Hallo!
Ich habe vor sehr langer Zeit (2005) meinen Führerschein "freiwillig" abgegeben. Ich sollte diesen nach zwei Jahren wieder erhalten. Weil ich jetzt wieder ein Auto nutzen wollte habe ich einen Antrag auf Auskunft gestellt und auch Auskunft erhalten. Hier ist die Erteilung (Klassen B/M/L) sowie eine Änderung (Ablauf der Probezeit) vermerkt. Sofern mein Führerschein entzogen wäre müsste das doch auch vermerkt sein, oder?
Vielen Dank!
Auskunft aus dem zentralen Fahrerlaubnisregister (ZFER)
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michaelh
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Borner78
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Re: Auskunft aus dem zentralen Fahrerlaubnisregister (ZFER)
Der Entzug der Fahrerlaubnis ist im FAER gespeichert, jedoch sollte dieser getilgt sein.
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michaelh
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Re: Auskunft aus dem zentralen Fahrerlaubnisregister (ZFER)
Vielen Dank für die Antwort. Ich hatte das jetzt so verstanden das ich dort meinen Punktestand abfragen kann. Mit getilgt meinst du das der Entzug der Fahrerlaubnis aus dem FAER entfernt worden ist (nach Frist) und meine Auskunft aus dem ZFER zwar die Erteilung enthält aber damit keinen Hinweis darauf enthält ob es diesen Führerschein noch gibt?
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Borner78
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Re: Auskunft aus dem zentralen Fahrerlaubnisregister (ZFER)
Hier kann man seinen Punktestand abfragen.
https://www.kba-online.de/registerauskunft/app/#/faer
Nach 15 Jahren ist die Tat in der Regel aber getilgt.
https://www.kba-online.de/registerauskunft/app/#/faer
Nach 15 Jahren ist die Tat in der Regel aber getilgt.
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davismark
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Re: Auskunft aus dem zentralen Fahrerlaubnisregister (ZFER)
es freut mich zu hören, dass du eine Auskunft aus dem zentralen Fahrerlaubnisregister erhalten hast! Ja, normalerweise sollten alle relevanten Informationen, einschließlich eines eventuellen Entzugs des Führerscheins, im Register vermerkt sein. Wenn in deiner Auskunft nichts über einen Entzug steht, könnte das ein gutes Zeichen sein. Ich wünsche dir viel Erfolg beim Wiedererhalt deines Führerscheins!
quordle
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