Dreirädriges KleinKfz mit Klasse M?

welche Fahrerlaubnis berechtigt zum Führen welcher Fahrzeuge
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Jörg
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Dreirädriges KleinKfz mit Klasse M?

Beitrag von Jörg » Fr 9. Mai 2003, 08:59

Es handelt sich um ein dreirädriges KleinKfz: 50ccm, 40km/h, 2-Sitzer (also kein Piaggio Ape 50).
- In Österreich fahrbar ab 15 Jahren mit Mopedausweis und zusätzlicher praktischer Ausbildung (kein Führerschein!).
- In D laut Fahrschulen mit Klasse M fahrbar (das scheint mir eine veraltete, falsche Auskunft zu sein)
* Im mir bisher zugängigen Fahrerlaubnis-Gesetztext: "Dreirädrige KleinKfzs benötigen KLasse B". (Das macht doch keinen Sinn: welcher Mensch mit einem ausgewachsenen Führerschein setzt sich in ein "Spielzeugauto" ???)
* Das hiesige Landratsamt: Die aktuelle Klasse M erlaubt nur das Fahren zweirädriger Fahrzeuge; Ausnahme: einsitziges, lastenbeförderndes Dreirad (also o.g. Piaggio Ape 50).
Warum gibt es hier eine solch spezielle Ausnahme?
Habe ich Chancen, mein Fahrzeug im Alter von 16Jahren (M oder A1) betreiben zu können? Sind Sonder-/Ausnahmegenehmigungen bekannt?
Gibt es Bestrebungen, dafür eine europäische Regelung zu finden?

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Hartmut
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Beitrag von Hartmut » Mo 12. Mai 2003, 12:10

Nach meiner Meinung ist die Auskunft des Straßenverkehrsamtes bezüglich der Ausnahme falsch.

Seit dem 1.9.2002 gilt die Klasse M nur noch für zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor.

In den Erläuterungen zu dem § 6 der Fahrerlaubnisverordnung wird zwischen dem betriebserlaubnisrechtlichen und dem fahrerlaubnisrechtlichen Begriff unterschieden.

Dazu wird ausgeführt:
Der betriebserlaubnisrechtliche Begriff der Kleinkrafträder ist also weiter als der fahrerlaubnisrechtliche, der EU-rechtlich auf der 2. EG-Führerscheinrichtlinie beruht. Somit fallen fahrerlaubnisrechtlich nur zweirädrige Kleinkrafträder unter die Klasse M, während dreirädrige Kleinkrafträder fahrerlaubnisrechtlich grundsätzlich der Klasse B zuzuordnen sind.]

Hierzu gibt es auch keine Ausnahme. Also ist die Klasse B für ein solches Fahrzeug erforderlich. Ob zukünftig eine andere Regelung gelten könnte, ist mir nicht bekannt.

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Volker Kalus
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Beitrag von Volker Kalus » Mo 12. Mai 2003, 15:03

Ein kleiner Vorgriff in die Zukunft:

Es soll eine spezielle Fahrerlaubnis für derartige Fahrzeuge (nicht nur die hier geschilderten) geschaffen werden.
Genaueres weis ich auch noch nicht. Auch der Zeitpunkt wann ist noch unklar.

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Hartmut
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Beitrag von Hartmut » Mo 12. Mai 2003, 15:44

Soll es sich hierbei um eine Fahrerlaubnisklasse B1 handeln, mit der dann auch die kleinen PKW bis 25 km/h geführt werden können ? Offensichtlich hat dabei die Lobby dieser Hersteller gesiegt, obwohl es sich bei diesen Fahrzeugen um Verkehrshindernisse handelt und potenzielle Unfallgefahren heraufbeschwört werden.

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Volker Kalus
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Beitrag von Volker Kalus » Mo 12. Mai 2003, 15:48

Nein :)

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Stephan1
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Beitrag von Stephan1 » Do 11. Aug 2005, 21:13

Meiner Meinung nach ist das Dreirad durchaus mit Klasse M fahrbar, vorausgesetzt, es wurde vor dem 1.1.2002 in Betrieb genommen. (FeV §76 Nr. 8 )

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G.G.
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Beitrag von G.G. » Fr 12. Aug 2005, 08:55

Nach meinem Dafürhalten greift hier nicht der § 76 Nr. 8b, da das Fahrzeug nur einen Sitz haben darf.

Allerdings haben wir doch für diesen Fahrzeugtyp seit dem 1.2.05 die Klasse S eingeführt (vorausgesetzt, dass das Fahrzeug weniger wie 350 kg wiegt). Und diese darf ich mit 16 fahren.
G.G.

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Stephan1
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Beitrag von Stephan1 » Fr 12. Aug 2005, 09:04

Ja stimmt, das von Jörg beschriebene Kfz fällt nicht darunter.

Nur die Aussage von Hartmut, dass man mit der Klasse M seit 1.9.02 nur noch zweirädrige Fahrzeuge führen darf, hatte mich irritiert. Dies ist m.E. nämlich falsch.

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