Klasse A-beschränkt - Neuerteilung Klasse A2 Wartezeit ?!

welche Fahrerlaubnis berechtigt zum Führen welcher Fahrzeuge
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SpitFire
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Klasse A-beschränkt - Neuerteilung Klasse A2 Wartezeit ?!

Beitrag von SpitFire » Di 18. Aug 2015, 13:30

Guten Tag,

Ich habe Mitte 2011 den Führerschein der Klasse A-beschränkt erworben.
Im Februar 2013 wurde er mir rechtskräftig entzogen und eine MPU angefordert.
Somit habe ich die 2 Jahre Wartezeit, um die unbeschränkte Klasse A zu erreichen,
vor dem Führerscheinentzug nicht vollständig erreicht. Es fehlen wenige Monate.

Gestern habe ich meinen Führerschein wieder erhalten, wobei ich nun in die Klasse
A2 eingestuft wurde.
Noch vor Antragsstellung wurde mir auf der FSST gesagt, dass die Zeit angerechnet wird,
in der ich den beschränkten Führerschein Klasse A besessen habe und ich dann direkt in die offene Klasse A
eingestuft werde, bzw wenn ich sie früher haben wöllte, lediglich eine praktische Prüfung ablegen müsse.
Auf meinem Führerschein ist jedoch kein stufenführerscheintypisches Datum eingetragen, selbst bei Klasse B ist kein Ersterteilungsdatum eingetragen.
Es sind lediglich Sternchen eingetragen, die sich auf das Austellungsdatum den 17.08.15 beziehen.
Mein Führerschein sieht also so aus, als hätte ich Ihn gestern zum ersten mal im Leben erhalten.
Hinzu kommt, dass eine der Damen bei der FSST mir sagte, dass ich nun wieder 2 Jahre Wartezeit hätte,
bis ich durch eine praktische Prüfung in die offene Klasse A kommen könnte.
Falls ich diese früher haben wöllte, müsste ich 6 Sonderfahrten sowie Theorie- und praktische Prüfung ablegen, was wiederrum eine beträchtliche Summe und einen großen Zeitaufwand für mich ergibt.

Ich habe ebenfalls mit mehreren Fahrschulen gesprochen, die bestätigt haben, dass die Zeit in der ich die Klasse A-beschränkt
besessen habe, angerechnet wird und ich lediglich eine praktische Prüfung ablegen müsse um früher die offene A Klasse zu erhalten.
Desweiteren ist nirgendwo in der FeV vermerkt, dass eine Verlängerung der beschränkten Fahrzeit möglich sei.
Diese ist unabhängig von der Probezeit und mit gesundem Menschenverstand betrachtet, kann die Zeit in der ich den Führerschein besessen habe, nicht geleugnet bzw durch die Neuerteilung so ausgelegt werden, als hätte es sie nie gegeben.

Ich bitte um eure Hilfe, um diesen Widerspruch schnellstmöglich korrigieren zu können.

Liebe Grüße,

Spit

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M.Thöle
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Re: Klasse A-beschränkt - Neuerteilung Klasse A2 Wartezeit ?

Beitrag von M.Thöle » Di 18. Aug 2015, 14:50

Guten Tag,

zunächst ist einmal festzuhalten, dass die alte Fahrerlaubnis und die damit verbundenen Rechte und Besitzstände durch den Entzug erloschen ist. Daher wird bei der Neuerteilung eine komplett neue Fahrerlaubnis mit neuem Erteilungsdatum erteilt.

Es können nur die Klassen neu erteilt werden, die vor dem Entzug besessen wurden. In diesem Fall korrekterweise die Klasse A2.

Für den Stufenaufstieg heißt es in § 15 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV):
(3) Bei der Erweiterung der Klasse A1 auf Klasse A2 oder der Klasse A2 auf Klasse A bedarf es jeweils nur einer praktischen Prüfung, soweit der Bewerber zum Zeitpunkt der Erteilung der jeweiligen Fahrerlaubnis für
1. die Fahrerlaubnis der Klasse A2 seit mindestens zwei Jahren Inhaber der Fahrerlaubnis der Klasse A1 und
2. die Fahrerlaubnis der Klasse A seit mindestens zwei Jahren Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse A2
ist (Aufstieg). Die Vorschriften über die Ausbildung sind nicht anzuwenden. Satz 1 gilt nicht für eine Fahrerlaubnis der Klasse A1, die unter Verwendung der Schlüsselzahl 79.03 oder 79.04 erteilt worden ist.
Unter Berücksichtigung der oben festgestellten Tatsache, dass die alte Fahrerlaubnis erloschen ist kann leider kein Besitzstand im Sinne des § 15 FeV hergeleitet werden. Die Frist für den erleichterten Stufenaufstieg beginnt also mit der Neuerteilung von vorn.
Eine Berücksichtigung früherer Besitzstände wurde vom Gesetzgeber nicht vorgesehen.

Gruß
M.Thöle
Alle Angaben ohne Gewehr! Waffen sind in der Führerscheinstelle nicht erlaubt!

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Re: Klasse A-beschränkt - Neuerteilung Klasse A2 Wartezeit ?

Beitrag von SpitFire » Di 18. Aug 2015, 15:36

Danke für die Antwort,

wie verhält es sich, wenn ich nun direkt den A Führerschein erwerben möchte, ohne die 2 jährige Wartezeit verstreichen zu lassen.
Muss ich dann nur die praktische Prüfung ablegen oder auch noch 6 Sonderfahrten + Theorie machen ?
Bin selbstverständlich alt genug um diese Option in Erwägung zu ziehen.

Liebe Grüße

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M.Thöle
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Re: Klasse A-beschränkt - Neuerteilung Klasse A2 Wartezeit ?

Beitrag von M.Thöle » Mi 19. Aug 2015, 06:26

Hallo,

da aus den v.g. Gründen leider keine Boni in Anspruch genommen werden können, muss die komplette Ausbildung beim Direktaufstieg durchlaufen werden.

Gruß
M. Thöle
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