FE Entzug 6 - 15 Monate Kann man das umgehen?
- RaserXXL
- Aktiver Benutzer
- Beiträge: 3
- Registriert: Sa 10. Jul 2004, 11:49
FE Entzug 6 - 15 Monate Kann man das umgehen?
Hi,
ich bräuchte mal ein paar klärende Antworten in Bezug auf meine FE. Ich kriege höchstwahrscheinlich meine FE wegen angeblichem gefährlichen eingriff in den Straßenverkehr in Tateinheit mit 2 maliger Nötigung für ca. 6 - 15 Monate entzogen. Gibt es möglichkeiten dem FE Entzug zu umgehen bzw. wie ist es geregelt wenn ich noch einen Führerschein in den Niederlanden mache, vor der Verhandlung? Vielen Dank für eure Antworten..........
ich bräuchte mal ein paar klärende Antworten in Bezug auf meine FE. Ich kriege höchstwahrscheinlich meine FE wegen angeblichem gefährlichen eingriff in den Straßenverkehr in Tateinheit mit 2 maliger Nötigung für ca. 6 - 15 Monate entzogen. Gibt es möglichkeiten dem FE Entzug zu umgehen bzw. wie ist es geregelt wenn ich noch einen Führerschein in den Niederlanden mache, vor der Verhandlung? Vielen Dank für eure Antworten..........
- füchslein
- Fortgeschrittener
- Beiträge: 774
- Registriert: Di 27. Apr 2004, 10:54
- Wohnort: Regensburg/Bayern
- RaserXXL
- Aktiver Benutzer
- Beiträge: 3
- Registriert: Sa 10. Jul 2004, 11:49
Vielen Dank für diese Antwort!
Als hätte ich mir diese nicht selbst geben können.
Aber die ganzen Alkis hier sind wohl zu Unrecht verurteilt oder sind das etwa Bagatellen für dich?
Sowas muss man erstmal verstehen, das die Leute von denen eine viel größere Gefahr ausgeht, weil Sie Ihre Sucht und Konsum nicht in Griff kriegen, noch indirekt in Schutz genommen werden durch diese Aussage.
Des Weiteren dreht es sich doch in diesem Forum wirklich (fast) alles darum wie die ganzen SCHEIß Spritis an ihren Führerschein wiederkommen.
Als hätte ich mir diese nicht selbst geben können.

Aber die ganzen Alkis hier sind wohl zu Unrecht verurteilt oder sind das etwa Bagatellen für dich?
Sowas muss man erstmal verstehen, das die Leute von denen eine viel größere Gefahr ausgeht, weil Sie Ihre Sucht und Konsum nicht in Griff kriegen, noch indirekt in Schutz genommen werden durch diese Aussage.
Des Weiteren dreht es sich doch in diesem Forum wirklich (fast) alles darum wie die ganzen SCHEIß Spritis an ihren Führerschein wiederkommen.
- RAK
- Aktiver Benutzer
- Beiträge: 39
- Registriert: Mi 20. Aug 2003, 22:09
- Wohnort: Niedersachsen
Also Raser XXL sollte das Gericht die zur Last gelegte Tat so feststellen, wird es Dir auch die Fahrerlaubnis entziehen. Nach Antrag auf Wiedererterilung würde ich an Deiner Stelle schon mal mit der Anordnung einer MPU durch die Verwaltungsbehörde rechnen.
Frag Dich mal, ob jemand Auto fahren kann, der andere nötigt etc..... und ob Du Dir selbst im Straßenverkehr begegnen willst................
Frag Dich mal, ob jemand Auto fahren kann, der andere nötigt etc..... und ob Du Dir selbst im Straßenverkehr begegnen willst................
- Haribo
- Fortgeschrittener
- Beiträge: 678
- Registriert: Mi 30. Jul 2003, 08:25
- Wohnort: Köln
Mein Freund, wenn du hier Antworten haben willst, dann gewöhn dir einen freundlichen Ton an und mach hier nicht Kolleginnen dumm von der Seite an.RaserXXL hat geschrieben:Vielen Dank für diese Antwort!
Als hätte ich mir diese nicht selbst geben können.![]()
Aber die ganzen Alkis hier sind wohl zu Unrecht verurteilt oder sind das etwa Bagatellen für dich?
Sowas muss man erstmal verstehen, das die Leute von denen eine viel größere Gefahr ausgeht, weil Sie Ihre Sucht und Konsum nicht in Griff kriegen, noch indirekt in Schutz genommen werden durch diese Aussage.
Des Weiteren dreht es sich doch in diesem Forum wirklich (fast) alles darum wie die ganzen SCHEIß Spritis an ihren Führerschein wiederkommen.
So, wie man in den Wald rein brüllt, kommt es nömlich auch wieder raus.
Zu deiner Frage:
Du musst schon ziemlich zu schnell gefahren sein, wenn dir bis 15 Monate Sperrfrist droht... (aber Nötigung und gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr sind genauso wenig Bagatelldelikte wie Trunkenheitsfahrten).
Ein vorheriger Erwerb einer Fahrerlaubnis in den Niederlanden nützt dir in der Bundesrepublik nichts... erstens dürfen dir, solange du im Besitz einer deutschen FE bist, eigentlich keine erteilen und wenn sie es tun, darfst du während der Sperrfrist mit dieser in der BRD keine Fahrzeuge führen.
- RaserXXL
- Aktiver Benutzer
- Beiträge: 3
- Registriert: Sa 10. Jul 2004, 11:49
Vielen Dank für EURE ANTWORTEN!!
Natürlich habe ich mein Fahrverhalten schon längst angepasst!
Und seitdem es diesen ätzenden Piepton bei den neuen P..... gibt wenn man sich nicht anschnallt, mache ich das sogar auch!!!
Im übrigen habe ich 3 Monate Fahrverbot und ein paar Tagessätze bekommen. Also habe ich sogar Glück im Unglück gehabt. Zusätzlich habe ich sogar ein ASP Kurs gemacht und werde mich noch einer verkehrspyschologischen Beratung unterziehen.
Natürlich habe ich mein Fahrverhalten schon längst angepasst!
Und seitdem es diesen ätzenden Piepton bei den neuen P..... gibt wenn man sich nicht anschnallt, mache ich das sogar auch!!!
Im übrigen habe ich 3 Monate Fahrverbot und ein paar Tagessätze bekommen. Also habe ich sogar Glück im Unglück gehabt. Zusätzlich habe ich sogar ein ASP Kurs gemacht und werde mich noch einer verkehrspyschologischen Beratung unterziehen.
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 5 Gäste