welche Fahrerlaubnis berechtigt zum Führen welcher Fahrzeuge
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maxim
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von maxim » Sa 5. Nov 2005, 17:55
Hallo,
wie verhält es sich beim EU-Führerschein mit der Klasse A (ehemals 1), ("A unbeschränkt"), neben dem Feld "A" auf der Rückseite der Karte sind ja zwei Zeilen vorhanden, mit je einer Abbildung von einem Motorrad. Wenn man nun den Führerschein "A unbeschränkt" macht, werden dann
beide Zeilen beim Eintrag "A" ausgefüllt, oder nur die obere bzw. nur die untere? (Die erste Zeile "A1" müsste ja auch ein Datum enthalten, weil sie in A unbeschränkt enthalten ist ... aber wie sieht es eben mit dem unteren Eintrag aus?
Danke ...

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füchslein
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von füchslein » Mo 7. Nov 2005, 07:40
Wenn man direkt A unbeschränkt macht, kommt in beide ein Datum rein!!!
Macht man nur A beschränkt kommt in das obere A-motorrad ein Datum rein und A unten bleibt frei, d.h. nach 2 Jahren Besitz Kl. A beschränkt darf man dann automatisch A unbeschränkt fahren!!!
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maxim
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von maxim » Mo 7. Nov 2005, 16:53
Hallo,
danke für deine Antwort, jetzt weiß ich auch Bescheid ...

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Oracle
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von Oracle » Mo 2. Apr 2007, 13:52
Hallo an alle und ein nettes Grüss Gott,
kommt aber noch ein dritter Fall hinzu...was ist wenn man bei A1 einen "Stern" - im oberen Motorrad der Klasse A einen "Stern" hat und beim unteren Motorrad der Klasse A, keinen Eintrag, also leeres Feld...aber dafür im handschriftlichen Feld bei 14.(10) ein Datum hat....wie ist dieses zu deuten ?
Gruss Oracle
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Andy
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von Andy » Mo 2. Apr 2007, 16:30
@ Oracle
Wenn Du in dem gennannten Feld einen handschriftlichen Eintrag hast, gilt dieses Datum für alle Felder in dem ein Stern eingetragen ist. Hier Klasse A1 und Klasse A beschränkt. Sind mehr als 2 Jahre seit dem Datum verstrichen gilt der Führerschein auch für die unbeschränkte Klasse A.
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Oracle
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von Oracle » Di 3. Apr 2007, 06:10
@ Andy
Vielen Dank für die Antwort !
Gruss Oracle
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Spatzl
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von Spatzl » Fr 18. Jan 2008, 21:11
So, nun noch eine Frage zu dem Fall A Beschränkt und den 2 Zeilen:
Muss ich meinen Führerschein umschreiben lassen und in die Zeile vom unbeschränkten eintragen lassen, dass ich den fahren darf? Oder reicht es aus, wenn das Datum anzeigt, dass der Erwerb von A-beschränkt mehr als 2 Jahre her ist? Ist ja eigentlich offensichtlich, dass ich unbeschränkt fahren darf.
Wobei ich auch gehört habe, dass der nur unbeschränkt wird, wenn man sich nichts zu schulden kommen lässt (wie ne Probezeit), was ja dann erstmal überprüft werden müsste, was dann wiederum fürs Umschreiben spricht... ich bin jedenfalls völlig verwirrt weil jeder mir was anderes erzählt.
Ich möchte mir nämlich endlich mal ein größeres Motorrad zulegen und auch ungedrosselt fahren.
Liebe Grüße aus FFM
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125Chaos
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von 125Chaos » Fr 18. Jan 2008, 23:04
Eine Umschreibung ist nicht erforderlich: die Beschränkung fällt nach 2 Jahren automatisch weg. Diese 2 Jahre werden auch nicht wie bei einer Probezeit verlängert, wenn man sich was zu Schulden kommen lässt.
Nur wenn die Fahrerlaubnis entzogen und der Führerschein geschreddert wird, muss die A beschränkt Zeit bei einer Neuerteilung neu berechnet und dann entsprechend auch neu eingetragen werden.
BtW: bei mir ist nur in der unteren Zeile der Klasse A ein *) angebracht, die obere ist leer. Das reicht aber für den A unbeschränkt aus, da ja A beschränkt und A unbeschränkt keine verschiedenen Klassen, sondern zwei Zustände ein und derselben Klasse sind.
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Spatzl
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von Spatzl » Sa 19. Jan 2008, 13:37
Bei mir ist nur in der oberen A ein Sternchen... bei A1 ein Sternchen und bei B,M und L steht das Datum, an dem ich den B Führerschein bekommen hab.
Aber wenn du sagst dass es ausreicht, ein Sternchen in A zu haben und den beschränkten 2 Jahre zu haben, dann glaub ich das erstmal so, bis mir wieder jemand was anderes erzählt *gg*
Danke schonmal für die schnelle Antwort
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