Möglichkeiten Terminverlängerung?

Hier geht es um Themen, die das Verwaltungsrecht mit dem Fahrerlaubnisrecht kombinieren
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nickless
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Möglichkeiten Terminverlängerung?

Beitrag von nickless » Fr 16. Sep 2005, 15:41

Hallo alle hier zusammen!
Kurz zu meinem Fall: Trunkenheitsfahrt mit Fahrrad am 16.07., mit Unfall (Sturz) ohne Fremdschaden, "nur" Selbstverletzungen... (BAK leider hoch, 1,96) Bis jetzt noch kein Strafbefehl, allerdings am 22.08. Aufforderung für pos. Gutachten von FSST bis Ende Oktober. VP eingeschaltet, LW werden ab 22.07. gesammelt, GGT schon von 2.7. vorhanden (Standard-Untersuchung). Beratungsgespräch bei MPI am 5.9., Empfehlung: nicht vor Jan./Feb. 2006 zu machen wegen Richtlinie 6 monatigen Änderungsverhalten. Vorsprechen bei FSST mit freundl. Bitte um Terminverlängerung, abgelehnt, evtl. bis Ende November (mündl. Aussage). Ein ganz schönes Dilemma... MPU-Vorbereitungen laufen auf Hochtouren, FE wäre wichtig wegen Arbeitsstelle (sehr schlecht zu erreichen mit öffentlichen Verkehrsmitteln). Evtl. sinnvoll, noch einmal schriftlich um Verlängerung zu bitten? Es ist echt ein bischen frustrierend... Termin von FSST eigentlich als unhaltbar einzustufen von seiten MPI...
Danke um alle Meinungen/Tipps,
Grüsse,
Nickless

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Hartmut
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Beitrag von Hartmut » Fr 16. Sep 2005, 20:50

Da wird auf dich ein Problem zukommen. Bei dieser Ausgangslage war die Führerscheinstelle verpflichtet, dir eine MPU anzuordnen. Dabei ist eine Frist einzuräumen, innerhalb der die Erstellung eines Gutachtens möglich ist. Als angemessene Frist gelten 2 Monate.

Bei der Frist kommt es nicht darauf an, dem Betroffenen unter allen denkbaren Umständen eine Frist zu gewähren, in der er ein positives Gutachten erhalten kann. Stellen wir uns z.B. einen Alkoholabhängigen vor. Dieser müsste z.B. eine 1-jährige Abstinenz nachweisen. Zusätzlich wäre eine therapeutische Aufarbeitung in dieser Zeit (Selbsthilfegruppe , Verkehrstherapeut oder entsprechende Kurse) erforderlich. Somit müsste eine Frist von 1 Jahr zur Erstellung des MPU Gutachtens eingeräumt werden. Während der ganzen Zeit würde er weiter am Straßenverkehr teilnehmen, obwohl er als nicht geeignet gilt.

Mit diesem Beispiel will ich sagen: Nur bei einer zum Zeitpunkt der Begutachtung nachgewiesen Eignung ist eine weitere Verkehrsteilnahme möglich.

Aus diesem Grund dürfte die Führerscheinstelle keine Fristverlängerung gewähren und müsste dir die Fahrerlaubnis entziehen. Also bleibt dir nur eine Möglichkeit: Du kannst den Führerschein freiwillig abgeben (zur Vermeidung von zusätzlichen Kosten), einen Antrag auf Neuerteilung stellen und dann zu gegebener Zeit ein MPU-Gutachten erstellen.

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nickless
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Beitrag von nickless » Sa 17. Sep 2005, 14:46

Hallo Hartmut,
erstmal danke für die Antwort...
Tja, so in etwa habe ich mir das schon gedacht...
Das Dumme bei mir ist halt nur, dass ich echt quasi ab der Tat mit mir hart ins Gericht gezogen bin. Therapie beim Verkehrspsychologen ist auch schon gestartet, hilft wohl alles nichts. Aber trotzdem finde ich, da müsste etwas "aufgeräumt" werden im Fahrerlaubnisrecht. Dann sollte ein Gesetz her, dass der Führerschein eh erst mal weg ist. Der Zustand, der z.Zt. herrscht ist irgendwie sehr seltsam. Der FS wird entzogen, aber nur, weil man Termine nicht halten kann, offiziell. Jemand, der jetzt unbedarft zur MPU geht innerhalb der 2 Monaten, rasselt durch, hat ein neg. Gutachten und noch viel Geld los. Es ist sehr zermürbend für ein Individuum, welches einsichtig ist, wirklich alles macht, was möglich ist (und dies auch schnell), und dann leider erfahren muss, der FE muss abgegeben werden. Sehr frustrierend, wirklich und nicht gerade förderlich, weiterhin Vertrauen in Amtsstellen oder Gesetzesgebung zu haben. Dies sollte auch einmal bedacht werden. Ich kann mir vorstellen, dass es etliche Gefahrenpotentiale gibt, doch sollte gerade bei einem Radfahrer bzw. jemanden, der eben nicht volltrunken ins Auto gestiegen ist, zumindest eine Chance eingeräumt werden, wegen mir mittels Auflagen, ärztl,.. Untersuchung, Therapie etc. Denn ich bin beruflich stark vom FS abhängig, laufe sogar Gefahr, evtl. meinen Arbeitsplatz zu riskieren (nicht nur wegen Hinkommen, nein, muss auch öfters geschäftlich unterwegs sein, das is mit Bahn nicht zu bewerkstelligen). Natürlich ist das ein Individualproblem, trotzdem finde ich persönlich die Verfahrensweise des Mittels MPU nicht als fair. Wirklich nicht. So. Bisserl Frust runtergeschrieben, nichts für ungut,
Grüsse,
Nickless

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