NE / WE der Fahrerlaubnis mit polizeilichen Erkenntnissen ??

Hier geht es um Themen, die das Verwaltungsrecht mit dem Fahrerlaubnisrecht kombinieren
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Unwissender_1
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NE / WE der Fahrerlaubnis mit polizeilichen Erkenntnissen ??

Beitrag von Unwissender_1 » Mo 10. Jan 2005, 17:33

Hallo Forengemeinde !

Bin über die Suchmaschine an Euer Forum gelangt, und muß erstmal einen Lob aussprechen. TOLLES FORUM !!! Weiter so !!

Ich habe das Forum bereits durchforscht, aber konnte mir leider keine Informationen bezüglich meiner Frage einholen.

Kurze Schilderung :

Habe Aug. 02 meine Fahrerlaubnis entzogen bekommen, aufgrund von 2x FoFE ... Urteil : Geldstrafe und 2x je 6 Pkt. Da ich bereits 14 Punkte auf dem Konto hatte und zu jener Zeit am Aufbauseminar teilnahm (was ich dann abgebrochen hatte aufgrund der Entziehung) wurde mir die FE entzogen.

Ich habe dann gute 2 Jahre nichts mehr getan, und dann einen neuen Antrag auf Erteilung der FE gestellt.

Nun hat man mir die Auflagen genannt die ich erfüllen muß :

- ASP machen, da ich es damals abgebrochen hatte
- Sehtest
- Theorieprüfung & praktische Prüfung
- Führungszeugnis
- Bild

So weit - so gut ! Habe ASP gemacht, Bescheinigung liegt seit Novermber 04 der FS vor. Sehtest & Bild schon eher eingereicht.
Führungszeugnis hatte ich vergessen zu beantragen und machte das gleich im Dezember.

Als ich dann kurz vor Weihnachten bei der FS vorsprach, um zu erfahren, wie ich nun weiter verfahren soll, teilte man mir mit, daß noch eine polizeiliche Auskunft aus meinem Wohnort fehlen würde, und dies noch abgewartet werden mußte.

Ok - dann habe ich gleich am 03.01.05 bei der FS angerufen, und man teilte mir mit, daß diese polizeiliche Auskunft aus meinem Wohnort bereits da ist, aber noch eine Auskunft von der Polizei Stuttgart (lebe in BaWü)erforderlich wäre.

Habe diesbezüglich auch nicht mehr nachgefragt, da ich der Beamtin mit Fragereien nicht auf die Nerven gehen wollte.

Heute habe ich erneut bei der FS angerufen, die Beamtin ist momentan im Urlaub und wer anders teilte mir mit, daß die Info aus Stuttgart noch nicht da wäre. Darauf hin fragte ich mal vorsichtig nach, um was es denn ginge, und der Beamte meinte er wüsste es nicht, aber es würde etwas von "polizeiliche Erkenntnisse vom 09.06.2004" drinstehen.

Nun habe ich meine letzten Monate Revue passieren lassen und kam zu keinem Ergebnis ??!!

Was kann das sein ? Eine "normale" Auskunftsanfrage o.ä. ?

Dazu sei gesagt : Ich hatte nie in meinem Leben Alkohol- oder Drogenauffälligkeiten

Für hilfreiche Antworten freue ich mich jetzt schon und bedanke mich im Vorraus.

Mfg

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MorkvomOrk
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Beitrag von MorkvomOrk » Di 11. Jan 2005, 01:19

Also ehrlich gesagt, kann ich nicht nachvollziehen, weshalb eine "polizeiliche Auskunft des Wohnortes" und "eine Auskunft von der Polizei Stuttgart" angefordert wurde.
Sofern im Führungszeugnis etwas eingetragen ist, wird üblicherweise die Gerichtsakte angefordert. Sollten der Führerscheinstelle irgendwann einmal eine Mitteilung von der Polizei übermittelt worden sein, so hätte eine Anfrage bei der Polizei gleich mit der Antragstellung erfolgen können.
Die Auskunft "polizeiliche Erkenntnisse vom 09/06/04" deutet grundsätzlich darauf hin, daß du im Zuge polizeilicher Ermittlungen aufgefallen bist. Was das allerdings letztendlich tatsächlich bedeutet, kann dir nur deine Führerscheinstelle darlegen.
Was ich noch nicht verstehe: Die Fahrerlaubnis wurde dir doch offensichtlich wg. einem Punktestand von mehr als 18 Punkten entzogen!?
Weshalb wird von dir dann im Neuerteilungsverfahren nicht auch eine MPU gefordert? Eine solche wäre doch nach § 4 Abs. 10 StVG grundsätzlich veranlaßt!

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Unwissender_1
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Beitrag von Unwissender_1 » Di 11. Jan 2005, 05:08

Guten Morgen !

Ja - die MPU habe ich natürlich auch schon hinter mir (positiv) habe ich oben vergessen zu erwähnen.

Zum eigentlichen Punkt :

Ich bin zu diesem Datum und davor (Jahr 2004) meines Wissens nicht polizeilich aufgefallen...d.h. ich bin mir keiner Schuld bewußt.

Ich war im Jahre 2003 für knappe 3 Monate in Haft aufgrund eines Bewährungsverstosses von einem Urteil wg. Betrugs. Aber glaube doch kaum, daß dies etwas damit zu tun hat ?!

Bin echt ratlos ....

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Beitrag von Unwissender_1 » Di 11. Jan 2005, 07:35

...da ich bereits vor einigen Jahren eine MPU gemacht hatte (1. negativ / 2. positiv) dachte ich mir ich schau da noch mal rein.

Komisch ist, meine 2. MPU (positiv) habe ich im Jahr 1997 absolviert mit folgendem Datum :

- Untersuchungstag 09.06.97

Ist das ein Zufall oder "könnte" das was damit zu tun haben ? Reine Spekulation .... :?:

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Fraggle
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Beitrag von Fraggle » Di 11. Jan 2005, 08:39

Guten Morgen zusammen,

das mit dem 09.06.1997 halte ich für reinen Zufall. Ich glaube nicht, dass deine positive MPU von damals mit angeblichen polizeilichen Erkenntnissen vom 09.06.2004 zusammenhängen.

Will der FEB ja nicht zu nahe treten aber ich glaube schon das du zumindest Anspruch auf (Teil)Auskunft seitens der FEB hast.

Auf einen Anruf mehr oder weniger kommt es vorliegend ja eh nicht mehr an... :wink: :wink:
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Haribo
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Beitrag von Haribo » Mi 12. Jan 2005, 08:16

Was ich schon erlebt habe ist, dass die FeB bei den örtlichen Polizeistationen anfragen, ob Erkenntnisse vorliegen, die gegen eine Erteilung sprechen.

Vielleicht liegt hier ein solcher Fall vor???

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Beitrag von Unwissender_1 » Mi 12. Jan 2005, 08:20

..kann ja sein, aber ich wüsste nicht was ??

Es weiß ja nicht mal die Urlaubsvertretung der Beamtin, da nichts in der Akte vermerkt ist !

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MorkvomOrk
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Beitrag von MorkvomOrk » Mi 12. Jan 2005, 10:26

Was Haribo damit sagen wollte ist, daß manche Behörden generell eine Anfrage bei der örtlichen Polizei machen. Dies ist dann unabhängig von irgendwelchen Erkenntnissen.
Im von dir geschilderten Fall spricht allerdings gegen eine solche generelle allgemeine Anfrage, daß die nicht gleich bei Antragstellung erfolgt ist und du später die Auskunft erhalten hast, es wären "polizeilichen Erkenntnisse vom 09.06.04" vermerkt.

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