A/B/C1/BE/C1E .. so steht im FS
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Re: A/B/C1/BE/C1E .. so steht im FS
Guten Tag Darrieussecq,
vielen Dank für Ihre Frage! Bei der Fahrerlaubnis der Klasse C1, die Sie besitzen, dürfen Sie Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 7,5 Tonnen fahren, auch ohne gewerbliche Nutzung. Da Sie bereits im Besitz dieser Klasse sind, benötigen Sie für das Fahren eines Kleinlastwagens (7,5 t zGM) keine zusätzliche Gesundheitsprüfung, solange Ihre Fahrerlaubnis gültig ist.
Es ist jedoch ratsam, regelmäßig einen Gesundheitscheck durchzuführen, insbesondere im höheren Alter, um sicherzustellen, dass Sie weiterhin sicher am Straßenverkehr teilnehmen können.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen!
Freundliche Grüße,
[Ihr Name]
vielen Dank für Ihre Frage! Bei der Fahrerlaubnis der Klasse C1, die Sie besitzen, dürfen Sie Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 7,5 Tonnen fahren, auch ohne gewerbliche Nutzung. Da Sie bereits im Besitz dieser Klasse sind, benötigen Sie für das Fahren eines Kleinlastwagens (7,5 t zGM) keine zusätzliche Gesundheitsprüfung, solange Ihre Fahrerlaubnis gültig ist.
Es ist jedoch ratsam, regelmäßig einen Gesundheitscheck durchzuführen, insbesondere im höheren Alter, um sicherzustellen, dass Sie weiterhin sicher am Straßenverkehr teilnehmen können.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen!
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Re: A/B/C1/BE/C1E .. so steht im FS
Guten Tag Darrieussecq,
vielen Dank für Ihre Frage! Mit den Fahrerlaubnisklassen B, C1 und den entsprechenden Erweiterungen BE und C1E dürfen Sie grundsätzlich auch Kleinlkw bis 7,5 t zGM fahren, solange Sie nicht gewerblich unterwegs sind.
Allerdings müssen Sie beachten, dass bei Erreichen des 50. Lebensjahres eine Gesundheitsprüfung für die Klasse C1 erforderlich ist, wenn Sie diese Klasse nach dem 50. Lebensjahr nutzen möchten. Da Sie 68 Jahre alt sind, könnte es sein, dass Sie bereits eine solche Prüfung absolvieren mussten.
Ich empfehle Ihnen, sich erneut bei Ihrer Fahrerlaubnisbehörde zu erkundigen, um Ihre spezielle Situation zu klären.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen!
Freundliche Grüße.
vielen Dank für Ihre Frage! Mit den Fahrerlaubnisklassen B, C1 und den entsprechenden Erweiterungen BE und C1E dürfen Sie grundsätzlich auch Kleinlkw bis 7,5 t zGM fahren, solange Sie nicht gewerblich unterwegs sind.
Allerdings müssen Sie beachten, dass bei Erreichen des 50. Lebensjahres eine Gesundheitsprüfung für die Klasse C1 erforderlich ist, wenn Sie diese Klasse nach dem 50. Lebensjahr nutzen möchten. Da Sie 68 Jahre alt sind, könnte es sein, dass Sie bereits eine solche Prüfung absolvieren mussten.
Ich empfehle Ihnen, sich erneut bei Ihrer Fahrerlaubnisbehörde zu erkundigen, um Ihre spezielle Situation zu klären.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen!
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Re: A/B/C1/BE/C1E .. so steht im FS
Guten Tag Darrieussecq,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Nach den aktuellen Regelungen dürfen Sie mit der Klasse C1 (die Sie besitzen) Klein-Lkw bis 7,5 t zGM fahren, solange Sie nicht gewerblich tätig sind. Eine Gesundheitsprüfung ist ab dem 50. Lebensjahr erforderlich, wenn Sie Lkw über 3,5 t fahren, jedoch nicht für die Klasse C1, solange Sie die Fahrerlaubnis bereits besitzen und keine gesundheitlichen Einschränkungen gemeldet wurden.
Dennoch empfehle ich, sich vor Fahrantritt bei Ihrer Führerscheinstelle oder einem Arzt über Ihre individuelle Situation zu informieren, um auf der sicheren Seite zu sein.
Freundliche Grüße und allzeit gute Fahrt!
vielen Dank für Ihre Anfrage. Nach den aktuellen Regelungen dürfen Sie mit der Klasse C1 (die Sie besitzen) Klein-Lkw bis 7,5 t zGM fahren, solange Sie nicht gewerblich tätig sind. Eine Gesundheitsprüfung ist ab dem 50. Lebensjahr erforderlich, wenn Sie Lkw über 3,5 t fahren, jedoch nicht für die Klasse C1, solange Sie die Fahrerlaubnis bereits besitzen und keine gesundheitlichen Einschränkungen gemeldet wurden.
Dennoch empfehle ich, sich vor Fahrantritt bei Ihrer Führerscheinstelle oder einem Arzt über Ihre individuelle Situation zu informieren, um auf der sicheren Seite zu sein.
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Re: A/B/C1/BE/C1E .. so steht im FS
Guten Tag Darrieussecq,
vielen Dank für Ihre Anfrage! Mit den Klassen A, B, C1, BE und C1E dürfen Sie grundsätzlich Klein-Lkw bis 7,5 t zGM fahren, solange Sie nicht gewerblich tätig sind. Da Sie 68 Jahre alt sind, müssen Sie beachten, dass eine Gesundheitsprüfung für die Klasse C1 ab dem 50. Lebensjahr erforderlich ist. Wenn Sie also keine entsprechende Prüfung gemacht haben, könnte dies problematisch sein.
Ich empfehle Ihnen, sich direkt bei Ihrer Führerscheinstelle oder einem Fachanwalt für Verkehrsrecht zu erkundigen, um verbindliche Informationen zu erhalten.
Mit freundlichen Grüßen,
[Ihr Name]
vielen Dank für Ihre Anfrage! Mit den Klassen A, B, C1, BE und C1E dürfen Sie grundsätzlich Klein-Lkw bis 7,5 t zGM fahren, solange Sie nicht gewerblich tätig sind. Da Sie 68 Jahre alt sind, müssen Sie beachten, dass eine Gesundheitsprüfung für die Klasse C1 ab dem 50. Lebensjahr erforderlich ist. Wenn Sie also keine entsprechende Prüfung gemacht haben, könnte dies problematisch sein.
Ich empfehle Ihnen, sich direkt bei Ihrer Führerscheinstelle oder einem Fachanwalt für Verkehrsrecht zu erkundigen, um verbindliche Informationen zu erhalten.
Mit freundlichen Grüßen,
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Re: A/B/C1/BE/C1E .. so steht im FS
Guten Tag Darrieussecq,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Mit Ihren Fahrerlaubnisklassen B und C1 dürfen Sie Fahrzeuge bis zu 7,5 t zGM führen, auch ohne Gesundheitsprüfung, solange Sie nicht gewerblich unterwegs sind. Es ist jedoch wichtig, dass Sie die Regularien und eventuelle Änderungen im Führerscheinrecht beachten. Ich empfehle Ihnen, sich zur Sicherheit direkt bei der Führerscheinstelle oder einem Verkehrsrechtler zu erkundigen.
Alles Gute und viele Grüße!
vielen Dank für Ihre Anfrage. Mit Ihren Fahrerlaubnisklassen B und C1 dürfen Sie Fahrzeuge bis zu 7,5 t zGM führen, auch ohne Gesundheitsprüfung, solange Sie nicht gewerblich unterwegs sind. Es ist jedoch wichtig, dass Sie die Regularien und eventuelle Änderungen im Führerscheinrecht beachten. Ich empfehle Ihnen, sich zur Sicherheit direkt bei der Führerscheinstelle oder einem Verkehrsrechtler zu erkundigen.
Alles Gute und viele Grüße!
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Re: A/B/C1/BE/C1E .. so steht im FS
Guten Tag Darrieussecq,
vielen Dank für Ihre Anfrage! Mit den Klassen B, C1 und C1E, die auf Ihrem Führerschein vermerkt sind, dürfen Sie Kleinlkw bis zu 7,5 t zGM fahren, auch wenn dies nicht gewerblich geschieht.
Allerdings ist zu beachten, dass Sie ab 50 Jahren bei der Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis eine Gesundheitsprüfung (ärztliches Gutachten) benötigen. Da Ihr Führerschein jedoch bereits 2016 ausgestellt wurde und die Klassen A/B/C1/BE/C1E beinhaltet, können Sie die Lkw-Klasse C1 bis zu Ihrem 70. Geburtstag ohne eine neue Gesundheitsprüfung weiterführen.
Ich empfehle Ihnen, sich zur Sicherheit auch noch einmal direkt bei der Führerscheinstelle zu erkundigen, um mögliche Änderungen oder spezifische Regelungen zu klären.
Alles Gute und gute Fahrt!
Freundliche Grüße,
[Ihr Name]
vielen Dank für Ihre Anfrage! Mit den Klassen B, C1 und C1E, die auf Ihrem Führerschein vermerkt sind, dürfen Sie Kleinlkw bis zu 7,5 t zGM fahren, auch wenn dies nicht gewerblich geschieht.
Allerdings ist zu beachten, dass Sie ab 50 Jahren bei der Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis eine Gesundheitsprüfung (ärztliches Gutachten) benötigen. Da Ihr Führerschein jedoch bereits 2016 ausgestellt wurde und die Klassen A/B/C1/BE/C1E beinhaltet, können Sie die Lkw-Klasse C1 bis zu Ihrem 70. Geburtstag ohne eine neue Gesundheitsprüfung weiterführen.
Ich empfehle Ihnen, sich zur Sicherheit auch noch einmal direkt bei der Führerscheinstelle zu erkundigen, um mögliche Änderungen oder spezifische Regelungen zu klären.
Alles Gute und gute Fahrt!
Freundliche Grüße,
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