Fahreignung für LKW mit Schlaganfall

Hier geht es um Themen, die das Verwaltungsrecht mit dem Fahrerlaubnisrecht kombinieren
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Perle
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Fahreignung für LKW mit Schlaganfall

Beitrag von Perle » Mo 20. Apr 2009, 21:37

Hallo!

Ich bin 50 Jahre alt und ich hatte vor ca. 6 Monaten einen Schlaganfall.

Gott sei Dank geht es mir sehr gut. Ich habe keinerlei körperliche Einschränkungen, bin aber in psychologischer Behandlung.

Ich war mein ganzes Leben lang LKW-Fahrer und möchte es gerne wieder sein.

Wer hat ähnliche Erfahrungen gemacht oder kann mir etwas zum Thema "Fahreignungsprüfung" sagen?

Liebe grüße Perle

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M.Thöle
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Beitrag von M.Thöle » Di 21. Apr 2009, 06:52

Hallo,

ist die Fahrerlaubnis aufgrund des Anfalls entzogen worden, oder weiss die Führerscheinstelle von dem Anfall nichts und die Fahrerlaubnis ist noch erteilt?

Wenn die Fahrerlaubnis entzogen wurde, ist eine Neuerteilung zu beantragen und in diesem Verfahren wird ein fachärztliches Gutachten eines Neurologen gefordert. Ist demnach nicht mit weiteren Anfällen zu rechnen wird die Fahrerlaubnis neu erteilt, ggf. mit der Auflage in bestimmten Abständen eine Nachuntersuchung durchführen zu lassen.

Ist die Fahrerlaubnis noch erteilt, sollte man aus eigenem Interesse regelmäßig einen Neurologen aufsuchen und sich durchchecken lassen. Bevor man sich wieder ans Steuer setzt sollte man dies auf jeden Fall tun!

Man sollte darauf achten, dass die Untersuchung bei einem Arzt erfolgt, der über verkehrsmedizinische Qualifikation verfügt.
Alle Angaben ohne Gewehr! Waffen sind in der Führerscheinstelle nicht erlaubt!

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Perle
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Beitrag von Perle » Di 21. Apr 2009, 19:55

Danke für das lustige Nachwort!

Mein Problem ist aber folgendes: ich bin schon mein ganzes Leben lang LKW-Fahrer.

Auch besitze ich noch meinen Führerschein.
Wie gesagt, geht es mir auch sehr, sehr gut.

Ich hatte 1000 Schutzengel!!! Ich war erst im Krankenhaus, dann zur Reha und nun bin ich "freiwillig" in psychologischer Behandlung. Nun ist es so, das man mit 50 Jahren als LKW Fahrer eine Fahreignungsprüfung machen muss, ob krank oder nicht! Hinzu kommtr ja nun, das ich den Schlaganfall hatte.

Nun würde ich gerne wissen, ob das jemand schon mal so mitgemacht hat. Ich möchte unheimlich gern wieder arbeiten, fühle mich auch dazu in der Lage. Habe ich da gute Chancen oder lehnt die Behörde bei Krankheit gleich ab?

Gruß Euer Perle

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Beitrag von Enz1 » Di 21. Apr 2009, 20:10

Hallo Perle
würde vielleicht zuerst mal mit meinem Hausarzt / behandelnden Arzt reden, ob der meint, dass das mit dem LKW fahren zukünftig wieder möglich ist. Du kannst aber auch erst mal ein Gutachten bei einem Betriebsmediziner machen und gucken was der meint. Ist es negativ, würde ich mich mit ihm über die Aussichten unterhalten, ob es mal wieder positiv werden kann und was dazu noch sich ändern muss.
Ich wünsche Dir alles Gute,
Gruß von Enz1

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MorkvomOrk
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Beitrag von MorkvomOrk » Mi 22. Apr 2009, 03:43

Perle hat geschrieben:Nun würde ich gerne wissen, ob das jemand schon mal so mitgemacht hat. Ich möchte unheimlich gern wieder arbeiten, fühle mich auch dazu in der Lage. Habe ich da gute Chancen oder lehnt die Behörde bei Krankheit gleich ab?
Der Schlaganfall fällt unter Ziff. 6.4 der Anlage 4 zur FeV. Danach bist du grundsätzlich nicht geeignet zum Führen von Kfz!
Lediglich wenn eine Kompensationen durch besondere menschliche Veranlagung, durch Gewöhnung, durch besondere Einstellung oder durch besondere Verhaltenssteuerungen und -umstellungen möglich sind, wäre die Erteilung der Kl. C, CE denkbar (vgl. Vorbemerkung 3. der Anlage 4 FeV). Um dies festzustellen wäre ein entsprechendes neurologisches Gutachten erforderlich.

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M.Thöle
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Beitrag von M.Thöle » Mi 22. Apr 2009, 07:22

Die Fahrerlaubnis ist noch erteilt und die Führerscheinstelle weiss von dem Vorfall nichts!

D.h. du musst das mit deinem Gewissen ausmachen, was du tust. Ich empfehle die Vorsprache bei einem Neurologen mit verkehrsmedizinischer Qualifikation. Der soll dich untersuchen und dir sagen, welche Meinung er zu deiner Fahreignung hat. Gibt er sein ok, dann kannst du wieder fahren.

Die "Eignungsuntersuchung" mit 50 besteht aus einer hausärztlichen Bescheinigung und einem augenärztlichen Gutachten. Solange die Ärzte bei diesen Untersuchungen keine Mängel feststellen, ist die Verlängerung bei der Führerscheinstelle reine Formsache.
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