Hallo,
ein Fahrerlaubnisinhaber (Jahrgang 1909) verursacht einen Verkehrsunfall mit fahrl. Körperverletzung - dieser Unfall könnte jedem anderen auch passieren. Kann die Verwaltungsbehörde daraufhin eine Fahrverhaltensprobe bzw. Eignungsüberprüfung fordern und auf welcher Grundlage ?
Fahreignung;
- Andreas
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Hallo juppi,
wenn dieser Unfall nicht aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen verursacht wurde oder sonst irgendwelche Erkenntnisse vorliegen, dass diese Person die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen nicht mehr besitzen könnte, kann meines Erachtens keine Überprüfung der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen anordnen. Allein aufgrund des hohen Alters der Person eine Überprüfung einzuleiten, halte ich für sehr schwierig.
Gruß
Andreas
wenn dieser Unfall nicht aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen verursacht wurde oder sonst irgendwelche Erkenntnisse vorliegen, dass diese Person die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen nicht mehr besitzen könnte, kann meines Erachtens keine Überprüfung der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen anordnen. Allein aufgrund des hohen Alters der Person eine Überprüfung einzuleiten, halte ich für sehr schwierig.
Gruß
Andreas
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