Ich habe nie behauptet, und werde auch nie behaupten, dass die DamenUlf Braun hat geschrieben:Guten Abend allen,
also ich schließe mich der Meínung an und bestätige aus vielen Erfahrungen die Handlungsweise, dass mit der Abgabe (ggf. Beschlagnahme) des FSes die Zeit des Fahrverbotes zählt. Ebenso die Zurücksendung an den Ausstellerstaat - ist ja kein deutsches Dokument. Ich empfehle Dir mal, mit der FEB zu dealen, das sind ja keine Unmenschen. Sie dürfen in Deinem Einverständnis Dein Dokument den Monat bei sich behalten (machen das auch, bisher habe ich nie etwas Gegenteiliges gehört) und Du holst es da wieder ab. Spart zumindest, die mitunter abenteuerliche Wiederbeschaffung aus dem Ausstellerstaat. Schon in PL kann es zu Wartezeiten (186 Tage WS im Kalenderjahr) und unschönen Kosten kommen - Deiner kommt dazu noch nichtmal aus der EU.
Mußt Du selbst wissen, was Dir einfacher - genehmer ist. Und - 1 Monat öffentl. Verkehrsmittel oder einen Fahrer - sicher hart, aber dafür gleich das Land zu verlassen ....
Nette Gruesse
(und Herren) des Bußgeldamts Unmenschen sind...
Und was das "Land verlassen" anbetrifft, so sehe ich diese 4 Wochen als Urlaub außerhalb Deutschlands....
gibt mir die Möglichkeit, andere Länder näher kennenzulernen anstatt mich in Deutschland mit Busse und Bahnen rumzuärgern...
Das stimmt, der Gesetzgeber macht was er will, es sind aber die Leutchen in den Amtssesseln, die das stur umsetzen oder auch nicht...charly68 hat geschrieben:Jedes Land hat sein eigenes nationales Führerscheinrecht wie auch eine eigene Form der Bestrafung bei entsprechenden Vergehen. Ob das jeweilige nationale Recht gut oder schlecht ist lassen wir mal dahin gestellt, weil wir es eh nicht ändern können bzw. der Gesetzgebeer eh macht was er will.
Dies ist zu akzeptieren. Wer sich nicht daran halten kann oder will muß mit den entsprechenden Folgen leben oder in dem entsprechenden Land erst gar nicht fahren.