Hallo,
die für die Durchführung der Sozialvorschriften zuständige obere Landesbehörde ist berechtigt, auf Antrag eine Ausnahme genehmigung zu erteilen. Welche Behörde das in Bayeren ist, kann ich Dir nicht sagen. Aber die IHK.
Der Betriebsleiter wendet sich mit Deinem Antrag und seiner Bestätigung des Sachverhaltes an diese Behörde.
Die Ausnahme gilt nicht im Ausland.
Viele Grüße
Ferdi
LKW über 12,5t mit 19 Jahren fahren??
- Ullga
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Zuständig ist für dich das Gewerbeaufsichtsamt, ansässig bei der Regierung in Augsburg!
http://www.regierung.schwaben.bayern.de ... index2.php
http://www.regierung.schwaben.bayern.de ... index2.php
- tomtom87
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Danke werd cih mal machen!!corneliusrufus hat geschrieben:Am nächsten (zu Kaufbeuren) scheint mir die IHK Schwaben zu kommen in Augsburg, http://www.schwaben.ihk.de/index2_ns6.php
Frage dort bitte zusätzlich nach. Die andere Information hast Du ja schon weiter oben von MorkvomOrk erhalten.
Liebe Greet-Ings, Cornelius
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