welche Fahrerlaubnis berechtigt zum Führen welcher Fahrzeuge
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Andy007
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von Andy007 » Di 8. Mär 2005, 13:10
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MorkvomOrk
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von MorkvomOrk » Di 8. Mär 2005, 16:42
Nur wenn seit der FE-Entziehung zwischenzeitlich 15 Jahre bzw. nach dem letzten negativen Gutachten 10 Jahre vergangen sind, mußt du nicht mehr mit einer MPU rechnen.
Zu beachten ist nämlich, daß bei Vorgängen vor 1999 die Tilgungsfrist und die Verwertungsfrist auseinander laufen. Das bedeutet, daß trotz zwischenzeitlich in den Registern erfolgten Tilgungen auch für einen weiteren Zeitraum die Vorgänge für Neuerteilungsverfahren verwertet werden dürfen!
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