Hiiilfeeee, was passiert mit meiner Kl. DE ????

welche Fahrerlaubnis berechtigt zum Führen welcher Fahrzeuge
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Mohi
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Hiiilfeeee, was passiert mit meiner Kl. DE ????

Beitrag von Mohi » Do 3. Feb 2005, 21:33

Hallo liebe Leute,

beim rumstöbern in eurem Forum traf mich plötzlich der Blitz als mir einfiel, daß ich meine Kl. DE nicht verlängert habe!! Das Gültigkeitsdatum ist der 02.12.2004 - ich hab total gepennt weil ich die Kl. z. Z. nicht nutze.

Der Lappen ruht doch nur, oder????????? *panik*

Ich freue mich über jede Antwort

Mohi





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MorkvomOrk
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Beitrag von MorkvomOrk » Fr 4. Feb 2005, 01:46

Wenn seit dem Ablauf der Geltungsdauer bis zum Tag der Antragstellung nicht mehr als 2 Jahre verstrichen sind, dann ist für die "Verlängerung" die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung nach Anlage 5 zur FeV und einer Bescheinigung daß bestimmte Mindestanforderungen an das Sehvermögen erfüllt sind (Ziffer 2. der Anlage 6 FeV) ausreichend.
Ist der Antragsteller über 50 Jahre alt, dann sind für die Verlängerung zusätzlich die Erfüllung der besonderen Anforderungen nach Ziffer 2 der Anlage 5 nachzuweisen (z. B. durch ein Gutachten einer MPU-Stelle oder eines Arbeitsmediziners).
Es dürfen also seit der Ablauf der Gültigkeit keine entsprechenden Fahrzeuge geführt werden. Eine Fahrerlaubnisprüfung ist nicht erforderlich, sofern der Antrag auf Verlängerung bis zum 01.12.2006 gestellt wird.

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Andreas
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Beitrag von Andreas » Fr 4. Feb 2005, 11:18

Ich stimme MorkvomOrk grundsätzlich zu. Aber bei uns gibt es nur die zusätzliche Regelung, dass bei einer erneuten Erteilung der Klasse DE nach Fristablauf auch ein Gutachten einer MPU-Stelle oder eines Arbeitsmediziners (Leistungsdiagnostik) eingereicht werden muß.

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Mohi
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Beitrag von Mohi » Fr 4. Feb 2005, 18:30

Puuuuhhh, danke für die schnelle Antwort - jetzt bin ich erst mal erleichert und habe auch schon einen Termin beim Arbeitsmediziner. :D


liebe Grüße
Mohi

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Mohi
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Beitrag von Mohi » Fr 4. Feb 2005, 18:32

Das soll natürlich "erleichtert" heißen :)

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