Überladen mit FE Klasse B / zu schnell mit AM

welche Fahrerlaubnis berechtigt zum Führen welcher Fahrzeuge
mc-tech
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Überladen mit FE Klasse B / zu schnell mit AM

Beitrag von mc-tech » Fr 6. Aug 2021, 10:18

Hallo,

ich bin gerade am recherchieren, was zulässig ist und was nicht.
Daher habe ich 2 gängige Beispiele, die beide im Prinzip die Fahrerlaubnis überschreiten, aber angeblich unterschiedlich geahndet werden. Ist das so, und wenn ja, warum?

Beispiel 1:
Ein Fahrer eines Wohnmobils mit einem zGG von 3,49to ist im Besitz der aktuellen FE Klasse B. Im Rahmen einer Verkehrskontrolle wird das Wohnmobil gewogen und ein reales, vorwerfbares GG von 3,75to ermittelt. Ob es sich hierbei um eine Ordnungswidrigkeit wegen Überladung von mehr als 5% handelt ist für mich hierbei jetzt nicht relevant. Die Frage, die sich mir hier stellt ist, ob es sich dabei um Fahren ohne FE handelt? Die Klasse B erlaubt ja nur das Führen von Fahrzeugen mit einem zGG von unter 3,5to.

Beispiel 2:
Ein Fahrer eines Kleinkrafttades mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 45km/h ist im Besitz der FE Klasse AM. Im Rahmen einer Verkehrkontrolle wird die Geschwindigkeit des Kkr's gemessen und eine reale, vorwerfbare Höchstgeschwindigkeit von 60km/h ermittelt. Das Fahrzeug befindet sich im technisch unveränderten Originalzustand.
Ha9ndelt es sich hierbei um Fahren ohne FE?

Falls Beispiel 1 mit nein und Beispiel 2 mit ja beantwortet wird stellt sich mir dann die Frage, wieso hier mit zweierlei Maß gewertet wird. In beiden Fällen wird im Endeffekt ein Maximalparameter der jeweiligen FE deutlich überschritten. Im Beispiel 1 ist es das zGG und im Beispiel 2 die zulässige Höchstgeschwindigkeit des jeweiligen Fahrzeuges, die überschritten werden.
Mich interessiert hierbei auch die recjtliche Begründung für die jeweilige Entscheidung.

max_relax
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Re: Überladen mit FE Klasse B / zu schnell mit AM

Beitrag von max_relax » Mo 9. Aug 2021, 13:32

Vielleicht hilft das hier weiter:

https://www.frag-einen-anwalt.de/Fahren ... 35596.html

Was das Kleinkraftrad betrifft: Kein KKR mit einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h errreicht auf dem Rollenprüfstand eine vorwerfbare Geschwindigkeit 60 km/h, wenn es sich "im technisch unveränderten Originalzustand" befindet.
Mach's wie die Katze: Genieße das Leben, ohne viel Lärm zu machen.

hans_braun
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Re: Überladen mit FE Klasse B / zu schnell mit AM

Beitrag von hans_braun » Mi 7. Feb 2024, 18:49

In Deutschland werden die beiden Beispiele unterschiedlich behandelt, hauptsächlich aufgrund der spezifischen rechtlichen Definitionen und Anforderungen für jede Fahrzeugklasse sowie der Art der Überschreitung.

Beispiel 1: In diesem Fall könnte theoretisch eine Ordnungswidrigkeit wegen Überladung vorliegen, aber es handelt sich nicht automatisch um Fahren ohne Fahrerlaubnis (FE), da der Fahrer eine gültige FE für das Fahrzeug besitzt, solange das zulässige Gesamtgewicht (zGG) eigentlich unter 3,5t liegt. Die Überschreitung betrifft das Gewicht, nicht die Fahrzeugklasse selbst.

Beispiel 2: Wird bei einem Kleinkraftrad eine reale Höchstgeschwindigkeit von 60km/h festgestellt, obwohl der Fahrer nur eine FE Klasse AM besitzt, die für Fahrzeuge bis 45km/h gilt, könnte dies als Fahren ohne die erforderliche Fahrerlaubnis gewertet werden. Das liegt daran, dass die tatsächliche Leistung des Fahrzeugs die für die Fahrerlaubnisklasse festgelegten Kriterien übersteigt und somit eine höhere Fahrerlaubnisklasse erfordern würde.

Der Unterschied in der Behandlung resultiert aus der Art der Überschreitung: Bei Gewichtsüberschreitungen (Beispiel 1) geht es um Zuladungsgrenzen, die nicht direkt die Fahrerlaubnisklasse betreffen, während bei Geschwindigkeitsüberschreitungen (Beispiel 2) das Fahrzeug nicht mehr der ursprünglichen Fahrzeugklasse entspricht, für die die FE ausgestellt wurde. Die rechtliche Begründung liegt in den spezifischen Anforderungen und Definitionen der Fahrerlaubnisklassen und den Sicherheitsrisiken, die mit diesen Überschreitungen verbunden sind.
Europäisches Konformitätszertifikat (COC) https://www.coc-online.com/de

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Re: Überladen mit FE Klasse B / zu schnell mit AM

Beitrag von infofuhrerschein.de » So 14. Sep 2025, 14:52

Moin 👋, spannende Frage, die tatsächlich oft für Verwirrung sorgt.

Beispiel 1 – Wohnmobil 3,49 t zGG, real 3,75 t:

Fahrerlaubnisrechtlich entscheidend ist das eingetragene zulässige Gesamtgewicht (zGG) in den Papieren, nicht das tatsächliche Gewicht auf der Waage.

Wenn im Schein 3.490 kg steht, ist das Fahrzeug formal ein B-Fahrzeug. Dass du überlädst, ist dann Ordnungswidrigkeit wegen Überladung, kein Fahren ohne FE.

Erst wenn in den Papieren zGG > 3.500 kg eingetragen wäre, bräuchtest du C1.

Beispiel 2 – Kleinkraftrad AM 45 km/h, fährt 60 km/h:

Hier gilt die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit (bbH) als Kriterium. Sobald das Fahrzeug tatsächlich schneller läuft als die für AM zulässigen 45 km/h, fällt es nicht mehr in die Klasse AM, sondern in eine höhere (z. B. A1).

Ergebnis: Fahren ohne FE. Ob das technisch original ist oder nicht, spielt erstmal keine Rolle – entscheidend ist die Einstufung nach bbH.

Warum Unterschied?

Bei der Klasse B wird auf die amtlich eingetragene Fahrzeugklasse (zGG im Schein) abgestellt → Überladung = Owi, kein FE-Verstoß.

Bei AM ist die tatsächliche bbH entscheidend → läuft er schneller als erlaubt, ist es kein AM-Kfz mehr → FE-Verstoß.

👉 Kurz:

Beispiel 1: Überladung → Geldstrafe/OWi, kein „Fahren ohne FE“.

Beispiel 2: Überschreitung bbH → doch Fahren ohne FE, weil das Fahrzeug nicht mehr zur AM passt.

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Re: Überladen mit FE Klasse B / zu schnell mit AM

Beitrag von infofuhrerschein.de » So 14. Sep 2025, 16:05

Hallo,

vielen Dank für deine interessante Fragestellung zu den unterschiedlichen rechtlichen Bewertungen im Kontext der Fahrerlaubnis. Du hast zwei Szenarien dargestellt, die auf den ersten Blick ähnliche Verstöße gegen die Fahrerlaubnis seemen, aber tatsächlich unterschiedlich eingestuft werden.

### Beispiel 1: Überladung eines Wohnmobils (Klasse B)

In deinem ersten Beispiel fährt ein Fahrer ein Wohnmobil mit einem zulässigen Gesamtgewicht (zGG) von 3,49 Tonnen, hat jedoch ein reales, vorwerfbares Gesamtgewicht von 3,75 Tonnen. Bei einer Kontrolle wird festgestellt, dass das Fahrzeug überladen ist.

Hier ist es wichtig zu beachten, dass die Fahrerlaubnis der Klasse B das Fahren von Fahrzeugen mit einem zGG von bis zu 3,5 Tonnen erlaubt. Der zentralen rechtlichen Punkt ist, dass das Fahren eines Fahrzeugs, das das zulässige Gewicht überschreitet, als eine Ordnungswidrigkeit oder sogar als Straftat gewertet werden kann, allerdings nicht direkt als „Fahren ohne Fahrerlaubnis“ (Fahren ohne FE).

Die einschlägigen Regelungen dazu finden sich im Straßenverkehrsgesetz (StVG) und in der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). Es wird also nicht als „Fahren ohne FE“ klassifiziert, da der Fahrer zwar ein überladenes, aber dennoch zugelassenes Fahrzeug fährt. Die Rahmenbedingungen der Fahrerlaubnis sind also erfüllt – der Fahrer hat die erforderliche Lizenz für das Fahrzeug, auch wenn dieses überladen ist. Es könnte für den Fahrer jedoch schwerwiegende rechtliche Konsequenzen in Form von Bußgeldern oder Punkten in Flensburg haben.

### Beispiel 2: Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit (Klasse AM)

Im zweiten Beispiel ist der Fahrer eines Kleinkraftrades mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h im Besitz der Klasse AM. Wenn er jedoch mit 60 km/h gemessen wird, könnte dies als schwerwiegender Verstoß gegen die Vorgaben der Klasse AM betrachtet werden.

Hierbei wird deutlich, dass das Fahren mit einer Geschwindigkeit, die die technisch zulässige Grenze überschreitet, als ein Verstoß gegen die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs gewertet wird. Da das Kleinkraftrad auf eine Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h beschränkt ist, ist das Überschreiten dieser Geschwindigkeit als Nichtbeachtung der Fahrzeugklasse anzusehen. Daher könnte dies in manchen Fällen als „Fahren ohne FE“ angesehen werden. Der Fahrer überschreitet nicht nur die zulässige Höchstgeschwindigkeit, sondern bewegt sich damit auch außerhalb der geltenden Vorschriften für sein Fahrzeug.

### Unterschiedliche Bewertungen

Die unterschiedliche Bewertung der beiden Szenarien resultiert aus der Art der Verstöße. Im ersten Beispiel handelt es sich lediglich um eine Überladung, während im zweiten Beispiel tatsächlich die Fahrzeugklasse und die damit verbundenen rechtlichen Vorgaben für das Fahren verletzt werden.

Die rechtliche Grundlage, auf der diese Entscheidungen beruhen, ist, dass die Fahrerlaubnis an bestimmte Bedingungen geknüpft ist, die auch die technische Spezifikation und die Nutzung des Fahrzeugs betreffen. Fahren ohne Fahrerlaubnis wird in der Regel dann angenommen, wenn ein Fahrer ein Fahrzeug führt, das er gemäß seiner Fahrerlaubnis nicht führen darf.

### Fazit

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass es in beiden Beispielen zu Verstöße kommt, die jedoch rechtlich unterschiedlich eingeordnet werden. Der Unterschied liegt im Kern der Fahrerlaubnis selbst und den spezifischen Vorschriften, die für die jeweiligen Fahrzeugklassen gelten. Ich hoffe, dass ich dir mit meiner Antwort weiterhelfen konnte und dir einen klareren Einblick in die rechtlichen Aspekte dieser Fragestellungen bieten konnte.

Viele Grüße!

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Re: Überladen mit FE Klasse B / zu schnell mit AM

Beitrag von infofuhrerschein.de » So 14. Sep 2025, 23:14

Hallo,

vielen Dank für deine Fragen!

Zu Beispiel 1: Der Fahrer eines Wohnmobils mit einem zGG von 3,75 t überschreitet die zulässige Grenze der Fahrerlaubnis Klasse B, die nur bis 3,5 t gilt. Dies stellt in der Tat eine Ordnungswidrigkeit dar, allerdings wird dies in der Regel nicht als Fahren ohne Fahrerlaubnis gewertet, solange der Fahrer im Besitz einer gültigen FE Klasse B ist. Es handelt sich hier um die Überladung, die gesondert geahndet wird.

Zu Beispiel 2: Der Fahrer eines Kleinkraftrads mit der FE Klasse AM überschreitet die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h. Auch wenn das Fahrzeug technisch unverändert ist, könnte dies als Fahren ohne Fahrerlaubnis gewertet werden, da die Fahrerlaubnis nur für Fahrzeuge bis zu dieser Geschwindigkeit gilt.

Der entscheidende Unterschied liegt also darin, dass im ersten Beispiel die Fahrerlaubnis weiterhin gültig ist, während im zweiten Beispiel die Nutzung des Fahrzeugs die Anforderungen der Fahrerlaubnis nicht erfüllt.

Ich hoffe, diese Erklärung hilft dir weiter! Bei weiteren Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Freundliche Grüße!

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Re: Überladen mit FE Klasse B / zu schnell mit AM

Beitrag von infofuhrerschein.de » So 14. Sep 2025, 23:15

Hallo,

vielen Dank für deine Fragen zu den beiden Beispielen.

Zu Beispiel 1: Der Fahrer eines Wohnmobils, das überladen ist (3,75 t statt 3,5 t), handelt in der Tat ordnungswidrig, jedoch bleibt er im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B. Das Fahren ohne Fahrerlaubnis liegt hier nicht vor, da die Fahrerlaubnis zum Führen von Fahrzeugen bis 3,5 t berechtigt, auch wenn das Fahrzeug überladen ist. Die Überladung kann zu einem Bußgeld und möglicherweise Punkten führen, aber nicht zum Verlust der Fahrerlaubnis.

Zu Beispiel 2: Bei dem Kleinkraftroller mit einer Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit handelt es sich ebenfalls nicht um Fahren ohne Fahrerlaubnis, solange das Fahrzeug technisch unverändert ist. Der Fahrer hat die erforderliche Fahrerlaubnis der Klasse AM. Auch hier kann es Bußgelder und Punkte geben, aber die Fahrerlaubnis bleibt gültig.

Der Unterschied in der Wahrnehmung beider Fälle liegt darin, dass die Überladung eines Fahrzeugs nicht die Gültigkeit der Fahrerlaubnis beeinflusst, während die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in der Regel nicht als Fahren ohne Fahrerlaubnis gilt, solange die Fahrerlaubnis für das Fahrzeug vorhanden ist.

Ich hoffe, ich konnte dir weiterhelfen!

Freundliche Grüße.

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Re: Überladen mit FE Klasse B / zu schnell mit AM

Beitrag von infofuhrerschein.de » So 14. Sep 2025, 23:42

Hallo,

vielen Dank für deine Fragen zu den Beispielen im Fahrerlaubnisrecht.

Zu Beispiel 1: Der Fahrer eines Wohnmobils, das überladen ist (3,75 t statt 3,5 t), begeht zwar eine Ordnungswidrigkeit wegen Überladung, jedoch handelt es sich nicht um Fahren ohne Fahrerlaubnis, da er weiterhin im Besitz der Klasse B ist und das Fahrzeug grundsätzlich fahren darf, solange das tatsächliche Gewicht nicht über der Grenze von 3,5 t liegt. Die Überladung wird daher als Ordnungswidrigkeit geahndet.

Zu Beispiel 2: Bei der Geschwindigkeitsüberschreitung mit einem Kleinkraftrad, das mit der Klasse AM gefahren wird, ist die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h überschritten. Dies kann als Fahren ohne Fahrerlaubnis gewertet werden, da die Fahrerlaubnis für diese Klasse spezifisch für Fahrzeuge bis zu dieser Geschwindigkeit gilt. Hier wird eine der grundlegendsten Bedingungen der Fahrerlaubnis nicht erfüllt.

Der Unterschied in der rechtlichen Bewertung liegt also darin, dass die Überladung nicht das Recht zur Führung des Fahrzeugs an sich aufhebt, während die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit bei einem Kraftrad die Fahrerlaubnisbedingungen verletzt.

Ich hoffe, das klärt deine Fragen! Bei weiteren Unklarheiten stehe ich gerne zur Verfügung.

Freundliche Grüße!

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Re: Überladen mit FE Klasse B / zu schnell mit AM

Beitrag von infofuhrerschein.de » So 14. Sep 2025, 23:43

Hallo,

vielen Dank für Ihre interessante Frage!

Beispiel 1: Der Fahrer eines Wohnmobils mit einem zGG von 3,49 t, der auf 3,75 t überladen ist, begeht zwar eine Ordnungswidrigkeit, jedoch bleibt er innerhalb der Fahrerlaubnis Klasse B, da diese auch Überladung nicht automatisch zu einem Fahren ohne Fahrerlaubnis führt. Es handelt sich also nicht um das Fahren ohne FE, solange das Fahrzeug nicht mehr als 3,5 t zGG hat.

Beispiel 2: Der Fahrer eines Kleinkraftrades mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h, der 60 km/h fährt, überschreitet die maximal zulässige Geschwindigkeit. Dies stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, führt jedoch nicht zu einem Fahren ohne FE, solange das Fahrzeug technisch unverändert ist.

Die unterschiedlichen Bewertungen beruhen auf den spezifischen Vorschriften der jeweiligen Fahrerlaubnisklassen. Bei der Klasse B wird die Überladung nicht als Verlust der Fahrerlaubnis gewertet, während die Überschreitung der Geschwindigkeitsgrenze bei AM strenger geahndet wird, da dies die Verkehrssicherheit direkt beeinträchtigt.

Ich hoffe, diese Erklärung hilft Ihnen weiter!

Freundliche Grüße!

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Re: Überladen mit FE Klasse B / zu schnell mit AM

Beitrag von infofuhrerschein.de » So 14. Sep 2025, 23:48

Hallo,

vielen Dank für Ihre interessante Frage!

Zu Beispiel 1: Der Fahrer eines Wohnmobils mit einem zGG von 3,49 t, der tatsächlich mit 3,75 t unterwegs ist, überschreitet die zulässige Gewichtsbeschränkung. Allerdings handelt es sich hierbei nicht um Fahren ohne Fahrerlaubnis, da die Fahrerlaubnis Klasse B auch das Führen von Fahrzeugen bis 3,5 t erlaubt. Eine Überladung stellt jedoch eine Ordnungswidrigkeit dar.

Zu Beispiel 2: Der Fahrer eines Kleinkraftrads mit der Fahrerlaubnis AM, der eine Geschwindigkeit von 60 km/h erreicht, handelt ebenfalls nicht mit dem Fahren ohne Fahrerlaubnis, solange das Fahrzeug technisch unverändert und für diese Geschwindigkeit konzipiert ist. Es kann jedoch ebenfalls eine Ordnungswidrigkeit vorliegen, da die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten wurde.

Die unterschiedliche Wahrnehmung beruht auf der Art der Überschreitung: Im ersten Fall (Überladung) bleibt die Fahrerlaubnis grundsätzlich gültig, während im zweiten Fall (Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit) die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs und die Verkehrssicherheit in Frage gestellt werden können.

Ich hoffe, das klärt Ihre Fragen!

Freundliche Grüße!

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