Antrag auf Neuerteilung der FE in Berlin ?
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Ich habe Heute ein Schreiben der Senatsverwaltung
für Stadtentwicklung bekommen.
Betreff: Bitte um Klärung iher Fahrerlaubnisangelegenheit
Es wurde geschrieben,daß man sich zunächst einige Auskünfte einholen muss und sich dann unaufgefordet mit mir in Verbindung setzt.
Naja wenigstens etwas...
Gruß
Fragen-Fragen
für Stadtentwicklung bekommen.
Betreff: Bitte um Klärung iher Fahrerlaubnisangelegenheit
Es wurde geschrieben,daß man sich zunächst einige Auskünfte einholen muss und sich dann unaufgefordet mit mir in Verbindung setzt.
Naja wenigstens etwas...
Gruß
Fragen-Fragen
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Volvochris hat geschrieben:Hallo Fragen-Fragen,
schön das Du wieder gesund bist und das es weitergeht.
Ja chris,ich schon nur jetzt ist die Datenschützerin krank
und eine Vertretung gibt es zwar,die kann aber den Termin
mit mir nicht einhalten
Es wird sich bei mir gemeldet....,ob es vielleicht etwas
mit der "Einschaltung" des Verkehrsministerium zu tun hat,
naja werde abwarten.
Ich habe mich auch noch wegen des Verbleibens meiner
Karten FE erkundigt,die SB der FsST sagte,daß es auch
mal 6 Wochen dauern kann.
Sind ja erst 5.....
Ich werde weiter berichten
Gruß
Fragen-Fragen
- Volvochris
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Hallo Fragen-Fragen,
das die Datenschützerin krank sein wird,wurde ich nicht bezweifeln.
Warte doch bis sie wieder gesund ist.
Immerhin hat sie sich ja schon mit dem Fall beschäftigt.
Ob es eine Querverbindung oder Austausch zwischen Datenschutzbeauftragten
und Verkehrsministerium gibt,weiß ich nicht.
Und wenn,wäre es vieleicht kein Nachteil.
Das die Karte noch nicht abholbereit ist,halte ich nach 5 Wochen Wartezeit
eher unüblich.
Die Fsst. hat vermutlich eine Anfrage zumindest von dem Verkehrsministerium erhalten
und hält evtl. das Kärtchen bis zur Abklärung zurück.
Aber das ist nur meine Spekulation.
Ich stelle mir Deine Situation ganz schön nervenaufreibend vor.
Es sind halt 3 verschiedene Institutionen mit dem Fall beschäftigt und
sollten zu einer Lösung kommen.
Das wird Zeit in Anspruch nehmen.
Schlimmstenfalls können sie Klasse T wieder nehmen und
bestenfalls,wie ich hoffe,bekommst Du noch die Klasse A.
Der Versuch ist es mM. wert.
Schöne Grüße
Volvochris
das die Datenschützerin krank sein wird,wurde ich nicht bezweifeln.
Warte doch bis sie wieder gesund ist.
Immerhin hat sie sich ja schon mit dem Fall beschäftigt.
Ob es eine Querverbindung oder Austausch zwischen Datenschutzbeauftragten
und Verkehrsministerium gibt,weiß ich nicht.
Und wenn,wäre es vieleicht kein Nachteil.
Das die Karte noch nicht abholbereit ist,halte ich nach 5 Wochen Wartezeit
eher unüblich.
Die Fsst. hat vermutlich eine Anfrage zumindest von dem Verkehrsministerium erhalten
und hält evtl. das Kärtchen bis zur Abklärung zurück.
Aber das ist nur meine Spekulation.
Ich stelle mir Deine Situation ganz schön nervenaufreibend vor.
Es sind halt 3 verschiedene Institutionen mit dem Fall beschäftigt und
sollten zu einer Lösung kommen.
Das wird Zeit in Anspruch nehmen.
Schlimmstenfalls können sie Klasse T wieder nehmen und
bestenfalls,wie ich hoffe,bekommst Du noch die Klasse A.
Der Versuch ist es mM. wert.
Schöne Grüße
Volvochris
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- Registriert: Di 4. Aug 2009, 14:30
Klar werde ich warten bis die Dame wieder gesund ist,mir bleibt
auch nichts anderes übrig.
Als mir die SB der FsST den vorläufigen gab,(Blatt Papier),sagte
Sie,so ca.3 Wochen,dann erhalte ich meine
Karten FE via Einschreiben.
Naja abwarten.
Ob die Klasse T wieder weg sein sollte,ist mir egal,
ich möchte aber ganz gerne die Klasse A wieder bekommen.
Das alles etwas lange dauern wird ist mir schon klar,
bei 3 verschiedenen Stellen und das in Berlin....
Gruß
Fragen-Fragen
auch nichts anderes übrig.
Als mir die SB der FsST den vorläufigen gab,(Blatt Papier),sagte
Sie,so ca.3 Wochen,dann erhalte ich meine
Karten FE via Einschreiben.
Naja abwarten.
Ob die Klasse T wieder weg sein sollte,ist mir egal,
ich möchte aber ganz gerne die Klasse A wieder bekommen.
Das alles etwas lange dauern wird ist mir schon klar,
bei 3 verschiedenen Stellen und das in Berlin....
Gruß
Fragen-Fragen
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- Registriert: Di 4. Aug 2009, 14:30
Kleines update...
Ich habe Heute mal bei dem Verkehrsministerium angerufen
und mich mit der zuständigen Mitarbeiterin unterhalten.
Nach derzeitigen stand,wird es nichts werden mit der
Klasse A.
Sie begründete dies wie folgt,da ich 1993 eine Neuerteilung
der FE beantragt habe und in diesen Zuge nur die Klasse 3
absolvierte,kann alles was davor war,nicht mehr berücksichtigt
werden.
Für die Neuerteilung im Dezember 09,wurde zur Grundlage meine
letzte FE,(1994-Entzug),genommen und das war nur die Klasse 3.
Folglich konnte nun auch nur BE erteilt werden,da die Klasse 1
schon mit dem ersten Entzug 1987 erloschen ist.
Der Termin mit der Datenschutzbeauftragten wird sich dann wohl
für mich somit erledigt haben.
Im weiteren Verlauf des Gesprächs,unterhielten wir uns über meine,
in der damaligen Gerichtsverhandlung,(1994),"erlassene" Klasse 5.
Sie vertritt,genauso wie ich die Auffassung,daß ich keinen
Antrag auf Neuerteilung,(220,-€),stellen mußte sondern dadurch,
daß ich lt. der FsST immer noch im Besitz der Klasse 5 gewesen bin,
nur einen Erweitungsantrag,(ca.42,50),hätte stellen müßen.
Sie wird nun versuchen klahrheit darüber zu erlangen und sollte
das so abgelaufen sein,wird mir der Überzahlte Betrag erstattet.
Desweiteren bot Sie mir an,sich um den verbleib meiner
Karten FE zu erkundigen und auch eine Datumsänderung
des Besitzstandes der Klassen S,T,M,L,auf das Datum 1993
vorzunehmen.
Wir sind so verblieben,daß ich mich bis Freitag bei Ihr melde,
um Ihr zusagen ob ich den Termin mit der Datenschutzbeauftragten
nun nicht mehr wahrnehmen möchte,Sie würde dann
dieses weiterleiten.
Wegen der mir erteilten Klasse T,wurde nichts Negatives gesagt.
Gruß
Fragen-Fragen
Ich habe Heute mal bei dem Verkehrsministerium angerufen
und mich mit der zuständigen Mitarbeiterin unterhalten.
Nach derzeitigen stand,wird es nichts werden mit der
Klasse A.
Sie begründete dies wie folgt,da ich 1993 eine Neuerteilung
der FE beantragt habe und in diesen Zuge nur die Klasse 3
absolvierte,kann alles was davor war,nicht mehr berücksichtigt
werden.
Für die Neuerteilung im Dezember 09,wurde zur Grundlage meine
letzte FE,(1994-Entzug),genommen und das war nur die Klasse 3.
Folglich konnte nun auch nur BE erteilt werden,da die Klasse 1
schon mit dem ersten Entzug 1987 erloschen ist.
Der Termin mit der Datenschutzbeauftragten wird sich dann wohl
für mich somit erledigt haben.
Im weiteren Verlauf des Gesprächs,unterhielten wir uns über meine,
in der damaligen Gerichtsverhandlung,(1994),"erlassene" Klasse 5.
Sie vertritt,genauso wie ich die Auffassung,daß ich keinen
Antrag auf Neuerteilung,(220,-€),stellen mußte sondern dadurch,
daß ich lt. der FsST immer noch im Besitz der Klasse 5 gewesen bin,
nur einen Erweitungsantrag,(ca.42,50),hätte stellen müßen.
Sie wird nun versuchen klahrheit darüber zu erlangen und sollte
das so abgelaufen sein,wird mir der Überzahlte Betrag erstattet.
Desweiteren bot Sie mir an,sich um den verbleib meiner
Karten FE zu erkundigen und auch eine Datumsänderung
des Besitzstandes der Klassen S,T,M,L,auf das Datum 1993
vorzunehmen.
Wir sind so verblieben,daß ich mich bis Freitag bei Ihr melde,
um Ihr zusagen ob ich den Termin mit der Datenschutzbeauftragten
nun nicht mehr wahrnehmen möchte,Sie würde dann
dieses weiterleiten.
Wegen der mir erteilten Klasse T,wurde nichts Negatives gesagt.
Gruß
Fragen-Fragen
- mal langsam
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- Registriert: Sa 26. Sep 2009, 18:50
spielt das denn - sofern eine bestandene prüfung nachweisbar ist - eine so grosse rolle? BE ist doch beim letzten entzug genau so erloschen, wie A 1987... oder sind 23 jahre dann doch wieder zuviel?Fragen-Fragen hat geschrieben: Folglich konnte nun auch nur BE erteilt werden,da die Klasse 1
schon mit dem ersten Entzug 1987 erloschen ist.
die wahrheit triumphiert nie, ihre gegner sterben nur aus. (Max Planck)
- corneliusrufus
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- Registriert: Di 11. Jul 2006, 17:10
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So komisch es klingt, Du bist einen Schritt weiter. Denn es wird nicht mehr bestritten, dass es die Klasse A einst gab!
Jetzt musst Du, so sich schriftlich ebenfalls dahingehend geäußert wird, lediglich die - falsche - Rechtsauffassung bei der Erteilung äh korrigieren.
Ich finde nirgendwo, weder im STVG noch in der FeV eine Bestimmung, die die Neuerteilung einer entzogenen FE generell ausschließt. Lese mal bitte den § 20 (2) S.1 FeV:
Dieses ist ein direkter Hinweis, dass diese bei einer Neuerteilung (=Wiederneuerteilung) berücksichtigt werden müssen! Dort steht nicht, es müssen die letzten gültigen erteilten FE angegeben werden.
Liebe Greet-Ings Cornelius
Jetzt musst Du, so sich schriftlich ebenfalls dahingehend geäußert wird, lediglich die - falsche - Rechtsauffassung bei der Erteilung äh korrigieren.
Ich finde nirgendwo, weder im STVG noch in der FeV eine Bestimmung, die die Neuerteilung einer entzogenen FE generell ausschließt. Lese mal bitte den § 20 (2) S.1 FeV:
Dort steht "eine Fahrerlaubnis aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union" statt "eine Fahrerlaubnis aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union". Also, ein Mitgliedsstaat ist auch D! Daher muss der Bewerber alle ehemaligen jemals besessene FE angeben.Der Bewerber hat weiter anzugeben, ob er bereits eine Fahrerlaubnis aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum besitzt oder besessen hat oder ob er sie bei einer anderen Behörde eines solchen Staates beantragt hat.
Dieses ist ein direkter Hinweis, dass diese bei einer Neuerteilung (=Wiederneuerteilung) berücksichtigt werden müssen! Dort steht nicht, es müssen die letzten gültigen erteilten FE angegeben werden.
Liebe Greet-Ings Cornelius
- Fraggle
- Einsteiger
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- Registriert: Mi 24. Jul 2002, 10:48
- Wohnort: Südpfalz
Guten Morgen,
die Angelegenheit wird immer konfuser. Wo bitte nimmt die Mitarbeiterin diese Erkenntnisse her. Die Auskünfte des Ministeriums sind genauso falsch wie die der Fahrerlaubnisbehörde.
Besitzstand Kl. 5 ja, ohne jemals einen Antrag gestellt zu haben????
Besitzstand Kl. 1 nein, weil Entzug 1994????
tut mir leid, ich kann nur noch mit dem Kopf schütteln.
Vorliegend würde ich mir einen richtig guten Verkehrsrechtsanwalt nehmen um mein Recht zu bekommen. Diese halbseidenen Aussagen und Ausflüchte sind in der Form nicht hinnehmbar. Würde mir das ganze schriftlich unter Angabe sämtlicher Rechtsgrundlagen geben lassen. Auf das Schreiben wäre ich gespannt ! :D:D
die Angelegenheit wird immer konfuser. Wo bitte nimmt die Mitarbeiterin diese Erkenntnisse her. Die Auskünfte des Ministeriums sind genauso falsch wie die der Fahrerlaubnisbehörde.
Besitzstand Kl. 5 ja, ohne jemals einen Antrag gestellt zu haben????
Besitzstand Kl. 1 nein, weil Entzug 1994????
tut mir leid, ich kann nur noch mit dem Kopf schütteln.
Vorliegend würde ich mir einen richtig guten Verkehrsrechtsanwalt nehmen um mein Recht zu bekommen. Diese halbseidenen Aussagen und Ausflüchte sind in der Form nicht hinnehmbar. Würde mir das ganze schriftlich unter Angabe sämtlicher Rechtsgrundlagen geben lassen. Auf das Schreiben wäre ich gespannt ! :D:D
=Sie müssen nicht verrückt sein um bei uns zu arbeiten. Es erleichtert Ihren Alltag jedoch ungemein=
- M.Thöle
- Fortgeschrittener
- Beiträge: 2573
- Registriert: Fr 19. Sep 2008, 07:06
- Wohnort: Niedersachsen
- Kontaktdaten:
Den Ausführungen von Fraggle kann ich mich nur anschließen. Sämtliche jemals besessenen Besitzstände können bei einer Neuerteilung berücksichtigt werden. Manche Kunden beantragen gerade extra bei Vorbesitz der Klasse 3 erstmal nur B um dann später mit den entsprechenden Unterlagen die Klasse C1E im Nachhinein zu beantragen.
Die Aussage, die du da bekommen hast ist totaler Blödsinn. Einen Zeitablauf gibt es ebenfalls nicht. Ob 5 - 10 - 20 Jahre ist total egal.
Die Aussage, die du da bekommen hast ist totaler Blödsinn. Einen Zeitablauf gibt es ebenfalls nicht. Ob 5 - 10 - 20 Jahre ist total egal.
Alle Angaben ohne Gewehr! Waffen sind in der Führerscheinstelle nicht erlaubt!
- Fragen-Fragen
- Aktiver Benutzer
- Beiträge: 81
- Registriert: Di 4. Aug 2009, 14:30
Vielen Dank für die Anteilnahme
@corneliusrufus
Leider wird es zwar nicht bestritten aber bisher hat die Dame
auch noch keine weiteren Erkenntnisse daüber ob ich die Klasse jemals hatte.
Sie wartet wohl auf irgendwas vom Gericht....
Vielen Dank für § 20 (2) S.1 FeV,werde Sie darauf aufmerksam machen.
@Fraggle
Die Dame meinte auch,daß sehr wohl möglich sein kann,
daß mir die Klasse 5,Niemals entzogen wurde sondern,
von der damaligen Richterin ausgenommen wurde von Entzug.
Diese Möglichkeit soll es,lt. Ihrer Aussage geben.
Mit der Begründung auf Berufliche Notwendigkeit.
Außerdem war es auf der FsST so eingetragen,daß ich die FE
für die Klasse 5 besitze,Sie meinte,daß es keinen Unterschied
gemacht hätte,auch nicht in einer Polizeikontrolle,wäre halt
nur ne OWI geworden,da ich den Schein nicht hätte vorzeigen
können....
Der Entzug der Klasse 1&3 war 1987 !
Hier meine FE "Karriere" :
1984 Erwerb Klasse 1b
1985 Klasse 1&3 gemacht
1987 FE entzug 1&3
1993 Neuerteilung der FE aber nur Klasse 3 gemacht
1994 FE entzug (Klasse 5 wurde ausgenommen aber nie Beantragt)
2009 Antrag auf Neuerteilung Klasen BE,A,T
Am 17.12.2009,Klasen BE,T erteilt bekommen aber kein A
Die Mitarbeiterin des Verkehrsministerium sagte mir,
daß letztendlich nur die Neuerteilung von 1993,(Klasse 3),
bei meinen Antrag von 2009 auf Neuerteilung,berücksichtigt
werden kann.
@M.Thöle
ZITAT:
Sämtliche jemals besessenen Besitzstände können bei einer Neuerteilung berücksichtigt werden....
ENDE !
Lt. Ihrer Aussage eben nicht,sondern nur das was zuletzt
Beantragt->Neuerteilt->Entzogen wurde und das wäre nur
die Klasse 3 von 1993.
Alles was davor war ist durch die jeweillige Entziehung erloschen.
Tja,habe leider keinen Plan wie ich jetzt weiter vorgehen soll,
ich habe derzeit leider nicht die Finanziellen Mittel,
um einen Anwalt mit meinen Interessen zu beauftragen
Das mit dem § 20 (2) S.1 FeV,wäre jetzt für mich das
einzigste,was mir noch Sinnvoll erscheint...
Wie oder auf was sollte oder könnte ich noch verweisen,
bzw.,was würde noch Helfen ??
Vielen Dank
an alle
Gruß
Fragen-Fragen
@corneliusrufus
Leider wird es zwar nicht bestritten aber bisher hat die Dame
auch noch keine weiteren Erkenntnisse daüber ob ich die Klasse jemals hatte.
Sie wartet wohl auf irgendwas vom Gericht....
Vielen Dank für § 20 (2) S.1 FeV,werde Sie darauf aufmerksam machen.
@Fraggle
Die Dame meinte auch,daß sehr wohl möglich sein kann,
daß mir die Klasse 5,Niemals entzogen wurde sondern,
von der damaligen Richterin ausgenommen wurde von Entzug.
Diese Möglichkeit soll es,lt. Ihrer Aussage geben.
Mit der Begründung auf Berufliche Notwendigkeit.
Außerdem war es auf der FsST so eingetragen,daß ich die FE
für die Klasse 5 besitze,Sie meinte,daß es keinen Unterschied
gemacht hätte,auch nicht in einer Polizeikontrolle,wäre halt
nur ne OWI geworden,da ich den Schein nicht hätte vorzeigen
können....
Der Entzug der Klasse 1&3 war 1987 !
Hier meine FE "Karriere" :
1984 Erwerb Klasse 1b
1985 Klasse 1&3 gemacht
1987 FE entzug 1&3
1993 Neuerteilung der FE aber nur Klasse 3 gemacht
1994 FE entzug (Klasse 5 wurde ausgenommen aber nie Beantragt)
2009 Antrag auf Neuerteilung Klasen BE,A,T
Am 17.12.2009,Klasen BE,T erteilt bekommen aber kein A
Die Mitarbeiterin des Verkehrsministerium sagte mir,
daß letztendlich nur die Neuerteilung von 1993,(Klasse 3),
bei meinen Antrag von 2009 auf Neuerteilung,berücksichtigt
werden kann.
@M.Thöle
ZITAT:
Sämtliche jemals besessenen Besitzstände können bei einer Neuerteilung berücksichtigt werden....
ENDE !
Lt. Ihrer Aussage eben nicht,sondern nur das was zuletzt
Beantragt->Neuerteilt->Entzogen wurde und das wäre nur
die Klasse 3 von 1993.
Alles was davor war ist durch die jeweillige Entziehung erloschen.
Tja,habe leider keinen Plan wie ich jetzt weiter vorgehen soll,
ich habe derzeit leider nicht die Finanziellen Mittel,
um einen Anwalt mit meinen Interessen zu beauftragen
Das mit dem § 20 (2) S.1 FeV,wäre jetzt für mich das
einzigste,was mir noch Sinnvoll erscheint...
Wie oder auf was sollte oder könnte ich noch verweisen,
bzw.,was würde noch Helfen ??
Vielen Dank
an alle
Gruß
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