welche Fahrerlaubnis berechtigt zum Führen welcher Fahrzeuge
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madMAX
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Beitrag
von madMAX » Sa 8. Jan 2011, 21:37
Hallo,
in
Artikel 4 - Richtlinie 2006 / 126 / EG steht:
a) Klasse B1:
- vierrädrige Kraftfahrzeuge im Sinne des Artikels 1 Absatz 3 Buchstabe b der Richtlinie 2000/24/EG;
- das Mindestalter für die Klasse B1 wird auf 16 Jahre festgelegt;
- die Klasse B1 ist fakultativ; in Mitgliedstaaten, die diese Führerscheinklasse nicht einführen, ist ein Führerschein der Klasse B zum Führen dieser Fahrzeuge erforderlich;
Wird Deutschland zu den Mitgliedstaaten gehören, die die Klasse B1 und somit das Mindestalter von 16 Jahre einführen. Und wenn ja ab wann ?
Danke.
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matchbox
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Beitrag
von matchbox » Mo 10. Jan 2011, 07:25
Die Einführung der Unterklasse B1 ist in der BRD nicht geplant.
Driving is a privilege, not a right
(Maharashtra State, India)
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Sabine Lauer
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Beitrag
von Sabine Lauer » Di 11. Jan 2011, 10:13
Hallo!
Die Kl. B 1 hat mich auch schon beschäftigt u. zwar hinsichtlich des "neuen" IFÜ-Formulars.
Dann wird diese Klasse bei Besitz der Kl. B also mitgesiegelt!?
Gruß Sabine Lauer
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