Erteilung Fahrerlaubnis Klasse D1 mit Schlüsselzahl 179

welche Fahrerlaubnis berechtigt zum Führen welcher Fahrzeuge
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Ali.Barber
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Erteilung Fahrerlaubnis Klasse D1 mit Schlüsselzahl 179

Beitrag von Ali.Barber » Di 10. Jul 2007, 12:15

Hallo,

ich habe folgendes Anliegen:
Befördert man mehr als 8 Personen zzgl. Fahrer im Auto, reicht die Fahrerlaubnis "B" nicht mehr aus. Falls die Familie mehr als 9 Personen (Eltern, Kinder) umfasst, steht man vor der Entscheidung entweder einen Teil der Kinder bei Ausflügen etc. zurückzulassen oder eine Straftat wegen Fahrens ohne Führerschein zu begehen. Deswegen soll angeblich die Möglichkeit geschaffen worden sein, die Fahrerlaubnis Klasse D1 (ohne Prüfung) mit Schlüsselzahl 179 bei kinderreichen Familien zu erhalten.
Zitat: Die nationale Schlüsselzahl 179 (Auflage: Klasse D1 nur für Fahrten, bei denen überwiegend Familienangehörige befördert werden) wird nur bei der Umstellung einer Fahrerlaubnis, die vor dem 31.12.1998 erteilt wurde, auf den neuen EU-Führerschein vergeben.
Wo kann man nachlesen (ist vermutlich Ländersache) unter welchen Umständen o.g Fahrerlaubnis erteilt werden kann/muß?
Kennt jemand Fälle, bei denen diese Fahrerlaubnis erteilt wurde?

Danke für Eure Beiträge

MRS
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Beitrag von MRS » Fr 24. Aug 2007, 11:06

Inhabern einer Fahrerlaubnis der Klasse 3, die vor dem 01.01.1999 ausgestellt wurde, wurde in ganz wenigen Fällen das Recht erteilt, auch Fahrzeuge mit mehr als 8 Fahrgastplätzen zu führen, sofern es sich überwiegend um Familienangehörige handelt.

Die Inhaber einer solchen Fahrerlaubnis erhalten im Rahmen der sogenanten "Besitzstandswahrung" bei der Umstellung ihrer Fahrerlaubnis den Schlüssel 179. Die daraus resultierende Berechtigung gilt jedoch nur national (im Inland).

Das heißt:
Wer bisher nur max. 8 Fahrgäste transportieren durfte, kann den Schlüssel 179 bei der Umstellung eigentlich nicht erhalten und muss die Fahrerlaubnis D1 neu erwerben.

Gruß
MRS

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