Hallo liebes Forum,
ich hab eine Frage an die "Fachleute" in dieser Runde.
Durch die Neuaufnahme des Kosovos in die Staaten Liste 11 der FEV, ist eine prüfungsfreie Umschreibung der Klasse B neuerdings möglich.
Ein Antragssteller ist im Besitz des kosovarischen Führerscheins mit Erteilungsdatum aus 2016. Die Fahrerlaubnis beinhaltet den Eintrag einer Schlüsselzahl 70.DL.....
Zuletzt wurde das Führerscheindokument im Jahre 2020 im Kosovo ausgestellt.
Den Wohnsitz hat der Antragssteller jedoch seit dem Jahre 1992 durchgehend in Deutschland.
Also seit seinem 17. Lebensjahr....
Was würdet Ihr in diesem Fall tun?
kosovarische Fahrerlaubnis
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- Hartmut
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Re: kosovarische Fahrerlaubnis
Es ist § 31a Abs. 1a FeV zu berücksichtigen. Stell doch diese Frage bitte im Internen Bereich.
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- Aktiver Benutzer
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Re: kosovarische Fahrerlaubnis
Ich hatte keine Ahnung dass es einen internen Bereich gibt. Wo finde ich diesen denn?
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- Fortgeschrittener
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Re: kosovarische Fahrerlaubnis
Für den internen Bereich muss man sich registrieren.
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