Führerschein entgültig weg ?

Hier geht es um Themen, die das Verwaltungsrecht mit dem Fahrerlaubnisrecht kombinieren
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HOUSEJAG
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Führerschein entgültig weg ?

Beitrag von HOUSEJAG » Mi 24. Mär 2004, 00:45

Hallo.

Mir wurde meine Fahrerlaubniss rechtskräftig entzogen, wegen Trunkenheit am Steuer. Hatte meine Sperrfrist abgesessen und vor einem Monat den Führerschein neu beantragt. Muss jetzt noch zur MPU (diesen Donnerstag). Habe mich eplizit darauf vorbereitet + keinen Tropfen Alkohol mehr ---> Leberwerte top.
Das WÄRE alles kein Problem, wenn ich heute nicht zwangsweise (ist natürlich trotzdem unentschuldbar) mit meinem Auto unterwegs gewesen wäre. Verkehrkontrolle auf der A14, alles abgesperrt und da war ich natürlich ,,Mode". Wie blöd muss man sein ? Polizei hat natürlich Anzeige wegen fahren ohne Führerschein gemacht.

Jetzt meine Frage, wie sieht das jetzt aus ? Hat es überhaupt Sinn diesen Donnerstag zur MPU zu gehen, oder wird mir die Führerscheinstelle jetzt sowieso keinen neuen Führerschein mehr ausstellen, solange die Sache mit dem ,,Fahren ohne" nicht abgeschlossen ist. Die Polizeibeamtin, die alles zur Anzeige gebracht hat. hat mir erzählt das es sich strafmildernd auswirken könnte, weil ich ja meine Sperrfrist rum habe und ich schon meinen Antrag auf Neuerteilung gestellt habe. Das ist doch Käse oder ?

1. Wie groß sind denn die Chancen, ob das Verfahren eingestellt wird oder nicht ? 2. Und wenn ich zur MPU gehe, sollte ich da sagen, das ich jetzt ohne FS gebahren bin, oder schreiben die einen dann gleich ab ?
3. Hatt es überhaupt Sinn jetzt bei der Begutachtungsstelle vorzusprechen ?

Ich hoffe es kann mir jemand helfen ?
Danke für alles.

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MorkvomOrk
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Beitrag von MorkvomOrk » Mi 24. Mär 2004, 02:32

Fakt ist, daß es für den Straftatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis ohne Belang ist, ob dieser vor Ablauf der Sperrfrist oder danach verwirklicht wurde bzw. bereits das Neuerteilungsverfahren eingeleitet ist. Somit dürfte sich dies also auch nicht strafmildernd auswirken!

Zur MPU:
Normalerweise bekommt die Führerscheinstelle ziemlich schnell von der Polizei Nachricht vom FoFE, noch dazu, wenn das Neuerteilungsverfahren bereits läuft. Könnte also gut sein, daß die Führerscheinstelle bereits heute davon Kenntnis bekommt. Sie wird dann vermutlich sowieso den Begutachtungsauftrag von der Untersuchungsstelle zurückfordern und das Neuerteilungsverfahren bis zur Entscheidung im Strafverfahren aussetzen. Ist ja möglich, daß hier eine weitere Sperrfrist für die Erteilung der Fahrerlaubnis festgesetzt wird.

Sollte jedoch die Führerscheinstelle nicht so schnell Kenntnis vom "neuen" Verstoß bekommen, kann sie natürlich auch nicht den Begutachtungsauftrag zurückfordern. Du solltest allerdings bedenken, daß dann im Nachhinein eine neue Sachlage entsteht, die gewürdigt wird. Wenn du dich dazu entschließen solltest, die MPU zu machen, solltest du m. E. wenigstens dort reinen Wein einschenken. Ansonsten ist das Gutachten wenig wert, da zum Zeitpunkt der Untersuchung dem Gutachter nicht alle Fakten bekannt waren. Vielleicht wirst du dort ja auch nach laufenden Verfahren gefragt und dann müßtest du sogar wissentlich die Unwahrheit sagen, was dir vermutlich später negativ ausgelegt werden wird.

In jedem Fall denke ich, daß es in diesem Fall ratsam ist, sich an einen Anwalt zu wenden, der dich im eingeleiteten Strafverfahren vertritt!

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Counselor Marc
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@ Housejag:......

Beitrag von Counselor Marc » Mi 24. Mär 2004, 03:46

....wenn du die wahrheit wissen willst:.... Ich denke, dass sich Deine Chancen bei dem "Idiotentest" durch dieses Fahren ohne Fuehrerschein ganz gewaltig verschlechtern!

...rausfinden wird der Pscho-mensch beim TUEV das sowieso, frueher oder spater, und selbst, wenn Du diesen test besteht, so kann dir die erteilte Fahrerlaubnis spaeter wieder entzogen werden!

COMPUTERS....machen das heute schnell moeglich, und selbst in den 80'er jahren, wo es noch keine Computer gab, hatte dieser Informationsfluss schon funktioniert, es hatte halt nur einige Wochen laenger gedauert!

....Gruesse... :D

Pumping Iron

Beitrag von Pumping Iron » Mi 24. Mär 2004, 08:25

....wenn du die wahrheit wissen willst:.... Ich denke, dass sich Deine Chancen bei dem "Idiotentest" durch dieses Fahren ohne Fuehrerschein ganz gewaltig verschlechtern!
Hallo!

Ich denke nicht, dass Du Housejag (und all die anderen in der gleichen Situation) nicht wirklich als "Idioten" bezeichnen möchtest. Schließlich ist das ja kein Test für "Idioten". Und auch die, die ein negatives Gutachten erhalten, sollten auch nicht als "Idioten" abgestempelt werden. Ein negatives Gutachten kann sehr viele Gründe haben.

Auch ist meiner Meinung nach ein einmaliges Fahren ohne Fahrerlaubnis für sich betrachtet noch kein Überprüfungstatbestand, die Trunkenheitsfahrt jedoch schon. Wenn also geklärt werden soll, ob der Betroffene künftig Fahren und Trinken trennen kann oder ob Alkoholmissbrauch/-abhängigkeit (nicht) besteht, wird das Fahren ohne Fahrerlaubnis nicht Gegenstand der Untersuchung, womit ich nicht sagen will, dass man es leugnen oder verschweigen soll.
...rausfinden wird der Pscho-mensch beim TUEV das sowieso, frueher oder spater, und selbst, wenn Du diesen test besteht, so kann dir die erteilte Fahrerlaubnis spaeter wieder entzogen werden!
Angenommen, die Tat würde nach einem positiven Gutachten bekannt werden: Aufgrund welcher Rechtsgrundlage könnte man hier die Fahrerlaubnis entziehen?

Gruß Iron

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G.G.
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Beitrag von G.G. » Mi 24. Mär 2004, 09:52

@ Pumping Iron,

ein sofortiger Entzug durch die Verwaltungsbehörde käme sicher nicht in Betracht, allerdings müsste sich der Betroffene abermals einer MPU unterziehen (Rechtsgrundlage ist § 11 Abs. 3 Nr.4 FeV). Daher ist es nicht ratsam, sich jetzt schon der MPU zu stellen oder die Auffälligkeit zu verschweigen, da sonst doppelte Kosten entstehen.
G.G.

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Knego
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Beitrag von Knego » Mi 24. Mär 2004, 09:54

Pumping Iron hat geschrieben:Angenommen, die Tat würde nach einem positiven Gutachten bekannt werden: Aufgrund welcher Rechtsgrundlage könnte man hier die Fahrerlaubnis entziehen?
Angesichts einer neuen Straftat könnte ich argumentieren, dass sich die Prognose des Gutachtens nicht bestätigt hat bzw. auf Grund nicht bekannter Tatsachen getroffen wurde. In diesem Fall würde ich ein neues Gutachten verlangen und die Fahrerlaubnis entziehen, wenn der Betroffene sich weigert oder ein negatives Gutachten vorlegt.

Denkbar wäre aber auch die Alternative, bei der Untersuchungsstelle eine ergänzende Stellungnahme unter Berücksichtigung der jetzt bekannt gewordenen Straftat einzuholen. Das hängt aber sicherlich von der seit der Begutachtung verstrichenen Zeit ab.

Knego

Pumping Iron

Beitrag von Pumping Iron » Mi 24. Mär 2004, 10:28

Angesichts einer neuen Straftat könnte ich argumentieren, dass sich die Prognose des Gutachtens nicht bestätigt hat
Hallo, zusammen!

Was ist aber, wenn die Prognose lautet, dass der Betroffene künftig nicht mehr unter Einfluss von Alkohol ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr führen wird? Nun wird bekannt, dass er ohne Fahrerlaubnis gefahren ist. Meiner Ansicht nach sind das unterschiedliche Sachverhalte mit der Folge, dass die Prognose dennoch bestätigt bleibt.

Aber wie sehr Ihr das mit der Anordnung einer MPU bei einmaligem Fahrern ohne Fahrerlaubnis? Ist die Anordnung in diesem Fall (1x FOF) wirklich angemessen?

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Knego
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Beitrag von Knego » Mi 24. Mär 2004, 10:38

Tja, das ist genau der Sachverhalt, der auch mir Kopfzerbrechen bereitet.

Ich würde die Sache aber nicht isoliert als einzelne Straftat im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr sehen, sondern den Gesamtfall beurteilen.

Ganz stark würde ich auch gewichten, dass der Betroffene bei der Untersuchung nicht mit offenen Karten gespielt hat. Das kommt bei Gutachtern immer gut an. Ich würde mal unterstellen, dass die Wahrheit keinen hohen Stellenwert hat und aus diesem Grund die Angaben bei der Untersuchung doch nicht ganz der Wahrheit entsprechen.

Im Zweifel neige ich zu einer erneuten Untersuchung. Allerdings habe ich auch mit der von mir bereits o. g. zweiten Alternative gute Erfahrungen gemacht.

Knego

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G.G.
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Beitrag von G.G. » Mi 24. Mär 2004, 10:40

Halt !!!

Natürlich kann ich meines Erachtens keine Anordnung wegen einmaligem Fahren ohne FE aus dem § 11 Abs. 3 Nr. 4 FeV herleiten (wobei es auch Gerichte geben soll, die bei einer Straftat diese Rechtsvorschrift heranziehen :wink: ).

Es liegen aber 2 Straftaten vor, nämlich die Trunkenheitsfahrt (Straftat nach § 315c oder § 316 StGB) und das Fahren ohne Fahrerlaubnis (Straftat nach § 21 StVG).

Wegen 2 Straftaten ist § 11 Abs. 3 Nr. 4 aber schon anwendbar, auch wenn die erste Straftat bereits in einem Gutachten gewürdigt wurde.
G.G.

Pumping Iron

Beitrag von Pumping Iron » Mi 24. Mär 2004, 11:11

Wegen 2 Straftaten ist § 11 Abs. 3 Nr. 4 aber schon anwendbar, auch wenn die erste Straftat bereits in einem Gutachten gewürdigt wurde.
Hm, aber bei der ersten Straftat hast Du die Tat nicht als "Straftat" gewürdigt, sondern hast Zweifel im Hinblick auf Alkohol geäußert. Das Gutachten hat sich somit mit 'ner Alkoholfragestellung befasst.

Jetzt kommt eine weitere Straftat hinzu, die Du auch als solche wertest. Wie könnte dann ein Untersuchungsauftrag aussehen? Wenn gefragt wird, ob der Betroffene auch künftig gegen strafrechtliche Vorschriften verstoßen wird, hast Du dann noch einmal die Trunkenheitsfahrt dabei, aber diesmal als Straftat. Eine Tat wird dann zweimal interpretiert und von zwei Seiten beleuchtet.

Wenn also die Trunkenheitsfahrt begangen wurde, weil ein Alkoholproblem besteht oder bestanden hat, und nicht, weil die Straftat aufgrund der uneinsichtigen Einstellung des Betroffenen hinsichtlich der geltenden Rechtsvorschriften begangen worden ist, wie es vielleicht mit der Fahrt ohne Fahrerlaubnis sein könnte, täte ich mir schwer, die Trunkenheitsfahrt noch einmal im Hinblick auf eventuelle Begehung weiterer Straftaten erneut beleuchten zu lassen.

Gruß Beleuchtungs-Mann :idea:

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