Welches Datum ist ausschschlagebend

Hier geht es um Themen, die das Verwaltungsrecht mit dem Fahrerlaubnisrecht kombinieren
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M.Thöle
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Beitrag von M.Thöle » Do 3. Nov 2011, 17:13

Na siehste. Ist doch gar nicht so schlimm gewesen. Dann haben die wohl gerade an dem Tag noch bestellt, wo du da warst. Die Bundesdruckerei schickt die dann nach Produktion sofort raus.
Alle Angaben ohne Gewehr! Waffen sind in der Führerscheinstelle nicht erlaubt!

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hendrik
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Beitrag von hendrik » Do 3. Nov 2011, 17:25

@ M.Thöle,

ich hätte mit 2-3 Wochen gerechnet (Aussage der SB bei der FEB). Nun steht aber am Samstag das Stellengesuch in der Zeitung :p
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hendrik
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Beitrag von hendrik » Fr 4. Nov 2011, 13:21

Sieht doch klasse aus oder ?

Kann kein Bild einfügen, schade,
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mal langsam
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Beitrag von mal langsam » Fr 4. Nov 2011, 15:12

da du bedauerlicherweise kein bild einfügen kannst - ist das unter punkt 10 eingetragene datum zufällig identisch mit dem in punkt 4a vermerkten datum? :)
die wahrheit triumphiert nie, ihre gegner sterben nur aus. (Max Planck)

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hendrik
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Beitrag von hendrik » Fr 4. Nov 2011, 15:58

Ja für die neuen D-Klassen.
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Beitrag von mal langsam » Fr 11. Nov 2011, 07:57

sofern punkt 4a kein datum aufweist, was VOR dem besitzstandsdatum der zuletzt erworbenen kategorie liegt, ist das führerscheindokument so ausgestellt, wie es die richtlinien vorschreiben. in D nicht immer der fall - im fall eines fahrerlaubnis-ersterwerbs soweit ich weiss so gut wie nie. da kann man dir gleich doppelt gratulieren. :)
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Beitrag von hendrik » Fr 11. Nov 2011, 14:13

@mal langsam,

ja in der Tat schein die Behörde korrekt ausgestellt zu haben. 4a = Datum des Erwerbs der "neuen" D/DE Klassen.


NB: Wieso kann man mir doppelt gratulieren:confused:
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Beitrag von mal langsam » Sa 12. Nov 2011, 13:47

na, einmal zum bestandenen "führerschein" und einmal zum eu-konformen. :)
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Beitrag von hendrik » Sa 12. Nov 2011, 13:52

Ok, danke.Bild
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