Klasse 3 entzogen von Klasse 1 war nie die Rede
- Bello
- Aktiver Benutzer
- Beiträge: 30
- Registriert: Mo 27. Mär 2006, 08:26
Vielen Dank für Ihre schnellen Antworten und Ihre Mühe!
Ich hätte nochmal eine Frage. Soll ich mich wg einem Ersatzführerschein nur an den Chef der Behörde wenden (wie oben schon mal erwähnt) und wie stelle ich am besten einen Antrag auf Ersatzführerschein?Wie lange dauert so ein Antrag?
Eine andere Frage wär noch ,darf ich zum jetzigen Zeitpunkt auch Motorad fahren?
MfG Belo
Ich hätte nochmal eine Frage. Soll ich mich wg einem Ersatzführerschein nur an den Chef der Behörde wenden (wie oben schon mal erwähnt) und wie stelle ich am besten einen Antrag auf Ersatzführerschein?Wie lange dauert so ein Antrag?
Eine andere Frage wär noch ,darf ich zum jetzigen Zeitpunkt auch Motorad fahren?
MfG Belo
- MorkvomOrk
- Forums-Methusalem
- Beiträge: 4168
- Registriert: So 21. Jul 2002, 19:34
- Wohnort: Mainfranken, Bayern
Um es zunächst noch einmal ausdrücklich zu wiederholen:
Wenn die Formulierung im damaligen Entziehungsbescheid der Führerscheinstelle so lautet, wie du hier berichtet hast, ist die FE der Klasse 1 nie entzogen worden. Da dieses Recht also weiter besteht, könntest du zur Zeit Krafträder führen.
Bezügl. dem Ersatz-Führerschein würde ich nicht gleich zum Chef gehen. Wenn du mit der Sachbearbeiterin/dem Sachbearbeiter nicht klar kommst, kannst du ja immer noch nach den Vorgesetzten fragen und diesen den Sachverhalt schildern. Ich würde versuchen, darzulegen, daß dir aufgrund der Formulierung im Entziehungsbescheid zu keinem Zeitpunkt das Recht zum Führen von Krafträdern der Klasse 1 (jetzt A) entzogen wurde und du so zwangsläufig diese Fahrzeuge fahren darfst.
Wenn du einen Antrag auf Ausfertigung eines Ersatzführerscheins stellst dürfte es, je nach dem von der FS-Stelle angewendeten Verfahren,in der Regel nicht länger als 3 bis 10 Tagen dauern, bis zu den Führerschein in Händen hälst.
Wenn die Formulierung im damaligen Entziehungsbescheid der Führerscheinstelle so lautet, wie du hier berichtet hast, ist die FE der Klasse 1 nie entzogen worden. Da dieses Recht also weiter besteht, könntest du zur Zeit Krafträder führen.
Bezügl. dem Ersatz-Führerschein würde ich nicht gleich zum Chef gehen. Wenn du mit der Sachbearbeiterin/dem Sachbearbeiter nicht klar kommst, kannst du ja immer noch nach den Vorgesetzten fragen und diesen den Sachverhalt schildern. Ich würde versuchen, darzulegen, daß dir aufgrund der Formulierung im Entziehungsbescheid zu keinem Zeitpunkt das Recht zum Führen von Krafträdern der Klasse 1 (jetzt A) entzogen wurde und du so zwangsläufig diese Fahrzeuge fahren darfst.
Wenn du einen Antrag auf Ausfertigung eines Ersatzführerscheins stellst dürfte es, je nach dem von der FS-Stelle angewendeten Verfahren,in der Regel nicht länger als 3 bis 10 Tagen dauern, bis zu den Führerschein in Händen hälst.
- G.G.
- Fortgeschrittener
- Beiträge: 2112
- Registriert: Di 29. Apr 2003, 13:39
- Wohnort: Frankfurt am Main
Nicht jede Führerscheinstelle verfügt über DIGANT-FS, so dass ein Ersatzführerscheinverfahren auch mal 4 Wochen dauern kann (zumindest bei unsMorkvomOrk hat geschrieben: Wenn du einen Antrag auf Ausfertigung eines Ersatzführerscheins stellst dürfte es, je nach dem von der FS-Stelle angewendeten Verfahren,in der Regel nicht länger als 3 bis 10 Tagen dauern, bis zu den Führerschein in Händen hälst.

G.G.
- Bello
- Aktiver Benutzer
- Beiträge: 30
- Registriert: Mo 27. Mär 2006, 08:26
Das wär ja schön wenn es alles so schnell gehen würde:-)
Darf ich noch fragen ( ohne Ihnen nahetreten zu wollen ) woher Sie Ihre Informationen hier im Forum bekommen,sind Sie alle Mitarbeiter bei einer Führerscheinbehörde o.ä?
Wenn ich mich jetzt für Klasse B in der Fahrschule anmelde,kann ich mir in der Zwischenzeit trotzdem einen Ersatzführerschein beantragen oder sollte oder muss ich warten bis ich die Klasse B gemacht habe?
Liebe Grüsse Bello
Darf ich noch fragen ( ohne Ihnen nahetreten zu wollen ) woher Sie Ihre Informationen hier im Forum bekommen,sind Sie alle Mitarbeiter bei einer Führerscheinbehörde o.ä?
Wenn ich mich jetzt für Klasse B in der Fahrschule anmelde,kann ich mir in der Zwischenzeit trotzdem einen Ersatzführerschein beantragen oder sollte oder muss ich warten bis ich die Klasse B gemacht habe?
Liebe Grüsse Bello
- Volker Kalus
- Fortgeschrittener
- Beiträge: 2690
- Registriert: Fr 19. Jul 2002, 14:56
- Wohnort: Ludwigshafen/Rheinland-Pfalz
Gehe davon aus, dass die Moderatoren hier Profis sind, die sich in der Materie gut auskennen.Bello hat geschrieben:Das wär ja schön wenn es alles so schnell gehen würde:-)
Darf ich noch fragen ( ohne Ihnen nahetreten zu wollen ) woher Sie Ihre Informationen hier im Forum bekommen,sind Sie alle Mitarbeiter bei einer Führerscheinbehörde o.ä?
Mein Name ist kein Nic, über mich kannst Du hier im Impressum nachlesen

- Bello
- Aktiver Benutzer
- Beiträge: 30
- Registriert: Mo 27. Mär 2006, 08:26
- Ferdi
- Fortgeschrittener
- Beiträge: 1735
- Registriert: Mi 12. Mär 2003, 19:03
- Wohnort: Eckernförde
Hallo Bello,
das ist eine Frage, die Dir Deine Geldbörse und die Zeit beantworten muss.
Willst Du alles schnell, dann wird zunächst eine Gebühr bei Antragstellung für die Klasse A fällig, und eine weitere, wenn Dir dann ein neuer Führerschein ausgestellt wird, der die A und die B enthält.
Ersatzausstellung FS A = 35,30 €
Erweiterung auf B = 37,50 €
Viele Grüße
Ferdi
das ist eine Frage, die Dir Deine Geldbörse und die Zeit beantworten muss.
Willst Du alles schnell, dann wird zunächst eine Gebühr bei Antragstellung für die Klasse A fällig, und eine weitere, wenn Dir dann ein neuer Führerschein ausgestellt wird, der die A und die B enthält.
Ersatzausstellung FS A = 35,30 €
Erweiterung auf B = 37,50 €
Viele Grüße
Ferdi
- Bello
- Aktiver Benutzer
- Beiträge: 30
- Registriert: Mo 27. Mär 2006, 08:26
Vielen Dank nochmal für Ihre Hilfe,dieses Forum ist echt gut nur weiter zuempfehlen!
Ich hoffe das alles so klappt wie es hier von Ihnen beschrieben wurde. Falls es irgendwelche Probleme gibt,werde ich mich bestimmt wieder hier melden
bzw werde/würde ich dann den Sachbearbeiter auf die hier gemachten Aussagen aufmerksam machen!
Eine Frage noch betr Tilgung:
Ich habe im Zentralregister keine Eintragung mehr und beim Kraftfahrt-Bundesamt sind auch keine Entscheidungen mehr erfasst laut schriftlicher Auskunft vom Verkehrszentralregister. Kann ich bei diesem Sachverhalt davon ausgehen das bei mir sowiso alles getilgt ist oder gibt es noch andere Register evtl Fs- Behörden interne Register wo sowas noch geführt werden könnte und da noch gelöscht werden muss/müsste?
Liebe Grüsse Bello
Ich hoffe das alles so klappt wie es hier von Ihnen beschrieben wurde. Falls es irgendwelche Probleme gibt,werde ich mich bestimmt wieder hier melden

Eine Frage noch betr Tilgung:
Ich habe im Zentralregister keine Eintragung mehr und beim Kraftfahrt-Bundesamt sind auch keine Entscheidungen mehr erfasst laut schriftlicher Auskunft vom Verkehrszentralregister. Kann ich bei diesem Sachverhalt davon ausgehen das bei mir sowiso alles getilgt ist oder gibt es noch andere Register evtl Fs- Behörden interne Register wo sowas noch geführt werden könnte und da noch gelöscht werden muss/müsste?
Liebe Grüsse Bello
- G.G.
- Fortgeschrittener
- Beiträge: 2112
- Registriert: Di 29. Apr 2003, 13:39
- Wohnort: Frankfurt am Main
Bis 1999 wurden die Eintragungen in den Registern gelöscht, obwohl die Taten noch verwertbar waren. Insoweit konnten Diskrepanzen bestehen und fälschlicherweise eine Nichtverwertbarkeit suggerieren. Ein Entzug ist aber erst nach 15 Jahren nicht mehr zu verwerten, wenn es zu keinen weiteren Negativentscheidungen gekommen ist.
Das Problem zwischen Tilgung und Verwertung wurde für Taten nach 1999 gelöst. Für die neuen Taten gilt, dass nur das verwertet werden kann, was auch noch im VZR eingetragen ist.
Das Problem zwischen Tilgung und Verwertung wurde für Taten nach 1999 gelöst. Für die neuen Taten gilt, dass nur das verwertet werden kann, was auch noch im VZR eingetragen ist.
G.G.
- Mr. T
- Fortgeschrittener
- Beiträge: 1798
- Registriert: Mi 25. Feb 2004, 15:10
Die Frist, in der eine Fahrerlaubnis prüfungsfrei erteilt werden kann, beträgt zwei Jahre.Volker Kalus hat geschrieben:Das auf jeden Fall. Nur würde ich dann darauf bestehen, dass keine Prüfung verlangt wird. Da die Klasse 3 ja länger als drei Jahre weg ist, muss hier eine Prüfung für den Bereich des Pkw's (Klasse B) und des LKW's (Klasse C1) und für den Anhäger (Klasse E) gemacht werden.

Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 2 Gäste