Hallo,
da die Beitrge die ich in der Suche zum Thema finde schon etwas älter sind ,eine Frage zum aktuellen Status der üblichen Handlungsweise von den FS Stellen bei der Neubeantragung von FS Klassen nach Entzug vor längerer Zeit + nur eingeschränkter Wiedererteilung.
Ich habe 1986 die FS Klassen 1B und 3 erworben.
Anfang der 90 Jahre erstmals Entzug. Bei der Wiedererteilung geschlafen und nur Klasse 3 erhalten. Bis ich das gemerkt und reklamiert habe, war die damals gültige 2 Jahresfrist abgelaufen.
Ende 90er Jahre erneuter Entzug inkl MPU Aufforderung. Die erst nach mehr als 2 Jahren ohne FS erfolgreich absolviert. Neu beantragt inkl praktischer Prüfung Klassen B und BE und 2003 erhalten. Seit dem ohne Auffälligkeiten
Ich würde nun ganz gerne wieder Mopeds bis 125 ccm und Wohnmobile > 3,5 To fahren und dafür die Klassen A1 und C1E entsprechend der aktuellen FEV ( ohne 2 Jahresregel) wieder erlangen
habe ich eine Chance auf die nachträgliche Erteilung ?
Wenn ja unter welchen Bedingungen ?
Spielt die zwischenzeitliche 2 fache Neuerteilung ohne 1B eine Rolle ?
Gibt es Urteile die nach Streichung der 2 Jahresregel die grundsätzlich regeln ab wann die Behörde Zweifel an der Eignung anmelden können ?
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Alte FS Klassen reaktivieren ...
- hilgoli
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Re: Alte FS Klassen reaktivieren ...
Es gibt keine festen Vorgaben durch die Gerichte, aber Urteile die grundsätzlich bestätigen, dass die Prüfungen berechtigterweise angeordnet werden können. Bei den Nichtbesitzzeiten sollte von dem Erfordernis der Prüfungen für A1 und C1 ausgegangen werden. C1E wäre nur von erforderlich, wenn hinter dem Wohmobil auch noch ein Anhäger (750kg+X) mitgeführt werden soll.
- hilgoli
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Re: Alte FS Klassen reaktivieren ...
wird bei Anordnung von Prüfungen udn den einschlägigen Gerichtsurteilen unterschieden ob bei der Beantragung über einen sehr langen Zeitraum gar keine Fahrerlaubnis erteilt war oder ob nur einige Klassen im Rahmen der früher gültigen Gesetze ( nach 2 Jahren Prüfungen obligatorisch) fehlen ??
Wenn man gar nicht am Strassenverkehr teilnehmen kann ist es nachvollziehbar , dass nach Jahren gewisse Kompetenzen verloren gehen können.
Wenn aber wie bei mir die FE seit 10 Jahren vorhanden ist , sollte e keine Unterschied machen ob ich ein WOhnmobil bis 3,5 To bewege oder eines bis 7,5 oder ein Moped der Klasse M oder A 1 .
Ansonsten müsste man ja davon ausgehen das bei jedem FE Inhaber ohne Praxisnachweis Zweifel an der Befähigung bestehen. Das war u.a. sicher der Grund warum der Gesetzgeber die zeitlichen Fristen aus der FeV entfernt hat....
Wenn man gar nicht am Strassenverkehr teilnehmen kann ist es nachvollziehbar , dass nach Jahren gewisse Kompetenzen verloren gehen können.
Wenn aber wie bei mir die FE seit 10 Jahren vorhanden ist , sollte e keine Unterschied machen ob ich ein WOhnmobil bis 3,5 To bewege oder eines bis 7,5 oder ein Moped der Klasse M oder A 1 .
Ansonsten müsste man ja davon ausgehen das bei jedem FE Inhaber ohne Praxisnachweis Zweifel an der Befähigung bestehen. Das war u.a. sicher der Grund warum der Gesetzgeber die zeitlichen Fristen aus der FeV entfernt hat....
- matchbox
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Re: Alte FS Klassen reaktivieren ...
Es wird nicht auf den Besitz einer Fahrerlaubnis abgestellt, sondern auf die einzelnen Klassen.hilgoli hat geschrieben:wird bei Anordnung von Prüfungen udn den einschlägigen Gerichtsurteilen unterschieden ob bei der Beantragung über einen sehr langen Zeitraum gar keine Fahrerlaubnis erteilt war oder ob nur einige Klassen im Rahmen der früher gültigen Gesetze ( nach 2 Jahren Prüfungen obligatorisch) fehlen ??
Doch es macht ob schon einen Unterschied, ob ich 10 Jahre nur Pkw gefahren bin, und dann plötzlich wieder Motorrad fahren möchte.hilgoli hat geschrieben:Wenn aber wie bei mir die FE seit 10 Jahren vorhanden ist , sollte e keine Unterschied machen ob ich ein WOhnmobil bis 3,5 To bewege oder eines bis 7,5 oder ein Moped der Klasse M oder A 1 .
Gleiches gilt vom 3,5 to auf 7,5 to. Wenn die Kenntnisse und Fähigkeiten für alle Klassen die gleichen wären, dann bräuchte man ja keine unterschiedlichen Prüfungen. Das gilt auch, wenn die einzelnen Prüfungen schon länger her sind.
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(Maharashtra State, India)
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