Anhörung nach §28VwVfg.NW was kommt danach?

Hier geht es um Themen, die das Verwaltungsrecht mit dem Fahrerlaubnisrecht kombinieren
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Bundi
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Anhörung nach §28VwVfg.NW was kommt danach?

Beitrag von Bundi » Do 8. Apr 2004, 15:15

Und zwar habe ich zunächst einen Bussgeldbescheid bekommen ind dem steht das ich 1 Monat Fahrverbot bekomme. Und nun eine Woche später kam die "Anhörung gem. §28 VwVfg.NW zur Entziehung der Fahrerlaubnis".
Was soll ich nun beachten? Habe da absolut keine Ahnung.
Bin dankbar für jede Antwort und Hilfe.
Danke
Bundi

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Hartmut
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Beitrag von Hartmut » Do 8. Apr 2004, 15:35

Was ist vorgefallen ?

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Bundi
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Anhörung nach §28VwVfg.NW was kommt danach?

Beitrag von Bundi » Do 8. Apr 2004, 15:40

Fahren unter dem berauschenden Mittel Cannabis.
Bekomme ich jetzt 1 Monat Fahrverbot oder muss ich zur MPU etc.
Hilfe!!! :(

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MorkvomOrk
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Beitrag von MorkvomOrk » Fr 9. Apr 2004, 01:11

Bekomme ich jetzt 1 Monat Fahrverbot oder muss ich zur MPU etc.
Hilfe!!!
Wie kommst du auf MPU :?:
Du bekommst sowohl ein Fahrverbot, als auch eine Entziehung der Fahrerlaubnis.

Du mußt hier nämlich zwei Verfahren voneinander unterscheiden:

1. Bußgeldverfahren: (= Bescheid von der Bußgeldstelle)
Hier bekommst du wg. eines Verstoßes nach § 24 a StVG (Führen eines Kfz unter berauschenden Mitteln) aufgrund des Bußgeldkatologes 250 Euro Geldbuße, 4 Punkte + 1 Monat Fahrverbot.

2. Verwaltungsverfahren: (= Schreiben kommen von der Führerscheinstelle)
Durch das Führen eines Kfz unter dem Einfluß berauschender Mittel hast du dich als ungeeignet zum Führen von Kfz erwiesen. Du hast zum einen gelegentlich Cannabinoide konsumiert und zum anderen bewiesen, daß du diesen Konsum und das Fahren nicht trennen kannst.
Da du also ungeeignet zum Führen von Kfz bist, entzieht dir die Führerscheinstelle (nicht die Bußgeldstelle) die Fahrerlaubnis und du mußt dort deinen Führerschein abgeben.
Vor der Entziehung der Fahrerlaubnis muß dir aber zunächst rechtliches Gehör eingeräumt werden. Aus diesem Grund hast du von deiner Führerscheinstelle die von dir genannte "Anhörung nach §28 VwVfg.NW bekommen". Nach Ablauf der Anhörungsfrist wird die Führerscheinstelle einen kostenpflichtigen Entziehungsbescheid erlassen (sofern du nicht vorher freiwillig auf die Fahrerlaubnis verzichtest).

Der Unterschied zwischen Fahrverbot und Entziehung der Fahrerlaubnis liegt u. a. auch darin, daß du während der einmonatigen Dauer des Fahrverbots keine Kraftfahrzeuge führen darfst. Dies gilt somit auch für Kraftfahrzeuge, für welche kein Führerschein benötigt wird (z. B. Mofa).
Ist dir also von der Führerscheinstelle der Führerschein eingezogen worden, das Fahrverbot aber abgelaufen, so kannst du (sofern du Inhaber einer Mofa-Prüfbescheinigung bist oder vor dem 01.04.65 geboren bist) zumindest ein Mofa fahren.

Was soll ich nun beachten?

Wie du den Ausführungen entnehmen kannst, mußt du beides "beachten" :!:

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Führerscheinexperte
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@ Bundi:

Beitrag von Führerscheinexperte » So 18. Apr 2004, 07:19

.....ohne Dir "Angst machen" zu wollen, aber ich denke mal so rein "aus dem Gefuehl", dass du so 1 bis 2 Jahre ohne Fuehrerschein sein wirst!

Zur "MPU" wirst Du wohl erst nach Ablauf eines Fahrverbotes (was entweder von der Fuehrerscheinstelle oder dem Gericht ) festgelegt wird!)

Diese sog. "MPU" ist eine "Erfindung" der Behoerde um so, laut deren eigener Interpretaion etwaige Bedenken der Behoerde zur "Eignung" (Fahreignung") auszuraeumen!

Demnach wirst Du wohl, wenn Du die Wiedererteilung der Deutschen Fahrerlaubnis beantragst, dort zur "MPU" vorstellig werden muessen!

Bei der "MPU" gibt es immer 2 Entscheidungen:

1.) Positiv:....unser Autofahrer erhaelt seinen "Lappen" zurueck (innerhalb 2 Jahren),.....bei mehr als 2 jahren muss eine Fahrpreufung neu abgelegt werden!

2.) Negativ:...unser Autofahrer ist "durchgefallen", und muss nocheinmal wiederkommen nach einem Zeitraum, den der MPU-Psychologe festelegt!....meistens 1 bis 2 Jahre wartezeit!

ERSTEINMAL, um Ueberhaupt jegliche Antraege wie auch immer zu stellen, musst Du auf den Ablauf des Fahrverbotes warten!....Innerhalb dieses Fahrverbotes` darfst Du laut Gesetz gar nichts fahren (ausser Mofa, wenn Du vor dem 01.April 1965 Geboren bist)!.....Selbst ein auslaendischer Fuehrerschein (falls Du einen solchen haben solltest) ist waehrend dieser Zeit voellig wertlos, und wuerde Dir nur eine weitere Anzeige einhandeln!

Gruesse....... :D
meine private E-Mail: fuehrerscheinexperte@yahoo.de

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morty
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Beitrag von morty » Mo 19. Apr 2004, 12:33

Hallo,

ich warne vor dem gesunden Halbwissen von "Führerscheinexperte".

Dieser scheint wirklich keine Ahnung von den behördlichen Abläufen zu haben.

Das o.g. Fahrverbot wird von der Bußgeldstelle als Ordnungswidrigkeitenmaßnahme angeordnet, nicht von der Führerscheinstelle oder Gericht.

Grundsätzlich müssen nach 2 Jahren führerscheinlose Zeit soweohl die theoretische, als auch die praktische Prüfung absolviert werden.

Wartezeit von 1-2 Jahren pauschal zu veranschlagen ist völliger Quatsch.

Aber Gott sei Dank gibt es noch genug Helferlein in diesem Forum

Kopf nicht hängen lassen, aber wer "Sch.." baut, muss dafür gerade stehen..

Gruß

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Beamter
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Beitrag von Beamter » Mo 19. Apr 2004, 13:08

@alle

Ich möchte mich morty anschließen und vor "Führerscheinexperte" warnen. Er ist hier schon zweimal wegen fast illegaler Tipps rausgeflogen.

Der Name spricht meiens Erachtens Bände, diesen haben in diesem Forum zwar ein paar wenige User verdient, aber garantiert nicht er.

Ich hoffe, dass Sein Account bald wieder gelöscht wird, wied er von Pechvogel und Councelor Marc !

Bitte lieber Webmaster - walte Deines Amtes :evil:

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Führerscheinexperte
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Beitrag von Führerscheinexperte » Mo 19. Apr 2004, 22:40

@ Morty: ..... Gesundes Halbwissen.....niedliche Umschreibung! ....habe ich schon jemals behauptet, ALLES zu 100 % -ig zu wissen ??? Natuerlich nicht, da niemand auf der Welt ALLES Weiss, das geht nicht, dass jemand ALLES weiss, ansonsten waere er ja ein "Mr. Wizard"!
Uebrigens (wissenschaftlich erwiesen!)....benutzen wir alle Menschen durchschnittlich nur ca. 10 % unseres Gehirnes, nun ja gut, bei mir sind es sicherlich mehr, so vielleicht 13 %!
Ich habe auch nie behauptet, nun 100 %-ig genau Bescheid zu wissen, ueber behoerdliche Ablaeufe, aber das ist auch zweitrangig! Entscheidend und wichtig ist, dass man weiss, wie man das beste aus der Situation macht und machen kann!
*********************************
Was macht es eigentlich fuer den Betroffenen fuer einen Unterschied, ob ein Fahrverbot nun von einer Fuehrerscheinstelle oder der Bussgeldstelle angeordnet wird???? Beide sind Unterabteilungen des Ordnungsamtes, und die Bussgeldstelle ist wahrscheinlich "next Door" zur Fuehrerscheinstelle....mithin arbeiten doch beide Behorden-unterabteilungen und deren Mitarbeiter "Hand in Hand" zusammen! .....Fakt ist doch, dass ein Fahrverbot von einem Amt (einer Behoerde) angeordnet wurde, und es ist doch nun voellig "Schnuppe", welche unterabteilung dieses nun veranlasst hat/hatte, da dieser behoerdlichen Anweisung Folge geleistet werden muss!....Sich ueber eine solche Kleiningkeit hier aufzuregen ist doch Kleinkram, und hilft dem Betroffenene in keinster Weise weiter, bei der loesung seines Problems des Fuehrerschein-Entzuges!
Warum ist eine Wartezeit von 1-2 Jahren zu veranschlagen "Quatsch"???...Ich denke, dass ist das, worauf sich "Bundi" hier moralisch und seelisch einstellen muss.....ist und waere schoen, wenn diese Zeit kuerzer waere!....Ich hatte hier nicht pauschalisiert, sondern nur aufgezeigt, mit was er rechnen muss!....Es kommt natuerlich auch immer (neben dem Gesetz) auf den Mitarbeiter beim Amt persoenlich an (Sympathie und Anti-sympathie spielen hier auch subjectiv eine nicht unzubeachtende Rolle!!!)
Warum muss und soll jemand, der Sch.... baut, auch immer gleich voll dafuer einstehen, und warum soll gleich voll auf dem "Rumgeknueppelt" werden ????....Niemand von uns Allen weiss die genaueren Hintergruende hier warum , wieso, und weshalb, noch weiss niemand, ob dass nicht vielleicht sein 1. Verstoss war! Warum soll er gleich hier die volle Haerte des gesetzes ins Gesicht bekommen???....sicherlich wird ihm dieser begangenen Fehler schon bewusst sein, und die meisten lernen doch aus Fehlern, und machen ihn hoffentlich nur einmal!....so sicherlich auch "Bundi"!..... Viele von behoerdlich angeordneten massnahmen sind doch mittlerweile schon sooooo ausgeartet, dass es mehr Abzocke ist, als dass es Sinn macht!....
"Bundi" hat sich doch sicherlich hier an dieses forum gewendet nicht mit der Hoffnung, hier herauszubekommen, wieviel er nun "geradestehen" muss (dass wird ihm schon die Behoerde deutlich "verklickern")....sondern, um Hilfe zu erhalten, wie er aus diesem "Sch...." rauskommen kann!.....Hier sollte sich die Fragestellung an alle stellen mal mehr AUSWEGE aufzuzeigen, als nur WEGE!

Gruesse..... :D
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@ Beamter:......

Beitrag von Führerscheinexperte » Mo 19. Apr 2004, 22:51

Fast illegal ist nicht illegal!....somit legal!

Das heisst:.....all meine Tipps sind legal, auch wenn am Rande der Legalitaet, so immerhin noch im Rahmen der Legalitaet!

Gronau (oder Frankfurt an der Oder, oder auch die Stadt Goerlitz) liegen ja auch am Rande von deutschland, gehoeren aber genauso zu Deutschland, und sind genauso Deutsch wie Magdeburg z.B., was so ziemlich "im Herzen" von Deutschland liegt!

oder versucht jetzt jemand etwa, Gronau, Goerlitz und Frankfurt an der Oder als fast nicht Deutsch zu erklaren! ? :lol:

BEAMTER....was ist den nun illegal an dem, was ich jemals geschrieben habe???? WAS ???? WO ????? und WANN ?????

Gruesse.... :D
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Volker Kalus
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Beitrag von Volker Kalus » Di 20. Apr 2004, 12:32

@morty

hat er Deine These nicht bestens bestätigt ? :P

@beamter

Bin dabei
Hier sollte sich die Fragestellung an alle stellen mal mehr AUSWEGE aufzuzeigen, als nur WEGE!
Schade, dass ich zu dieser Aussage nicht schreibendarf, ws ich am besten schreiben sollte.

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