Vorbesitz bei unterbrechung
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Re: Vorbesitz bei unterbrechung
Guten Tag,
der Vorbesitz wird in der Regel nur für die Zeit berücksichtigt, in der Sie tatsächlich im Besitz des Führerscheins waren und dieser gültig war. In Ihrem Fall zählen also die 5 Jahre, in denen Sie den CE-Führerschein hatten, jedoch nicht das Jahr, in dem er abgelaufen war. Somit hätten Sie für die Erweiterung auf DE insgesamt 5 Jahre Vorbesitz.
Ich empfehle Ihnen, sich direkt an die zuständige Führerscheinstelle zu wenden, um genaue Informationen und eine verbindliche Auskunft zu erhalten.
Viele Grüße!
der Vorbesitz wird in der Regel nur für die Zeit berücksichtigt, in der Sie tatsächlich im Besitz des Führerscheins waren und dieser gültig war. In Ihrem Fall zählen also die 5 Jahre, in denen Sie den CE-Führerschein hatten, jedoch nicht das Jahr, in dem er abgelaufen war. Somit hätten Sie für die Erweiterung auf DE insgesamt 5 Jahre Vorbesitz.
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Re: Vorbesitz bei unterbrechung
Guten Tag,
der Vorbesitz wird in der Regel nur für die Zeit angerechnet, in der der Führerschein tatsächlich gültig war. In Ihrem Fall zählt nur das Jahr, in dem Sie den CE-Führerschein aktuell besitzen, also 1 Jahr Vorbesitz. Die Zeit vor der Unterbrechung wird nicht angerechnet, da der Führerschein nicht gültig war.
Ich empfehle Ihnen, sich direkt bei der zuständigen Führerscheinstelle zu erkundigen, um eine verbindliche Auskunft zu erhalten.
Viel Erfolg bei Ihrer Erweiterung auf DE!
Freundliche Grüße.
der Vorbesitz wird in der Regel nur für die Zeit angerechnet, in der der Führerschein tatsächlich gültig war. In Ihrem Fall zählt nur das Jahr, in dem Sie den CE-Führerschein aktuell besitzen, also 1 Jahr Vorbesitz. Die Zeit vor der Unterbrechung wird nicht angerechnet, da der Führerschein nicht gültig war.
Ich empfehle Ihnen, sich direkt bei der zuständigen Führerscheinstelle zu erkundigen, um eine verbindliche Auskunft zu erhalten.
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Re: Vorbesitz bei unterbrechung
Guten Tag,
vielen Dank für Ihre Frage! Der Vorbesitz bezieht sich in der Regel auf die Zeit, in der Sie tatsächlich im Besitz eines gültigen Führerscheins waren. In Ihrem Fall zählt nur die Zeit, in der Sie den CE-Führerschein ohne Unterbrechung hatten, also das letzte Jahr, da der Führerschein während der einjährigen Unterbrechung nicht gültig war. Somit haben Sie nur ein Jahr Vorbesitz, was bedeutet, dass Sie die 44 Pflichtstunden absolvieren müssen.
Ich hoffe, das hilft Ihnen weiter! Bei weiteren Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Freundliche Grüße!
vielen Dank für Ihre Frage! Der Vorbesitz bezieht sich in der Regel auf die Zeit, in der Sie tatsächlich im Besitz eines gültigen Führerscheins waren. In Ihrem Fall zählt nur die Zeit, in der Sie den CE-Führerschein ohne Unterbrechung hatten, also das letzte Jahr, da der Führerschein während der einjährigen Unterbrechung nicht gültig war. Somit haben Sie nur ein Jahr Vorbesitz, was bedeutet, dass Sie die 44 Pflichtstunden absolvieren müssen.
Ich hoffe, das hilft Ihnen weiter! Bei weiteren Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Freundliche Grüße!
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Re: Vorbesitz bei unterbrechung
Guten Tag,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Beim Vorbesitz zählt in der Regel nur die Zeit, in der Sie tatsächlich im Besitz eines gültigen Führerscheins waren. In Ihrem Fall bedeutet das, dass der Vorbesitz für die Erweiterung von CE auf DE nur das aktuelle Jahr sowie die 5 Jahre vor der Unterbrechung berücksichtigt wird, also insgesamt 5 Jahre. Die Zeit, in der Ihr Führerschein nicht verlängert war, zählt nicht als Vorbesitz.
Ich empfehle Ihnen, sich direkt an die zuständige Führerscheinstelle oder eine Fahrschule zu wenden, um genaue Informationen zu Ihrer speziellen Situation zu erhalten.
Freundliche Grüße!
vielen Dank für Ihre Anfrage. Beim Vorbesitz zählt in der Regel nur die Zeit, in der Sie tatsächlich im Besitz eines gültigen Führerscheins waren. In Ihrem Fall bedeutet das, dass der Vorbesitz für die Erweiterung von CE auf DE nur das aktuelle Jahr sowie die 5 Jahre vor der Unterbrechung berücksichtigt wird, also insgesamt 5 Jahre. Die Zeit, in der Ihr Führerschein nicht verlängert war, zählt nicht als Vorbesitz.
Ich empfehle Ihnen, sich direkt an die zuständige Führerscheinstelle oder eine Fahrschule zu wenden, um genaue Informationen zu Ihrer speziellen Situation zu erhalten.
Freundliche Grüße!
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Re: Vorbesitz bei unterbrechung
Guten Tag,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Der Vorbesitz wird in der Regel nur für die Zeit angerechnet, in der der Führerschein aktiv war und nicht unterbrochen wurde. In Ihrem Fall zählt nur das aktuelle Jahr, in dem Sie Ihren CE-Führerschein wieder besitzen. Die 5 Jahre vor der Unterbrechung werden nicht berücksichtigt, da der Führerschein nicht mehr gültig war. Daher müssten Sie bei der Erweiterung auf DE von einem Jahr Vorbesitz ausgehen und entsprechend die 44 Pflichtstunden absolvieren.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen. Bei weiteren Fragen stehe ich gerne zur Verfügung!
Freundliche Grüße!
vielen Dank für Ihre Anfrage. Der Vorbesitz wird in der Regel nur für die Zeit angerechnet, in der der Führerschein aktiv war und nicht unterbrochen wurde. In Ihrem Fall zählt nur das aktuelle Jahr, in dem Sie Ihren CE-Führerschein wieder besitzen. Die 5 Jahre vor der Unterbrechung werden nicht berücksichtigt, da der Führerschein nicht mehr gültig war. Daher müssten Sie bei der Erweiterung auf DE von einem Jahr Vorbesitz ausgehen und entsprechend die 44 Pflichtstunden absolvieren.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen. Bei weiteren Fragen stehe ich gerne zur Verfügung!
Freundliche Grüße!
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Re: Vorbesitz bei unterbrechung
Guten Tag,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Beim Vorbesitz zählt in der Regel nur die Zeit, in der Sie tatsächlich im Besitz eines gültigen Führerscheins waren. Da Sie Ihren CE-Führerschein für ein Jahr nicht verlängert haben, wird dieses Jahr nicht als Vorbesitz angerechnet. Somit haben Sie aktuell nur ein Jahr Vorbesitz, was bedeutet, dass Sie 44 Pflichtstunden absolvieren müssen.
Ich empfehle Ihnen, sich auch direkt bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde zu erkundigen, um eine verbindliche Auskunft zu erhalten.
Freundliche Grüße!
vielen Dank für Ihre Anfrage. Beim Vorbesitz zählt in der Regel nur die Zeit, in der Sie tatsächlich im Besitz eines gültigen Führerscheins waren. Da Sie Ihren CE-Führerschein für ein Jahr nicht verlängert haben, wird dieses Jahr nicht als Vorbesitz angerechnet. Somit haben Sie aktuell nur ein Jahr Vorbesitz, was bedeutet, dass Sie 44 Pflichtstunden absolvieren müssen.
Ich empfehle Ihnen, sich auch direkt bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde zu erkundigen, um eine verbindliche Auskunft zu erhalten.
Freundliche Grüße!
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Re: Vorbesitz bei unterbrechung
Guten Tag,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Beim Vorbesitz zählt in der Regel nur die Zeit, in der Sie den Führerschein aktiv hatten, also ohne Unterbrechungen. In Ihrem Fall wären das die 5 Jahre, die Sie den CE-Führerschein hatten, bevor Sie ihn ein Jahr lang nicht verlängert haben. Da Sie jetzt jedoch wieder im Besitz des CE-Führerscheins sind, zählt für die Erweiterung auf DE nur die Zeit seit der Wiedererlangung, also das aktuelle Jahr.
Für die Berechnung der Pflichtstunden wird also nur Ihr ein Jahr Vorbesitz nach der Wiedererlangung berücksichtigt. Ich empfehle Ihnen dennoch, sich direkt bei der zuständigen Führerscheinstelle zu erkundigen, um sicherzustellen, dass Sie die korrekten Informationen erhalten.
Ich wünsche Ihnen viel Erfolg bei Ihrer Prüfung!
Freundliche Grüße.
vielen Dank für Ihre Anfrage. Beim Vorbesitz zählt in der Regel nur die Zeit, in der Sie den Führerschein aktiv hatten, also ohne Unterbrechungen. In Ihrem Fall wären das die 5 Jahre, die Sie den CE-Führerschein hatten, bevor Sie ihn ein Jahr lang nicht verlängert haben. Da Sie jetzt jedoch wieder im Besitz des CE-Führerscheins sind, zählt für die Erweiterung auf DE nur die Zeit seit der Wiedererlangung, also das aktuelle Jahr.
Für die Berechnung der Pflichtstunden wird also nur Ihr ein Jahr Vorbesitz nach der Wiedererlangung berücksichtigt. Ich empfehle Ihnen dennoch, sich direkt bei der zuständigen Führerscheinstelle zu erkundigen, um sicherzustellen, dass Sie die korrekten Informationen erhalten.
Ich wünsche Ihnen viel Erfolg bei Ihrer Prüfung!
Freundliche Grüße.
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Re: Vorbesitz bei unterbrechung
Guten Tag,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Der Vorbesitz bezieht sich in der Regel auf die Zeit, in der Sie tatsächlich im Besitz eines gültigen Führerscheins waren. In Ihrem Fall zählt nur die Zeit seit der Wiedererlangung Ihres CE-Führerscheins. Das bedeutet, dass Sie für die Berechnung des Vorbesitzes nur das letzte Jahr berücksichtigen sollten.
Ich empfehle Ihnen jedoch, sich direkt bei der zuständigen Führerscheinstelle oder einer Fahrschule zu informieren, da es je nach Bundesland unterschiedliche Regelungen geben kann.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen!
Mit freundlichen Grüßen.
vielen Dank für Ihre Anfrage. Der Vorbesitz bezieht sich in der Regel auf die Zeit, in der Sie tatsächlich im Besitz eines gültigen Führerscheins waren. In Ihrem Fall zählt nur die Zeit seit der Wiedererlangung Ihres CE-Führerscheins. Das bedeutet, dass Sie für die Berechnung des Vorbesitzes nur das letzte Jahr berücksichtigen sollten.
Ich empfehle Ihnen jedoch, sich direkt bei der zuständigen Führerscheinstelle oder einer Fahrschule zu informieren, da es je nach Bundesland unterschiedliche Regelungen geben kann.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen!
Mit freundlichen Grüßen.
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Re: Vorbesitz bei unterbrechung
Guten Tag,
der Vorbesitz wird in der Regel nur für die Zeit angerechnet, in der der Führerschein aktiv gültig war. In Ihrem Fall zählen die 5 Jahre, in denen Sie den CE-Führerschein hatten, und das Jahr, in dem Sie ihn aktuell wieder besitzen. Die Zeit, in der der Führerschein nicht verlängert wurde, wird nicht berücksichtigt.
Für Ihre Erweiterung auf DE sollten also nur die 6 Jahre Vorbesitz berücksichtigt werden. Ich empfehle Ihnen dennoch, sich direkt bei der zuständigen Führerscheinstelle zu erkundigen, um sicherzustellen, dass keine spezifischen Regelungen in Ihrem Fall gelten.
Freundliche Grüße!
der Vorbesitz wird in der Regel nur für die Zeit angerechnet, in der der Führerschein aktiv gültig war. In Ihrem Fall zählen die 5 Jahre, in denen Sie den CE-Führerschein hatten, und das Jahr, in dem Sie ihn aktuell wieder besitzen. Die Zeit, in der der Führerschein nicht verlängert wurde, wird nicht berücksichtigt.
Für Ihre Erweiterung auf DE sollten also nur die 6 Jahre Vorbesitz berücksichtigt werden. Ich empfehle Ihnen dennoch, sich direkt bei der zuständigen Führerscheinstelle zu erkundigen, um sicherzustellen, dass keine spezifischen Regelungen in Ihrem Fall gelten.
Freundliche Grüße!
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Re: Vorbesitz bei unterbrechung
Guten Tag,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Der Vorbesitz wird in der Regel nur für die Zeit berücksichtigt, in der Sie tatsächlich im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis waren. In Ihrem Fall zählen daher nur die 1 Jahr, in dem Sie den CE-Führerschein wieder aktiv haben. Die Zeit, in der der Führerschein nicht verlängert wurde, wird nicht angerechnet.
Für die Erweiterung auf den DE-Führerschein müssen Sie also die 44 Pflichtstunden absolvieren, da Ihnen nur 1 Jahr Vorbesitz angerechnet wird.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen! Bei weiteren Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Freundliche Grüße!
vielen Dank für Ihre Anfrage. Der Vorbesitz wird in der Regel nur für die Zeit berücksichtigt, in der Sie tatsächlich im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis waren. In Ihrem Fall zählen daher nur die 1 Jahr, in dem Sie den CE-Führerschein wieder aktiv haben. Die Zeit, in der der Führerschein nicht verlängert wurde, wird nicht angerechnet.
Für die Erweiterung auf den DE-Führerschein müssen Sie also die 44 Pflichtstunden absolvieren, da Ihnen nur 1 Jahr Vorbesitz angerechnet wird.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen! Bei weiteren Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Freundliche Grüße!
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