Hallochen,
welche Frsit oder Gültigkeit hat ein Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis? Welche gesetzliche Grundlage gibt es dazu. (VwVfG oder FeV??)
Danke im Voraus.
Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis
- Blume
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- Andy
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Nach § 22 Abs. 5 FeV gibt die Technische Prüfstelle den Prüfauftrag an die Fahrerlaubnisbehörde zurück, wenn
1. die theoretische Prüfung nicht innerhalb von zwölf Monaten nach Eingang des Prüfautrages bestanden ist,
2. die praktische Prüfung nicht innerhalb von zwölf Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung bestanden ist oder
3. in den Fällen, in denen keine theoretische Prüfung erforderlich ist, die praktische Prüfung nicht innerhalb von zwölf Monaten nach Eingang des Prüfauftrages bestanden ist.
1. die theoretische Prüfung nicht innerhalb von zwölf Monaten nach Eingang des Prüfautrages bestanden ist,
2. die praktische Prüfung nicht innerhalb von zwölf Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung bestanden ist oder
3. in den Fällen, in denen keine theoretische Prüfung erforderlich ist, die praktische Prüfung nicht innerhalb von zwölf Monaten nach Eingang des Prüfauftrages bestanden ist.
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