Trotz Angstneurose Erwerb des Führerscheines???????????????

welche Fahrerlaubnis berechtigt zum Führen welcher Fahrzeuge
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weisleb
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Trotz Angstneurose Erwerb des Führerscheines???????????????

Beitrag von weisleb » Fr 30. Mär 2007, 14:50

Sehr geehrte Damen und Herren ,
>
> ich hätte eine Nachfrage wegen dem Erwerb des Führerscheines.
>
> Ich habe eine Bekannt die an einer Angstneurose leidet.
> Sie kann sich nur in einem begrenzten Gebiet ( vom Wohnort ca 5 km im
> Radius ) aufhalten.
> Sollte sie über ihre eigenen Grenzen ( in diesem Gebiet ) bekommt sie
> Angstzustände und Herzrasen und Atemnot .
> Sie möchte aber gerne den Führerschein machen. ( Wäre auch zur
> Selbstbehandlung sehr gut ).
> Geht dieses ????
> Es kann ja im Führerschein ruhig die Begrenzung mit eingetragen sein und
> auch
> das keine Autobahnfahrten gemacht werden dürfen.
> Sie kann keine Autobahn- und Überlandfahrten machen wegen dem begrenzten
> Gebiet.
> Wenn ja was muß sie für Unterlagen haben und mit wem muß sie das
> abklären bzw. wer kann eine solche Genehmigung erteilen ??
>
> Über eine Antwort würden wir uns sehr freuen.
>
>
> Mfg.
>
> Jens

max_relax
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Beitrag von max_relax » Fr 30. Mär 2007, 20:45

Deine Bekannte sollte zunächst mit ihrer Führerscheinstelle sprechen, ob der Führerscheinerwerb aus gesundheitlichen Gründen überhaupt möglich ist. Die FS-Stelle wird sicherlich ein ärztliches Gutachten verlangen, z. B. von einem entsprechenden Facharzt, einem Amtsarzt oder einer medizinisch-psychologischen Untersuchungsstelle.

Wenn das medizinische O.k. vorliegt, wird ihr die FS-Stelle auch sagen können, wer über eine Ausnahmegenehmigung hinsichtlich der Autobahn-/Überlandfahrten entscheidet.

Eine Einschränkung auf einen bestimmten Umkreis um den Wohnort ist möglich. Auch hierzu wird die FS-Stelle was sagen können.

Gruß! max

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MorkvomOrk
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Beitrag von MorkvomOrk » Sa 31. Mär 2007, 04:59

Wenn in dem 5km-Umkreis kein Prüfungsort ist, wie will sie dann die FE-prüfung ablegen. Die erforderliche Ausnahmegenehmigung von den Pflichtstunden (Autobahn- u. Überlandfahrten) hat max_relax schon genannt. Und die gesamte Fahrschule in einem Umkreis von lediglich 5 km - ich weiß ja nicht!
Die Betroffene muß sich auf jeden Fall mit ihrer zuständigen Führerscheinstelle in Verbindung setzen, da wir hier nicht beurteilen können, ob diese die erforderlichen Ausnahmegenehmigungen überhaupt erteilt bzw. befürwortet.
Ich jedenfalls würde jegliche Ausnahme ablehnen. In einem Umkreis von 5 km kann man sämtliche Erledigungen ganz bequem mit Fahrrad und Mofa durchführen und benötigt hierzu keinen eingeschränkten Führerschein, welcher nur mit Ausnahmegenehmigungen zu bekommen wäre :!:

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Steinhauer
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Beitrag von Steinhauer » Mo 2. Apr 2007, 12:47

Eine Ausnahmegenehmigung würde ich hier auch nicht unterschreiben, 5 km Radius sind auch per Pedes zu bewältigen. Aber nach meinem Wissen lassen sich Angstneurosen heute sehr gut behandeln. Deine Bekannte sollte sich unbedingt in ärztliche Behandlung begeben und danach den Führerschein ins Auge fassen.

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