Sie hatten nur eine Berechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen bis 2,8 t zGG. Mit dem Umtausch in den Kartenführerschein wurde offensichtlich die Klassen B / BE erteilt.
Somit bestand zu keiner Zeit eine Berechtigung, Fahrzeuge der unter die Klassen C1 und C1E fallenden Berechtigungen fahren zu dürfen. Es gibt für diese Klassen keine Fahrpraxis.
Bei uns wäre in diesem Fall ein Erweiterungsantrag zu stellen und es wäre ganz normal eine theoretische und praktische Prüfung incl. Ausbildung zu absolvieren.
Umstellung Klasse 3 mit Beschränkung auf 2,8 t zGG
- Hartmut
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Re: Umstellung Klasse 3 mit Beschränkung auf 2,8 t zGG
Das Problem ist aber, dass nie eine volle Klasse 3 erteilt wurde, die dem Umfang der Klassen C1 und C1E entsprochen hat. Damit liegt auch keine Grundqualifikation vor.
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