Fahrerlaubnisentzug: Was steht im neuen Führerschein?
- RAK
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Ich vertrete die Auffassung wie Mork und danach handeln wir auch.
Nach unserem EDV-Programm habe ich sowieso nur 2 Möglichkeiten:
1. Bestätigung der Führerscheindaten ab der Neuerteilung der Fahrerlaubnis
2. Ausdruck aller Führerscheindaten, incl. Entzug
Alles andere halte ich nicht für korrekt. Es kann doch nicht der Zeitraum des Entzugs der Fahrerlaubnis als Besitz mitgerechnet werden. Dabei sollten wir auch berücksichtigen, das es sich bei einem Entzug immerhin um eine Straftat handelt. Wenn der Betroffene also einen Vorteil bei seiner Versicherung haben will, muss er auch den Nachteil (= die Übermittlung des Führerscheinentzugs) in kauf nehmen.
Nach unserem EDV-Programm habe ich sowieso nur 2 Möglichkeiten:
1. Bestätigung der Führerscheindaten ab der Neuerteilung der Fahrerlaubnis
2. Ausdruck aller Führerscheindaten, incl. Entzug
Alles andere halte ich nicht für korrekt. Es kann doch nicht der Zeitraum des Entzugs der Fahrerlaubnis als Besitz mitgerechnet werden. Dabei sollten wir auch berücksichtigen, das es sich bei einem Entzug immerhin um eine Straftat handelt. Wenn der Betroffene also einen Vorteil bei seiner Versicherung haben will, muss er auch den Nachteil (= die Übermittlung des Führerscheinentzugs) in kauf nehmen.
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