Hier geht es um Themen, die das Verwaltungsrecht mit dem Fahrerlaubnisrecht kombinieren
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Petra
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von Petra » Di 6. Jan 2004, 21:07
Hallo,
ich habe eine MPU mit Kursempfehlung bekommen.
Das Stva hat der Empfehlung mdl. zugestimmt, und mir Prospekte von Anbietern mitgegeben.
Dann habe ich einen Brief erhalten, mit der Maßgabe innerhalb von 14 Tagen eine Anmeldung zu diesem Kurs beizubringen und innerhalb 1 Monats die Teilnahmebescheinigung abzugeben.
Bekomme ich nun mit der Teilnahmebescheinigung den neuen Führerschein sofort ausgehändigt ? :P
( Könnte es "Hinderungsgründe" etc. geben ???)
Eine extra KFZ-Versicherungsfrage : steht in einem neuerteilten Führerschein das Datum der alten FS-Prüfung ( wg. Übernahme von Schadensfreiheitsrabatten wichtig !)
Vielen Dank im voraus !!!
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Haribo
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von Haribo » Mi 7. Jan 2004, 07:10
Zur ersten Frage: Du bekommst die Fahrerlaubnis erst nach Absolvierung des gesamten Kurses erteilt, denn erst dann sind die Erteilungsvoraussetzungen erfüllt.
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MirageX
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von MirageX » Mi 7. Jan 2004, 08:01
Den ersten Teil Deiner Frage hat Haribo bereits zutreffend beantwortet.
Was das Ausstellungsdatum des Führerscheines betrifft: Im neuen Führerschein steht nur das Datum, an dem Du Deinen Führerschein neuerteilt bekommen hast. Vielleicht kann Dir aber die FS-Stelle ein Schreiben mitgeben, in dem steht, wann Du erstmals eine Fahrerlaubnis erhalten hast.
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Volker Kalus
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von Volker Kalus » Mi 7. Jan 2004, 08:46
Für die Versicherungen gibt es bei uns sogar eine extra Bescheinigung, die den Betroffenen für die Versicherungen auf Anfrage ausgestellt wird.
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Petra
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von Petra » Mi 7. Jan 2004, 18:53
Hallo,
vielen Dank für die Antworten,
aber ich wollte wissen, ob ich nach Vorlage der "endgültigen" Teilnahmebescheinigung (wenn der Kurs komplett absolviert wurde)
"problemlos" am Tag der Vorlage beim Stva sofort den neuen FS ausgehändigt bekomme.....(oder ob es noch Hinderungsgründe geben könnte oder es noch eine "Bearbeitungszeit" geben könnte)

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G.G.
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von G.G. » Do 8. Jan 2004, 09:51
Es wird üblicherweise Teilnahmebescheinigung gegen Führerschein getauscht.
Es können aber 2 Probleme auftauchen
1. Der Führerschein ist schon mehr als 2 Jahre entzogen. Dann muss noch eine theoretische und praktische Prüfung abgelegt werden. Den Führerschein gibt es dann nach bestandener Prüfung.
2. Das Führerscheindokument ist noch nicht von der Bundesdruckerei geliefert worden. In diesem Fall kannst Du eine vorl. Fahrberechtigung erhalten. Das ist sowas wie ein Interimsführerschein. Dieser ist jedoch nur im Bundesgebiet gültig. Sobald dann der Kartenführerschein vorliegt, wird der Interimsführerschein gegen den endgültigen Führerschein umgetauscht.
Daher kann Dir nur "Deine" Führerscheinstelle sagen, ob es nach Vorlage der Teilnahmebescheinigung definitiv mit der sofortigen Führerscheinaushändigung klappt.
G.G.
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