Nein, das KBA ist als Oberbehörde für statistische und Registeraufgaben zuständig. Die praktische Arbeit machen die Fahrerlaubnisbehörden, also hier das KVR (Kreisverwaltungsreferat). Das allerdings meldet die Ergebnisse an das KBA und seine verschiedenen Register und holt sich auch von dort wiederum nötige Auskünfte.corneliusrufus hat geschrieben:Für die Kommunikation mit den Auslandsbehörden wäre jedoch wohl das KBA zuständig? Gleichwie, die örtliche FEB kann ebenso anfragen. Das KBA schickt dieser ja den FS mit der Nachricht aus Italien zu.
Am grundlegenden Sachzusammenhang ändert das nichts.
Die Bearbeitungszeit darf auch nicht beliebig lang sein. - Doch, in dieser Zeit muss bei eienr Kontrolle erklärt werden, wer den tatsächlichen Besitz über den FS hat.
Liebe Greet-Ings Cornelius
Zweiter Teil stimmt auch nicht. Der FS wurde vom italienischen Regierungskommissariat direkt an das KVR geschickt (siehe Ausgangsthread).
Gruß
Solengo