den Internationalen FS vorlegst, so mag es sein. Selbst in D. Jedoch ein eigenständiges recht entfaltet er nicht. Erst durch die gemeinsame Vorlage von ihm mit einem nationalem FS wird zusammen der übersetzte Nachweis der Fahrerlaubnis erbracht. Ich würde mir beide Dokumente vorlegen lassen. Und ich würde auch beide Dokumente ins Ausstellerland zurück übersenden, weil eben ein Aufkleber sich so leicht abziehen lässt.
Naja, läßt sich nun ein Aufkleber leicht abziehen oder nicht?
Das Fahrverbot gilt als angetreten, wenn die FS nachweislich amtlicher Verwahrung sind. Das kann auch ein Amtsgericht sein. Allerdings müsste das Gericht die FS an die zuständige Behörde weiterleiten. Bisweilen geschieht dieses jedoch nicht.
D.h. das Amtsgericht würde den Führerschein nicht an die zuständige Behörde weiterleiten??

ERGO: In diesem Falle an die Behörde schicken?
Hier im Forum schlägt immer wieder ein Marc unter unterschiedlichster Firmierung auf, der in D Probleme mit seinem amerikanischen FS hat, sich sehnlichst eine EU-FE wünscht, um auch jenseits der 6 Monatsfrist in D fahren zu dürfen. Dieser würde wie Du reden, etwas "Speeding" könnte anders geklärt werden als mit derartigen Sanktionen.

Liebe Greet-Ings Cornelius
Ob ein aus America stammender "Marc" hin und wieder Probleme mit seinem "Drivers License" haben soll, vermag ich nicht zu beurteilen...

America ist relativ groß, und der Name "Marc" in den USA ebenso häufig vertreten wie "Angela" in Deutschland...
nur mit dem Unterschied, dass ein "Marc" nicht so viel Bockmist vermerkelt wie gleichnamige "Angela" in Deutschland...

Sehr wohl weiß ich aber, dass in den USA ein wenig "Speeding" recht "easy" abgeklärt werden kann, nennt sich "Traffic School" kostet $ 30.oo und
6 Stunden auf einem Holzstuhl sitzen mit gemeinsamen Pizzaessen im Preis inbegriffen....
Wer keine Pizza mag, und keine 6 Stunden Zeit hat, der zahlt $ 5.oo extra und kann das "Certificate" gleich mitnehmen....
(The Texas way)

Aber Spaß beiseite, legal sind überall in den USA
(Außer in the State of Virginia)
Radarwarner und "Scramblers".... und damit kann man nicht erwischt werden, außer man hat die Cops hinter sich herfahren....
aber dafür gibt es Rückspiegel....:wink:

YOU CAN'T CATCH, WHAT YOU CAN'T SEE

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M.Thöle
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Beitrag von M.Thöle » Do 1. Apr 2010, 06:41

Es drängt sich mir immer folgende Frage auf, wenn ich solche Kommentare lese: Wenn es woanders als in D soviel besser ist, warum bleiben die Leute nicht einfach dort? Erschließt sich mir einfach nicht.

Btw. Radarwarner, legal oder nicht, nützen gar nichts, wenn du eine Geschwindigkeitsmessanlage mit Bodenkontakten gerätst. Die senden nämlich keine messbaren Strahlen aus. ;)
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Beitrag von MA®© » Do 1. Apr 2010, 11:36

M.Thöle hat geschrieben:Es drängt sich mir immer folgende Frage auf, wenn ich solche Kommentare lese: Wenn es woanders als in D soviel besser ist, warum bleiben die Leute nicht einfach dort? Erschließt sich mir einfach nicht.
Es gibt auch noch "Soetwas" wie familiäre Bindungen, und die "Wurzeln" sind und bleiben in Deutschland...

Das ist der Einzigste Grund...

Btw. Radarwarner, legal oder nicht, nützen gar nichts, wenn du eine Geschwindigkeitsmessanlage mit Bodenkontakten gerätst. Die senden nämlich keine messbaren Strahlen aus. ;)
Stimmt, und ein "Starenkasten" wird wahrscheinlich auch mit solchen Bodenkontakten ausgerüstet sein, denn ich habe selbst einmal einen Test auf absolut freier Strecke vollzogen:
Ich bin mit überhöhter Geschwindigkeit an den Kontakten links vorbeigefahren, habe diese quasi umfahren, und nichts passierte...
kein Blitz und kein Photo...

Aber selbst in den USA funktionieren Radarwarner und Scrambler nicht in jedem Falle, da dort (das kommt sehr sehr selten vor) manchmal der Cop eine Zeitmessung von Punkt A nach Punkt B vornimmt
(Beispiel Baum und die 2 Miles entfernte Brücke)... hat jemand diese Distance in 90 Secunden gefahren, so sind das 90 MPH...
da hilft kein Radarwarner und kein Scrambler

oder halt, dass die Hinterherfahren und man sieht das nicht, oder zu spät...

Deswegen ist ja die Fähigkeit des "Aushandelns" eines "Deals" nicht verkehrt, denn
$30 bzw. $35 für den "Schnellkurs"
Defensive Driving School in TX.
sind schnell zu verschmerzen und in jedem Falle Folgenlos...

Leider funzt die Weisheit "If Money talks, Bullshit walks" nicht überall.,..

Aber egal, ich habe in diesem vorliegenden Deutschen Fall mit Zitronen gehandelt,
gleich einen halben Sack voll, und muß sehen, wie ich diese Zitronenladung wieder loswerde, ohne zuviel Verlust beim "Wiederverkauf" zu erwirtschaften...

Man kann nicht immer gewinnen...

1 Monat im EU-Ausland, und ich lerne andere Leute und Gebräuche kennen, und sammele neue Erfahrungen usw...
also schaden kann es nicht, wahrscheinlich sogar nützen...
und da ich gerne Autos an- & verkaufe lerne ich den Markt und die Preise im EU-Ausland dabei besser kennen, und werde noch mehr Wissen haben als jetzt...

Schwamm drüber...

Man muß immer das Beste aus jeder Situation rausschinden...;)


1705Sam
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Beitrag von 1705Sam » Do 1. Apr 2010, 13:44

Wenn Du mit Speeding Speed meinst, ist das meines Wissens ne harte Droge. Sowie die Führerscheinstelle davon erfährt, ist Dein Führerschein ganz weg. Dir wird nämlich das Recht aberkannt, von der Fahrerlaubnis innerhalb von Deutschland Gebrauch zu machen. Und zwar nicht nur für 4 Wochen. Das ist dann unabhängig vom Fahrverbot zu sehen. Hierfür wird der Führerschein mit einem entsprechenden Hinweis an die ausstellende Behörde (über das KBA) zurückgesandt.
Kleiner Tipp: Wenn in Deutschland alles so Scheiße ist,solltest Du lieber in Ländern leben, wo einem wegen ein bißchen Speeding der Führerschein nicht gleich abgenommen wird. Da bist Du sicher besser aufgehoben.

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wj
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Beitrag von wj » Do 1. Apr 2010, 14:36

Mit Speeding dürfte ganz einfach rasen im Sinne von mehr als deutlich überhöhter Geschwindigkeit gemeint sein.

1705Sam
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Beitrag von 1705Sam » Do 1. Apr 2010, 14:39

Eventuell. Aber ich denke immer gleich ans schlimmste :) Bei der Sprache der Jugend heutzutage kann man nie wissen, was gemeint ist............

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morty
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Beitrag von morty » Do 1. Apr 2010, 15:40

"Deswegen ist ja die Fähigkeit des "Aushandelns" eines "Deals" nicht verkehrt, denn
$30 bzw. $35 für den "Schnellkurs"
Defensive Driving School in TX.
sind schnell zu verschmerzen und in jedem Falle Folgenlos..."


und erfolglos...

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