MPU - Anerkennung

Hier geht es um Themen, die das Verwaltungsrecht mit dem Fahrerlaubnisrecht kombinieren
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Ahrens
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MPU - Anerkennung

Beitrag von Ahrens » Fr 22. Apr 2005, 19:12

Trunkenheitsfahrt am 1/8/2004 mit 2,15 %° BAK .
Strafbefehl vom 10.1.2005 mit Sperrfrist bis zum 10.9.2005.
September 2004 bis Februar 2005 Verkehrspsychologische Therapie
Am 14.02.2005 amtsärztliche Untersuchung am 17.02.2005 nervenärztliche Untersuchung im Rahmen der Berufsaufsicht .
Am 25.02.2005 Amtsärztliches Bescheinigung mit Ausschluss einer Alkoholabhängigkeit.

Mit der Bescheinigung der verkehrspsychologischen Therapie und der amtsärztlichen Bescheinigung wurde eine Verkürzung der Sperrfrist nach § 69 a Abs 7StGB beantragt.
Diesem Antrag wurde mit sofortiger Wirkung am 13.4.2005 stattgegeben.

Um keine Zeit zu verschenken habe ich auf eigene Veranlassung ein MPU Gutachten mit der Alkoholfragestellung und einer Stellungnahme zur Sperrfristverkürzung in Auftrag gegeben und mich dieser MPU am 23.03.2005 unterzogen. Dem Gutachten lagen ein Führungszeugnis, ein Auszug aus dem Zentralregister in Flensburg, das Amtsärztliche Gutachten, der Strafbefehl, das Blutabnahmeprotokoll, die polizeiliche Tathergangsbeschreibung und die verkehrspsychologische Therapiebescheinigung sowie diverse ärztliche Laborberichte zugrunde. Das Gutachten ging mir mit positivem Befund am 13.04.2005 zu. Es wurde nicht beim Gericht vorgelegt.
Am 18.4.2005 habe ich eine Neuerteilung des Führerscheins beantragt und unter anderem dieses positive MPU Gutachten vorgelegt. Der Leiter der Führerscheinstelle lehnt dieses Gutachten mit Begründung ab, dass dieses Gutachten nicht anlassbezogen erstellt worden sei.

Was bedeutet anlassbezogene MPU im Fahrerlaubnisrecht?
Ich muss meine Eignung nachweisen habe ich dies damit nicht getan?
Wie kann ich mich gegen diese Entscheidung wehren?
Welche Rechtsmittel gibt es kurzfristig?

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Dr. Pepper
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Re: MPU - Anerkennung

Beitrag von Dr. Pepper » Fr 22. Apr 2005, 21:14

Ahrens hat geschrieben:
Um keine Zeit zu verschenken habe ich auf eigene Veranlassung ein MPU Gutachten mit der Alkoholfragestellung und einer Stellungnahme zur Sperrfristverkürzung in Auftrag gegeben und mich dieser MPU am 23.03.2005 unterzogen. :!: :!: :!:
Genau darin sehe ich den "Fehler",
wo sich der Herr Führerscheinstellen-Leiter
auf den "Schlipps getreten" fühlt,
mit anderen Worten: Er fühlt sich in seiner Authorität übergangen

Um es mal rechtlich auf einen Punkt zu bringen:
Mit dem Führerscheinamt und der MPU verhält es sich so:

Das Führerscheinamt ist grundsätzlich unabhängig in deren Entscheidung,
d.h. es fällt seine eigenen Entscheidungen, und sieht ein MPU-Gutachten nur "hilfsweise" in deren Entscheidungsfindung.

Ein FS-Amt kann selbst ein postives Gutachten ablehnen, wenn die wollen.
Genauso kann aber auch ein negatives Gutachten von der FS-Stelle verworfen werden, wenn die anderer Meinung sind.

Grundsätzlich empfiehlt es sich daher immer, dass das Gutachten direct und in Absprache mit dem FS-Amt in Auftrag gegeben wird,
um solche Dinge, wie von Dir beschrieben, zu vermeiden.

Der Führerscheinstellenleiter kann es anerkennen, wenn er will.
Er will aber nicht, weil er "menschlich verärgert" ist, weil er sich in seiner "Wichtigkeit" übergangen sieht.
Das wird und darf er nicht zugeben, also sucht er nach einem anderen Grunde.

Eine SCH**** (Schlechte) -Situation, denn irgendwie ist man auf diesen Herrn Führerscheinstellenleiter angewiesen.

Mein Vorschlag:
Ein weiteres Gespräch mit ihm suchen, sich entschuldigen für das Missverständnis und die "voreilige Handlung", Ihm 'ne Menge Honig ums Maul schmieren und seine äusserst wichtige Position anerkennen.
Es ist hier mehr ein psychologisches und rhetorisches Spiel,
als ein Rechtliches.,
.....denn rechtlich wird der Herr Führerscheinstellenleiter im Recht sein, und er weiss es, denn er sitzt schon 5, 10, 15 Jahre oder noch länger in seinem Amts-Sessel! .....also wird er auch dem Schriftstück eines Rechtsanwaltes sehr gelassen entgegensehen, da er die Antwort auf solche Schreiben "im Schlaf runterbeten" kann.

Unbedingt hoeflich zu dem Menschen sein und bleiben.
Ihm unbedingt Recht geben, aber freundlich gegenkontern.
Ihn fragen, was er vorschlägt, um die Situation zu meistern.
Worte wie:
....."Sie, Herr XXX sind der Einzigste, der mir jetzt hier weiterhelfen kann"..... ,
bewirken meist Wunder, und wecken den "Helfer-Instinkt" in dem Menschen. Er fühlt sich gebraucht und wichtig, und dann will er auch zeigen, dass er ein Guter Mensch ist.

Ich denke mal, er wird ein neues Gutachten oder eine Korrektur des bereits bestehenden Gutachtens fordern, oder einen kurzen "Nachtrag" zu dem Gutachten, wo auf eine oder mehrere Fragen eingegangen wird!

Dann zurück zum Tüv-Gutachter und ihm die Situztion erklären.
Da wir hier schon ein positives Gutachten haben, und der Psychologe quasi auf unserer Seite ist, sehe hier quasi keine Probleme, das korrigiert zu bekommen.

Klappt es dann mit dem korrigierten Gutachten immer noch nicht,
dann muss man sich mal an ganz hohe Stelle wenden, und sich seinen Weg von oben nach unten "Runterarbeiten" - beschwerdemässig.

Ein Führerscheinstellenleiter wird nicht gewählt in freien Wahlen,
ein Bürgermeister schon.

Also geht man dann mit dem Anliegen zum Bürgermeister,
denn der kann schon was machen.
(wenn er will , und er will ja auch,
dass die Bürger zufrieden sind, denn nur so bleibt er im Amt).

Ich wette, der Herr Führerscheinstellenleiter
wird dem Herrn Bürgermeister nicht widersprechen,
denn solche Leute sind unwahrscheinlich "obrigkeitsliebend",
besonders in bayrischen Strukturen! :wink:

Und beim naechsten Mal unbedingt solche Dinge mit dem Amt vorher abklären, denn sonst schiessen die "quer"
(ist nun mal halt in Deutschland so)

Ein berühmter Mann sagte mal in 1600/1700
An der Wurzel des Problems ist immer ein Deutscher.

:arrow: Und ein EU-Vorsitzender gebrauchte folgende Worte:
Wir sitzen alle im europäischen Boot,
nur die Deutschen sind ständig seekrank.

Manche Beamte machen halt das Leben schwer,
warum auch einfach, wenn es schwer sein kann.
Das Gesetz ist manchmal wie ein Strassenlaterne:
Leuchtet Dir den Weg, aber
...man kann nicht drüberspringen,
aber sehr wohl umgehen.
( selbst gedichtet )

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Hartmut
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Beitrag von Hartmut » Fr 22. Apr 2005, 22:56

Mal eine Frage: Welche Stelle hat denn dieses medizinisch-psychologische Gutachten (MPU) erstellt oder war es gar keine MPU ?

Es ist höchst unwahrscheinlich, dass eine anerkannte MPU-Stelle ohne eine Aktenübersendung mit einer entsprechenden Fragestellung der Führerscheinstelle überhaupt ein MPU-Gutachten erstellt.

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Beitrag von Ahrens » Sa 23. Apr 2005, 14:31

Es war zunächst nicht einfach einen Termin zubekommen. Da aber das Gutachten generell nicht von der Führerscheinstelle sondern der Auftraggeber immer der Antragsteller ist, konnte ich die MPU GmbH davon überzeugen mir das Gutachten mit o.G. Unerlagen zu erstellen.
Es handelt sich somit schon eine annerkannte Stelle.

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Beitrag von Hartmut » Sa 23. Apr 2005, 15:47

Formal gesehen hat die Führerscheinstelle recht. Es wundert mich sehr, dass die MPU GmbH (wenn auch auf dein drängen) eine medizinisch-psychologische Begutachtung durchgeführt hat. Dies ist absolut nicht in Ordnung.

Ich würde mir jetzt "als zuständige Führerscheinstelle" die Frage stellen, ob die von Ihr beabsichtige Frage (was soll durch das Gutachten überprüft werden) ausreichend beantwortet wurde und vor allem, ob dabei alle relevanten Vorkommnisse berücksichtigt wurden.

Immerhin hat sich die MPU-Stelle die zu beantwortende Frage selbst ausgesucht.

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Beitrag von Ahrens » Sa 23. Apr 2005, 21:38

„Formal gesehen hat die Führerscheinstelle recht “- Wirklich? - Die Führerscheinstelle hat mir im Schreiben vom 1.03.2005 mitgeteilt :
“Das Gericht entscheidet im Strafverfahren nicht darüber , ob Sie nach Ablauf der Sperrfrist die Fahrerlaubnis wieder erhalten. Es ist vielmehr Aufgabe der Führerscheinstelle, zu prüfen, ob alle Voraussetzungen für eine Neuerteilung vorliegen. Sofern sich Zweifel an Ihrer Fahreignung ergeben, muss sie von Ihnen die Beibringung eines ärztlichen oder medizinisch-psychologischen Gutachtens fordern.“
Somit hat die Führerscheinstelle bereits indirekt von mir ein Gutachten gefordert. Die Fragestellung ist doch wohl klar. Der evtl. Eignungsmangel der ausgeschlossen werden muss liegt bei einer BAK > 1,6 %° auf der Hand und damit die Fragestellung. Falls die Führerscheinstelle andere oder weitere Eignungsmängel sieht , müsste sie diese benennen. Ich würde mich dann bemühen diese auszuräumen. In jedem Fall kann ich fordern, dass überprüft wird ob dieses Gutachten die Fahreignungszweifel ausräumt Im Fall von Zweifeln, müssten diese benannt werden. Die pauschale Anordnung einer neuen MPU ist Willkür und dagegen sollte auch ein Mensch zweiter Klasse (BAK > 1,6%°) geschützt werden.

Wie kann ich mich wehren??

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Beitrag von Dr. Pepper » So 24. Apr 2005, 04:26

Ahrens hat geschrieben:„Formal gesehen hat die Führerscheinstelle recht “- Wirklich? - Die Führerscheinstelle hat mir im Schreiben vom 1.03.2005 mitgeteilt :
“Das Gericht entscheidet im Strafverfahren nicht darüber , ob Sie nach Ablauf der Sperrfrist die Fahrerlaubnis wieder erhalten. Es ist vielmehr Aufgabe der Führerscheinstelle, zu prüfen, ob alle Voraussetzungen für eine Neuerteilung vorliegen. Sofern sich Zweifel an Ihrer Fahreignung ergeben, muss sie von Ihnen die Beibringung eines ärztlichen oder medizinisch-psychologischen Gutachtens fordern.“
Damit hat die Führerscheinstelle das Gutachten angefordert,
welches der Begutachtende (Ahrens) hier auch wirklich beigebracht hatte.
der "FEHLER" der Führerscheinstelle war, dass die nicht konkret geschrieben hatten, auf welche "Fragestellung" konkret eingegangen werden solle.
Zumindestens aber hätte die Führerscheinstelle den Antragsteller Ahrens auffordern sollen, selbst persoenlich zur Führerscheinstelle vorbeizukommen, und dass das Gutachten somit von der Führerscheinstelle in Auftrag gegeben würde.

Dieses ist jedoch nicht geschehen, womit meiner Ansicht nach die Führerscheinstelle den Antragsteller grob fahrlässig in dem Glauben lies, die Beibringung "irgendeines" MPU-Gutachtens sei ausreichend.
Der Gutachtenstelle insofern kann man den Vorwurf machen, dass diese
sich nicht (auch wenn es fernmündlich war) sich mit der Führerscheinstelle in Verbinung gesetzt hatte.
Den Fehler hierbei sehe ich weniger beim Antragsteller Arends, der sich ja als "Bürger" mit dieser Materie im Einzellnen nicht auskennen kann.
Sehr wohl weiss aber die Gutachenstelle und auch die Führerscheinstelle,
die mit soetwas tagtäglich zu tun haben, sehr wohl Bescheid, und zumindestens die Gutachenstelle hätte nachfragen müssen.
Die Führerscheinstelle schrieb in deren Schreiben nur von der Beibringung eines MPU Gutachtens, mehr nicht.
Ich selbst hätte den Inhalt des Schreibens genauso gedeutet,
und wäre vielleicht auch auf eigene Veranlassung, jedoch inspiriert durch die Führerscheinstelle zu einer MPU gegangen.
Man kann hier schon von grober Fahrlässigkeit der Führerscheinstelle sprechen.
Somit hat die Führerscheinstelle bereits indirekt von mir ein Gutachten gefordert. Die Fragestellung ist doch wohl klar. Der evtl. Eignungsmangel der ausgeschlossen werden muss liegt bei einer BAK > 1,6 %° auf der Hand und damit die Fragestellung. Falls die Führerscheinstelle andere oder weitere Eignungsmängel sieht , müsste sie diese benennen. Ich würde mich dann bemühen diese auszuräumen. In jedem Fall kann ich fordern, dass überprüft wird ob dieses Gutachten die Fahreignungszweifel ausräumt Im Fall von Zweifeln, müssten diese benannt werden. Die pauschale Anordnung einer neuen MPU ist Willkür und dagegen sollte auch ein Mensch zweiter Klasse (BAK > 1,6%°) geschützt werden.
wenn die Führerscheinstelle nun ein zweites MPU-Gutachten anfordert,
so ist das auch Willkür.
Wenn Du eine Rechtschutzversicherung hast, so würde ich dann in diesem Falle einen Anwalt einschalten.
Ggf. wäre eine Klage vor einem Verwaltungsgericht erfolgreich.???
Jedoch Hände weg davon, wenn keine Rechtschutzversicherung vorliegt!
Die Kosten und das Risiko sind einfach zu gross und zu "uneinkalkulierbar".

Wie kann ich mich wehren??


wenn eine Rechtschutzversicherung Kostendeckungsübernahme gibt,
dann wäre die Einschaltung eines Rechtsanwaltes vielleicht sinnvoll?
Obwohl man da auch keine Garantien geben kann, jedoch kann man bei Kostendeckungszusage einer Rechtschutz-VS nicht verlieren.
Ohne Rechtschutz-VS Finger weg, da das Kostenrisiko zu hoch ist.

Rechtlich Wehren mit Erfolgsaussicht in einem Rechtsstreit ohne Rechtsschutzversicherung ist sinnlos.

Da würde ich dann eher den Weg gehen, wie von mir bereits obig beschrieben, und versuchen im Guten und freundlichen mit der
Führerscheinstelle und der Gutachtenstelle zu verhandeln.

Klappt das denn auch nicht, dann ANGRIFF in den VOLLEN
und zum Bürgermeister, ggf. Zeitung oder Autobild usw.

Verlieren kann man denn nicht mehr, nur noch gewinnen!
Das Gesetz ist manchmal wie ein Strassenlaterne:
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...man kann nicht drüberspringen,
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Beitrag von Hartmut » So 24. Apr 2005, 11:54

@ Ahrens:
Sicher wurdest du von der Führerscheinstelle auch informiert, dass du einen Antrag auf Neuerteilung einer Fahrerlaubnis stellen musst. In diesem Schreiben dürften weitere Informationen enthalten sein.

Also: Teile uns bitte alle entscheidenden Fakten mit, die dir mitgeteilt wurden. Bisher hast du nur einen kleinen (dir angenehmen) Teil mitgeteilt.

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Beitrag von Ahrens » So 24. Apr 2005, 13:41

Den Weg mit dem Bürgermeister bin ich indirekt bereits gegangen. Ich habe mich an den „Berufsstadtrat“ , er ist der Vorgesetzte der Führerscheinstelle und studierter Jurist, gewand.
Dieser hat mir aber wenig Aussicht auf Erfolg signalisiert.
Der Weg durch die Instanzen ist eine Möglichkeit aber im Vorwege zu lang. Deshalb werde ich die MPU wiederholen, erneut 377,€ zahlen, erneut einen ganzen Tag opfern. Allerdings möchte ich im nachhinein schon den Rechtsweg beschreiten.
Mir ist allerdings nicht klar wie ich es richtig mache. Mir wurde gesagt, dass ich unterschreiben müsse die Kosten für die MPU zu übernehmen. Im nachhinein möchte ich dies aber wieder einklagen. Ich möchte deshalb der Führerscheinstelle ein von mir verfasstes Schriftstück vorlegen: „Die Führerscheinstelle hat trotz Vorlage einer MPU vom März 2005 in dem der Gutachter die Gefahr das der Antragsteller weiterhin ein Kraftfahrzeug unter Alkoholeinfluss führt ausschließt, sowie der Vorlage eines amtsärztlichen Zeugnisses vom 25.02.2005 in dem eine Alkoholabhängigkeit ausgeschlossen wurde, weiterhin Zweifel an der Eignung des Antragsstellers ein Kraftfahrzeug zuführen.
Muss die Führerscheinstelle dies unterzeichnen oder kann sie es verweigern.
Falls sie es verweigert kann ich mit Zeugen den Sachbearbeiter aufsuchen und eine mündliche Aussage protokollieren

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Beitrag von Hartmut » So 24. Apr 2005, 16:37

Beantworte doch einfach nur mal meine Frage und teile uns nicht nur das mit, was du willst.

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