Straftat nach §6Pfichtversicherungsgesetz

welche Fahrerlaubnis berechtigt zum Führen welcher Fahrzeuge
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Syli
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Straftat nach §6Pfichtversicherungsgesetz

Beitrag von Syli » So 15. Apr 2007, 20:22

Hallo,

ich hoffe man kann mir hier ein wenig helfen, ob das was der _Justizangestellte_ mir geschickt hat, alles so mehr oder wenig i.o. ist oder ob ich dagegen angehen sollte

also ich wurde von einer motorrad steife am 12.03.07 um 7:45 Uhr mit meinem Roller angehalten, auf dem weg zu meiner arbeit (10meter vor dem geschäft wo ich arbeite). Der Polizist hatte festgestellt das ich mein versicherungskennzeichen noch nicht erneuert hatte, welches bei rollern jährlich bis zum 28.02 gemacht sein muss.
Er hatte meine daten aufgenommen und mich nebenher mündlich verwarnt, am selben tag bin ich noch, ohne roller, zur versicherung und hab mir ein neues kennzeichen geholt.
ca. 2 wochen später kamm ein schrieb von der polizei, wo ich mich zu dem tathergang äußern sollte, bzw das protokoll des Polizisten bestätigen sollte, dies hab ich getan ohne weiter stellung zu dem fall zu beziehen

gestern ist nun ein schreiben von der statsanwaltschaft bei mir eingegangen wo wörtlich drinsteht
[...]nach dem Ergebnis der bisherigen Ermittlungen sind Sie eines Vergehens nach §6 PflVG hinreichend verdächtig.

Ich beabsichtige, von der Verfolgung dieses Vergehens abzusehen und Ihnen aufzugeben, als Auflage eines Geldbetrag von 200,00 Euro innerhalb einer Frist von 2 Monaten an folgende Stelle zu zahlen:

[Kontodaten]

Hierzu bedarf es Ihrer Zustimmung

Im Falle der Zustimmung, die binnen 2 Wochen nach Erhalt dieses Shcreibens unter Verwendung des beigefügeten Antwortschreibens erklärt werden müsste, werde ich das Verfahren vorläufig einstellen.[...]


[...]
Zahlungen an gemeinnützige Institutionen bzw. Schadenswiedergutmachungen sind jedoch durch Einreichen des Einzahlungsbeleges zu führen.
In diesem Falle würde ich das Verfahren sofort endgültig einstellen.[...]
anbei ist natürlich ein standart schrieb zur beantwortung

so nun zu meinen fragen.

1. kann ich dagegen was tun, weil der geldbetrag (200€) für mich als azubi, alleine wohnend relativ hoch ist
2. sollte ich dagegen nichts machen können, kann ich die 200€ an eine gemeinnützige organisation, DRK / Brot für die 3. welt ect. überweisen können, und diese überweisung als beleg abgeben können? oder verstehe ich das letztere falsch?


ich bin in dem fall zwar einsichtig gewesen aber immer mit der begründung das ich es versäumt hatte mir das neue schild zu holen, schlichtweg vergessen und 12 tage dachte ich bisher seihen schlichtweg, "Menschlich" sind ja nichtmal 2 wochen!

und als bußgeld finde ich das ein bischen hart, im bezug auf die kosten die mir enstanden sind
72€ Neues schild
200€ Bußgeld

das sind wenn ich mich nicht allzuverrechnet habe ca. 150% bußgeld


evtl kann mir wer mit einem guten rat da weiterhelfen

MFG
Syli

PS: bin 22 Jahre undd somit aus der Rollerprobezeit raus, nebenbei war ich noch nie straffällig

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RAK
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Beitrag von RAK » So 15. Apr 2007, 23:27

Hallo Syli!
Zahlen und fröhlich sein wäre mein Rat. Du warst ohne Versicherungsschutz unterwegs.
Im Falle eines Unfalls ggf. mit Personenschaden liegst Du schnell im 5-stelligen Bereich im Schadensersatz.
(Zivilrecht)
Die StA bietet Dir an gegen Zahlung eines kleinen Geldbetrages nicht bestraft zu werden. Bei 200 € kannst Du das nur abnicken. Die Sache ist dann gem. § 153a StPO eingestellt.
Überlege mal was passiert wäre, wenn Du einen Unfall gehabt hättest!?
Ob 2 Wochen oder 12 Tage ohne Versicherung zu fahren ist nicht nur strafbar, sondern wirtschaftlicher Selbstmord.

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corneliusrufus
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Beitrag von corneliusrufus » Mo 16. Apr 2007, 07:46

Zahle das dorthin ein, wohin der Staatsanwalt es will. Du kannst Ratenzahlung vereinbaren, bsp. 4 Raten a 50 Euro.

Gehe nicht gegen das Angebot vor, akzeptiere es. Damit fährst Du hier besser.

Liebe Greet-Ings, Cornelius

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Paula
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zähneknirschend zahlen

Beitrag von Paula » Mo 16. Apr 2007, 08:51

Bei mir waren sie vor 3 Jahren noch kulanter.
Nummernschild vom Mopedchen war abgelaufen und ich habe den Termin "verbummelt".
Die Polizei meinte, dass das weitergegeben, aber wegen Geringfügigkeit vermutlich "abgebügelt" wird. So war es auch. Ich habe am gleichen Tag ein neues Nummernschild geholt.

Stell dir vor, es wäre ein Unfall passiert....

Zeige dich einsichtig, frage nach Ratenzahlung unter Hinweis auf deine finanziellen Mittel und schreibe die 200 euro unter der Rubrik "Erfahrung" ab. Das ist das Beste, was du tun kannst.

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Syli
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Beitrag von Syli » Mo 16. Apr 2007, 15:23

mir ist schon bewust was hätte alles passieren können und mir sind auch die geldbeträge, die bei einem umfall auf einen zukommen klar, hätte ja sein können das es trotzdem ein schlupfloch gibt, naja scheinbar nicht

danke erstmal allen war nette / schnelle beratschlagung

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Paula
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Beitrag von Paula » Di 17. Apr 2007, 08:26

@Syli: manche Sachen sind eben echt ärgerlich. Aber wie schon gesagt: beim Staat darf man in kleinen Raten zahlen (natürlich vorher fragen) und es fallen keine Zinsen an. In paar Monaten ist alles vergessen.

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