charly68 hat geschrieben:Sehr wohl kann in eine Plastikkarte ein Vermerk eingetragen werden.
Sofern die Plastikkarte dem aktuellen EU-FS entspricht ist hierfür das Feld 13 auf der Rückseite vorgesehen.
Mein Führerschein ist außerhalb der EU ausgestellt...
Es gibt indem Führerschein kein "Feld für Vermerke", da er in einem Land ausgestellt ist, wo Führerscheine nie weggenommen werden...
Im Falle eines "Suspended Drivers License" (wegen Alcohol z.B.)
wird das in dem Land in dem Computer "eingetragen"...
es gibt Länder, die sind ein bißchen moderner als Deutschland, und es gibt auch Länder, da wird jemanden nicht der Führerschein wegen ein wenig "Speeding" eingezogen...
und in solchen Ländern hätte man schon längst etwas im Vorfeld aushandeln können,
und nicht so ein "Run-around" wegen nichts...
M.Thöle hat geschrieben:Er ist nicht zusätzlich sondern ausschließlich eine Übersetzung. Ohne einen nationalen Führerschein entfaltet der internationale Führerschein keinerlei Fahrberechtigungen.
Liegt im Auge des Betrachters, da ich schon oft einfach nur den "International Drivers License" vorgezeigt habe, und weiterfahren konnte...
Kommt immer auf den Polizeibeamten an, welcher kontrolliert...
corneliusrufus hat geschrieben:Nebenbei, es gibt Aufkleber. Auch dürfte Dir D eine FS ausstellen, der die FE widerspiegelt mit der Einschränkung, nicht in D gültig. Wobeui Dein antionaler FS und der internationale FS vorzulegen sind.
Entschuldige, wenn ich lächeln darf... aber Aufkleber kann man abziehen wie ein Abziehbildchen und dann....
dann ist der Aufkleber weg....
Die Vorschrift, den FS an das Ausstellerland bzw. Land Deines Lebensmittelpunkts zurückzusenden besteht nun einmal. Wenn Du Dich dort derzeit nicht aufhältst, ist das Dein Problem!
Ist mir auch neu, da ich 2008 schon einmal ein Fahrverbot hatte, und dieses in den "International Drivers License" eingetragen wurde...
den IDL hatte ich dann sofort zurückerhalten...
Das Fahrverbot wird wirksam, wenn Deine Erklärung der Behörde zukommt. Da Du den Zugangszeitpunkt außer bei persönlicher Abgabe nicht beeinflussen kannst, solltest Du ab Absendung nicht mehr (in D) fahren. Das Amt teilt Dir spätestens auf Nachfrage mit, wann Du in D wieder fahren darfst.
Liebe Greet-Ings Cornelius
Besteht denn auch die Möglichkeit, das beispielsweise in einer
"Grenznahen Stadt" zu erledigen?
Beispiel:
Zuständige Behörde und zuständiges Gericht in Hamburg,
und man geht in eine Grenznahe Stadt z.B. Aachen dort zum Amtsgericht, und erledigt die Formalitäten, bzw. das Amtsgericht Aachen sendet dann den Führerschein auf dem Amtswege nach Hamburg...
Der Fall ist bereits beim Amstgericht, da ich ersteinmal Rechtsmittel gegen den Bußgeldbescheid eingelegt habe...
Mit Rücknahme meines Einspruchs wäre die Sache ja erledigt...