Ausländischer Führerschein & Fahrverbot

Hier geht es um Themen, die das Verwaltungsrecht mit dem Fahrerlaubnisrecht kombinieren
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MA®©
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Ausländischer Führerschein & Fahrverbot

Beitrag von MA®© » Mo 29. Mär 2010, 19:36


Hallo,
es sieht so aus, als hätte ich ein wenig "Pech gehabt"....

jedenfalls sieht es so aus, als möchte mir die Behörde ein 4-wöchiges Fahrverbot wegen "Speeding" geben...

nun meine Frage :?:

Ausländische Führerscheine dürfen doch nicht von der Deutschen Behörde eingezogen werden, bzw. gilt doch dieses Fahrverbot nur für Deutschland...

d.h. einen Eintrag in den "International Driving permit" und die Sache ist erledigt...

Ich erhalte demnach den Führerschein wieder zurück, und halte mich 4 Wochen nicht in Deutschland auf, und die Sache ist erledigt...

wie genau funktioniert denn das, und kann ich demnach z.B. am
12. eines Monats den Einspruch zurücknehmen und das Fahrverbot beginnt sagen wir mal am 20. des selben Monats...

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corneliusrufus
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Beitrag von corneliusrufus » Mo 29. Mär 2010, 23:29

Was Du Pech nennst, nenne ich Glück...

Okay, die Deutsche Behörde darf zwar Deinen FS nicht einziehen, sich diesen jedoch zwecks Eintragung eines Fahrverbotes sich vorlegen lassen. Und sie darf diesen FS an Dein Heimatland (über das KBA) zurückschicken.

Genau, während des Fahrverbotes darfst Du einen Monat (nicht nur vier Wochen) in D nicht mehr fahren. Woanders durchaus. Nur, es gibt Staaten, bei denen die Nichtvorlage eines FS als Fahren ohne Fahrerlaubnis gedeutet wird. Obgleich Du trotz des deutschen Fahrverbots noch eine FE hast. (Die Du eben nur während des Monats in D nicht nutzen darfst.) Von daher Vorsicht wegen Fahren im Ausland.

Sobald Du Deinen Einspruch zurückziehst, wird das Fahrverbot rechtskräftig. Also am 12. zurücknehmen und dann erst am 20. antreten geht (so) nicht.

Liebe Greet-Ings Cornelius

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M.Thöle
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Beitrag von M.Thöle » Di 30. Mär 2010, 07:22

MA®© hat geschrieben:
d.h. einen Eintrag in den "International Driving permit" und die Sache ist erledigt...

Der Eintrag erfolgt in den nationalen Führerschein. Ein "internationaler Führerschein" ist nur eine Übersetzung der nationalen Fahrerlaubnis in andere Sprachen.
Alle Angaben ohne Gewehr! Waffen sind in der Führerscheinstelle nicht erlaubt!

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MA®©
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Beitrag von MA®© » Di 30. Mär 2010, 12:11

corneliusrufus hat geschrieben:Was Du Pech nennst, nenne ich Glück...
gut...
wer die "Pechmarie" und wer die "Glücksmarie" ist, darüber wollen wir Frau Holle entscheiden lassen, die kennt sich damit besser aus...
Okay, die Deutsche Behörde darf zwar Deinen FS nicht einziehen, sich diesen jedoch zwecks Eintragung eines Fahrverbotes sich vorlegen lassen.
Wobei in einen Plastic-Führerschein ja kein Fahrverbot eingetragen werden kann, sondern nur in den "International Driving permit" (da dieser aus Papier ist)

wobei es in diesem Fall eine sofortige Aushändigung gibt, ist das so richtig?

bzw. wenn ich den Führerschein an die Behörde aus dem Ausland
(zu-)schicke, die Behörde dann den Führerschein umgehend an mich mit dem Eintrag und Stempel an mich zurückschicken muß, ist das ebenfalls richtig?
Und sie darf diesen FS an Dein Heimatland (über das KBA) zurückschicken.
da ich mich aber z.Zt. nicht in dem Ausstellungsland aufhalte, wäre das Blödsinn...
Genau, während des Fahrverbotes darfst Du einen Monat (nicht nur vier Wochen) in D nicht mehr fahren. Woanders durchaus. Nur, es gibt Staaten, bei denen die Nichtvorlage eines FS als Fahren ohne Fahrerlaubnis gedeutet wird. Obgleich Du trotz des deutschen Fahrverbots noch eine FE hast. (Die Du eben nur während des Monats in D nicht nutzen darfst.) Von daher Vorsicht wegen Fahren im Ausland.
Gut, dann 1 Monat...
macht sinn, denn das jahr hat ja nicht nur 48 Wochen,
bzw. der Monat 4 x 7 = 28 Tage....

Mir geht es ja darum, dass ich den Führerschein für die Zeit behalten möchte, meinetwegen mit dem Eintrag des Fahrverbotes, ich werde mich lediglich 1 Monat nicht in Deutschland aufhalten, somit auch nicht fahren, und gut ist!
Sobald Du Deinen Einspruch zurückziehst, wird das Fahrverbot rechtskräftig. Also am 12. zurücknehmen und dann erst am 20. antreten geht (so) nicht.

Liebe Greet-Ings Cornelius
Das heißt.... "right away"... sofort, am selbigen Tage?

also in diesem Falle doch per Post zuschicken, oder?
M.Thöle hat geschrieben:Der Eintrag erfolgt in den nationalen Führerschein. Ein "internationaler Führerschein" ist nur eine Übersetzung der nationalen Fahrerlaubnis in andere Sprachen.
wobei der National Führerschein aus Plastic ist, und das "technisch" nicht geht mit dem Eintrag...

Der "International Führerschein" ist aus Papier, daher können auch Einträge vorgenommen werden!

...Er mag zwar zusätzlich noch eine Übersetzung in die verschiedenen Sprachen dieser Erde sein, bietet aber auch den Raum für Eintragungen eines Fahrverbotes für die einzellnen Länder...

Viele Grüße...
:D:D

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charly68
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Beitrag von charly68 » Di 30. Mär 2010, 14:56

Sehr wohl kann in eine Plastikkarte ein Vermerk eingetragen werden.

Sofern die Plastikkarte dem aktuellen EU-FS entspricht ist hierfür das Feld 13 auf der Rückseite vorgesehen.

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M.Thöle
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Beitrag von M.Thöle » Di 30. Mär 2010, 15:05

MA®© hat geschrieben:...Er mag zwar zusätzlich noch eine Übersetzung in die verschiedenen Sprachen dieser Erde sein

Er ist nicht zusätzlich sondern ausschließlich eine Übersetzung. Ohne einen nationalen Führerschein entfaltet der internationale Führerschein keinerlei Fahrberechtigungen.
Alle Angaben ohne Gewehr! Waffen sind in der Führerscheinstelle nicht erlaubt!

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corneliusrufus
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Beitrag von corneliusrufus » Di 30. Mär 2010, 19:39

Nebenbei, es gibt Aufkleber. Auch dürfte Dir D eine FS ausstellen, der die FE widerspiegelt mit der Einschränkung, nicht in D gültig. Wobeui Dein antionaler FS und der internationale FS vorzulegen sind.

Die Vorschrift, den FS an das Ausstellerland bzw. Land Deines Lebensmittelpunkts zurückzusenden besteht nun einmal. Wenn Du Dich dort derzeit nicht aufhältst, ist das Dein Problem!

Das Fahrverbot wird wirksam, wenn Deine Erklärung der Behörde zukommt. Da Du den Zugangszeitpunkt außer bei persönlicher Abgabe nicht beeinflussen kannst, solltest Du ab Absendung nicht mehr (in D) fahren. Das Amt teilt Dir spätestens auf Nachfrage mit, wann Du in D wieder fahren darfst.

Liebe Greet-Ings Cornelius

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Beitrag von MA®© » Mi 31. Mär 2010, 00:10

charly68 hat geschrieben:Sehr wohl kann in eine Plastikkarte ein Vermerk eingetragen werden.

Sofern die Plastikkarte dem aktuellen EU-FS entspricht ist hierfür das Feld 13 auf der Rückseite vorgesehen.
Mein Führerschein ist außerhalb der EU ausgestellt...

Es gibt indem Führerschein kein "Feld für Vermerke", da er in einem Land ausgestellt ist, wo Führerscheine nie weggenommen werden...

Im Falle eines "Suspended Drivers License" (wegen Alcohol z.B.)
wird das in dem Land in dem Computer "eingetragen"...

es gibt Länder, die sind ein bißchen moderner als Deutschland, und es gibt auch Länder, da wird jemanden nicht der Führerschein wegen ein wenig "Speeding" eingezogen...
und in solchen Ländern hätte man schon längst etwas im Vorfeld aushandeln können,
und nicht so ein "Run-around" wegen nichts...
M.Thöle hat geschrieben:Er ist nicht zusätzlich sondern ausschließlich eine Übersetzung. Ohne einen nationalen Führerschein entfaltet der internationale Führerschein keinerlei Fahrberechtigungen.
Liegt im Auge des Betrachters, da ich schon oft einfach nur den "International Drivers License" vorgezeigt habe, und weiterfahren konnte...

Kommt immer auf den Polizeibeamten an, welcher kontrolliert...
corneliusrufus hat geschrieben:Nebenbei, es gibt Aufkleber. Auch dürfte Dir D eine FS ausstellen, der die FE widerspiegelt mit der Einschränkung, nicht in D gültig. Wobeui Dein antionaler FS und der internationale FS vorzulegen sind.
Entschuldige, wenn ich lächeln darf... aber Aufkleber kann man abziehen wie ein Abziehbildchen und dann....
dann ist der Aufkleber weg....
Die Vorschrift, den FS an das Ausstellerland bzw. Land Deines Lebensmittelpunkts zurückzusenden besteht nun einmal. Wenn Du Dich dort derzeit nicht aufhältst, ist das Dein Problem!
Ist mir auch neu, da ich 2008 schon einmal ein Fahrverbot hatte, und dieses in den "International Drivers License" eingetragen wurde...

den IDL hatte ich dann sofort zurückerhalten...
Das Fahrverbot wird wirksam, wenn Deine Erklärung der Behörde zukommt. Da Du den Zugangszeitpunkt außer bei persönlicher Abgabe nicht beeinflussen kannst, solltest Du ab Absendung nicht mehr (in D) fahren. Das Amt teilt Dir spätestens auf Nachfrage mit, wann Du in D wieder fahren darfst.

Liebe Greet-Ings Cornelius
Besteht denn auch die Möglichkeit, das beispielsweise in einer
"Grenznahen Stadt" zu erledigen?

Beispiel:
Zuständige Behörde und zuständiges Gericht in Hamburg,
und man geht in eine Grenznahe Stadt z.B. Aachen dort zum Amtsgericht, und erledigt die Formalitäten, bzw. das Amtsgericht Aachen sendet dann den Führerschein auf dem Amtswege nach Hamburg...

Der Fall ist bereits beim Amstgericht, da ich ersteinmal Rechtsmittel gegen den Bußgeldbescheid eingelegt habe...

Mit Rücknahme meines Einspruchs wäre die Sache ja erledigt...

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Ulf Braun
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Beitrag von Ulf Braun » Mi 31. Mär 2010, 01:10

Guten Abend allen,

also ich schließe mich der Meínung an und bestätige aus vielen Erfahrungen die Handlungsweise, dass mit der Abgabe (ggf. Beschlagnahme) des FSes die Zeit des Fahrverbotes zählt. Ebenso die Zurücksendung an den Ausstellerstaat - ist ja kein deutsches Dokument. Ich empfehle Dir mal, mit der FEB zu dealen, das sind ja keine Unmenschen. Sie dürfen in Deinem Einverständnis Dein Dokument den Monat bei sich behalten (machen das auch, bisher habe ich nie etwas Gegenteiliges gehört) und Du holst es da wieder ab. Spart zumindest, die mitunter abenteuerliche Wiederbeschaffung aus dem Ausstellerstaat. Schon in PL kann es zu Wartezeiten (186 Tage WS im Kalenderjahr) und unschönen Kosten kommen - Deiner kommt dazu noch nichtmal aus der EU.
Mußt Du selbst wissen, was Dir einfacher - genehmer ist. Und - 1 Monat öffentl. Verkehrsmittel oder einen Fahrer - sicher hart, aber dafür gleich das Land zu verlassen ....

Nette Gruesse :cool:

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charly68
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Beitrag von charly68 » Mi 31. Mär 2010, 09:23

MA®© hat geschrieben:Mein Führerschein ist außerhalb der EU ausgestellt...

Es gibt indem Führerschein kein "Feld für Vermerke", da er in einem Land ausgestellt ist, wo Führerscheine nie weggenommen werden...

Im Falle eines "Suspended Drivers License" (wegen Alcohol z.B.)
wird das in dem Land in dem Computer "eingetragen"...

es gibt Länder, die sind ein bißchen moderner als Deutschland, und es gibt auch Länder, da wird jemanden nicht der Führerschein wegen ein wenig "Speeding" eingezogen...
und in solchen Ländern hätte man schon längst etwas im Vorfeld aushandeln können,
und nicht so ein "Run-around" wegen nichts...
Jedes Land hat sein eigenes nationales Führerscheinrecht wie auch eine eigene Form der Bestrafung bei entsprechenden Vergehen. Ob das jeweilige nationale Recht gut oder schlecht ist lassen wir mal dahin gestellt, weil wir es eh nicht ändern können bzw. der Gesetzgebeer eh macht was er will.

Dies ist zu akzeptieren. Wer sich nicht daran halten kann oder will muß mit den entsprechenden Folgen leben oder in dem entsprechenden Land erst gar nicht fahren.

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