Franzose mit Mofa in D

welche Fahrerlaubnis berechtigt zum Führen welcher Fahrzeuge
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Reichert, Karl-Heinz
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Franzose mit Mofa in D

Beitrag von Reichert, Karl-Heinz » Do 9. Mär 2006, 16:31

Hallo Leute,

darf ein französischer Mofa-Fahrer (braucht in F keine Prüfbescheinigung)
auch mit dem Mofa in Deutschland fahren (z.B. beim Urlaub). IntVO sagt nur was über Fahrerlaubnisse aus.

mfg

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G.G.
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Beitrag von G.G. » Do 9. Mär 2006, 17:01

Das Führen von Fahrzeugen im Bundesgebiet nach der IntVO ist nur möglich, wenn sie im Besitz einer entsprechenden Fahrerlaubnis sind. Hierunter können auch Mofaführerscheine fallen, die nicht in der Äquivalenztabelle stehen.

Eine Berechtigung zum Führen von Fahrzeugen kraft Gesetz ohne Notwendigkeit einer "Berechtigungsbescheinigung" ist hingegen nicht möglich.

Achtung:

Verlegt der Betroffene seinen Wohnsitz nach D, gilt nicht mehr die IntVO, sondern die FeV. Und dann kann er nur Fahrzeuge führen, für die es Klassen in der Äquivalenzliste gibt (also z.B. keine Fahrzeuge, die der deutschen Klasse M entsprechen).
G.G.

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Beitrag von Reichert, Karl-Heinz » Do 9. Mär 2006, 17:32

Hallo,

irgendwie reißt das an meinem Rechtsempfinden. Ich wohne in der Nähe von Trier. Viele luxemburgische Jugendliche kommen mit ihren Rollern über die Grenze. Das wären ja dann alles Verstöße gegen die FeV, da es in Lux. keine Prüfbescheinigung gibt ??
Kann das wirklich so sein ??

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Beitrag von G.G. » Do 9. Mär 2006, 17:55

Dann will ich es mal anders versuchen.

Wenn ich in Luxemburg Absolut überhaupt gar nichts brauche, um ein Mofa zu führen, dann fahre ich hier demnächst auch ohne irgendetwas hier Mofa und wenn die Polizei mich fragt, sage ich, dass ich eine Mofa-Fahrberechtigung aus Luxemburg habe, die sich aus §§ xyz der luxemburgischen Fahrerlaubnisverordnung ergibt und somit kraft Gesetz besteht.

Das kann doch nicht sein - oder ?
G.G.

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Reichert, Karl-Heinz
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Beitrag von Reichert, Karl-Heinz » Do 9. Mär 2006, 18:00

seh ich nicht so- schließlich kann der Beamte nach Überprüfung des Ausweises ja feststellen, wen er vor sich hat. Ist es ein Deutscher hat halt Pech gehabt !

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Beitrag von G.G. » Do 9. Mär 2006, 18:04

Die Fahrberechtigung hängt doch nicht von der Nationalität ab, sonst könnten unsere deutschen Mitbürger auch keine Führerscheine in Tcheschien machen.
G.G.

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Beitrag von Reichert, Karl-Heinz » Do 9. Mär 2006, 18:24

Natürlich hängt sie im Falle des Mofa-Fahrers von der Nationalität ab. Beim PKW-Führerschein ist es ja einfach. Egal ob es ein Deutscher ist oder Pole
oder Litauer - er braucht eine FE der Klasse B. Dies sagt letztlich die IntVO bzw FeV. Der Mofafahrer braucht aber in Lux nichts und in D eine Prüfbescheinigung - also hängt es davon ab, welche Nationalität der Mofafahrer bei der Kontrolle in D hat - oder sehe ich da etwas falsch.

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Beitrag von MorkvomOrk » Do 9. Mär 2006, 18:27

Reichert, Karl-Heinz hat geschrieben:seh ich nicht so- schließlich kann der Beamte nach Überprüfung des Ausweises ja feststellen, wen er vor sich hat. Ist es ein Deutscher hat halt Pech gehabt !
Wieso? Schließlich kann sich auch der Deutsche irgendwann mal in Luxemburg aufgehalten haben und so die luxemburgische Mofaberechtigung haben, oder?

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Beitrag von G.G. » Do 9. Mär 2006, 18:27

Da er in D fahren möchte, braucht er eine Prüfbescheinigung (wie Du richtig ausgeführt hast). So etwas hat er nicht. Also kann er hier nicht fahren, sondern nur in Luxemburg.
G.G.

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Beitrag von katerhajoe » Mi 16. Aug 2006, 15:09

Hierunter können auch Mofaführerscheine fallen, die nicht in der Äquivalenztabelle stehen.

Hätte hierzu eine Frage: wo finde ich diese Äquivalenztabelle?

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