Speerzeit verkürzen
- Mbausch
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Speerzeit verkürzen
Hallo!
Ich habe vor einem Monat meinen Führerschein abgeben müssen wegen Alkohol am Steuer!
Die Blutwerte ergaben einen Promilewert von 2,3.
Der Speerzeit beträgt nun 12 Monate.
Ich habe nun 2 Fragen:
1. was muss ich nun alles machen in der Speerzeit, das ich den Führerschein wieder bekomme?
2. Kann ich die Speerzeit verkürzen?
Wäre super wenn mir jemand helfen könnte?
MFG
Ich habe vor einem Monat meinen Führerschein abgeben müssen wegen Alkohol am Steuer!
Die Blutwerte ergaben einen Promilewert von 2,3.
Der Speerzeit beträgt nun 12 Monate.
Ich habe nun 2 Fragen:
1. was muss ich nun alles machen in der Speerzeit, das ich den Führerschein wieder bekomme?
2. Kann ich die Speerzeit verkürzen?
Wäre super wenn mir jemand helfen könnte?
MFG
- MirageX
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Du kannst 3 Monate vor Ablauf der Sperrfrist bei deiner FS-Stelle Antrag auf Neuerteilung stellen. Aufgrund deiner Promillezahl ist auf jeden Fall eine medizinisch-psychologische Fahreignungsbegutachtung erforderlich. Um diese zu bestehen, ist es auf jeden Fall sinnvoll eine entsprechende Vorbereitung zu machen. Du kannst dies bei freien Verkehrspsychologen machen oder du erkundigst dich bei der Begutachtungsstelle, welche Vorbereitungskurse angeboten werden.
Eine Sperrfristverkürzung kann nur über das Gericht beantragt werden. Diese werden aber in der Regel nur bei einer Promillezahl unter 1,6 und bei erstem Entzug nach Besuch von speziellen Kursen gewährt. Du dürftest mit deiner Promillezahl als kaum Chancen haben
Eine Sperrfristverkürzung kann nur über das Gericht beantragt werden. Diese werden aber in der Regel nur bei einer Promillezahl unter 1,6 und bei erstem Entzug nach Besuch von speziellen Kursen gewährt. Du dürftest mit deiner Promillezahl als kaum Chancen haben
- Mbausch
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- Hartmut
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Eine Sperrfrist von 12 Monaten ist bei dieser Promille durchaus normal. Wenn überhaupt eine Sperrfrist verkürzt werden kann, erfolgt dies im Gnadenweg durch das Gericht.
Dafür muss aber auf jeden Fall belegt werden, dass du nachweislich intensiv an deinem Alkoholproblem gearbeitet hast.
Allerdings sind mir nur ganz wenige Fälle bekannt, in denen bei mehr als 2 Promille eine Sperrfristverkürzung durch das Gericht gewährt wurde.
Dafür muss aber auf jeden Fall belegt werden, dass du nachweislich intensiv an deinem Alkoholproblem gearbeitet hast.
Allerdings sind mir nur ganz wenige Fälle bekannt, in denen bei mehr als 2 Promille eine Sperrfristverkürzung durch das Gericht gewährt wurde.
- Mbausch
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Hallo!
Erstmal möchte ich mich bedanken für die raschen Antworten!
Mit meinen 2,3 Promille hab ich mich nun damit abgefunden, dass es mit der Speerzeitverkürzung wohl nichts wird!
Jetzt wollte ich Sie noch fragen, was ich alles unternehmen muss in der Speerzeit!
Das heißt welche Kurse ich gezielt bzw. auf jeden Fall besuchen muss.
Muss ich meine Leberwerte vierteljährlich abgeben? Hab auf jeden Fall schon mal Blut abgenommen!
Wie gesagt, ich weiß überhaupt nicht was jetzt alles zu tun ist!
Auf der Führerscheinstelle konnte mir nicht besonders geholfen werden!
Wäre super wenn Sie mir nun weiterhelfen könnten und ein paar Tipps geben könnten!
Vielen Dank
MFG
Erstmal möchte ich mich bedanken für die raschen Antworten!
Mit meinen 2,3 Promille hab ich mich nun damit abgefunden, dass es mit der Speerzeitverkürzung wohl nichts wird!
Jetzt wollte ich Sie noch fragen, was ich alles unternehmen muss in der Speerzeit!
Das heißt welche Kurse ich gezielt bzw. auf jeden Fall besuchen muss.
Muss ich meine Leberwerte vierteljährlich abgeben? Hab auf jeden Fall schon mal Blut abgenommen!
Wie gesagt, ich weiß überhaupt nicht was jetzt alles zu tun ist!
Auf der Führerscheinstelle konnte mir nicht besonders geholfen werden!
Wäre super wenn Sie mir nun weiterhelfen könnten und ein paar Tipps geben könnten!
Vielen Dank
MFG
- füchslein
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Sperrzeitverkürzung!!!
MÜssen tut man gar nichts, weder Leberwerte noch Kurse ect. belegen!!!
Richtiger Ansprechpartner ist jedoch Deine Führerscheinstelle!!!
Geh da einfach hin, notfalls zu einem Höheren, und bitte um Auskunft nach Maßnahmen, die Du ergreifen kannst, um das Problem Alkohol und somit die MPU angehen kannst!!!
MÜssen tut man gar nichts, weder Leberwerte noch Kurse ect. belegen!!!
Richtiger Ansprechpartner ist jedoch Deine Führerscheinstelle!!!
Geh da einfach hin, notfalls zu einem Höheren, und bitte um Auskunft nach Maßnahmen, die Du ergreifen kannst, um das Problem Alkohol und somit die MPU angehen kannst!!!
- füchslein
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- MorkvomOrk
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Da du auf jeden Fall vor Neuerteilung zur MPU mußt, ist es auf jeden Fall empfehlenswert bereits jetzt bei einer Untersuchungsstelle ein entsprechendes (Einzel-)Beratungsgespräch (Kosten: ca. 100 Euro) zu machen. Hier kannst du deinen Fall detailliert schildern und nach von dort für erforderlich gehaltenen Maßnahmen fragen.
Grundsätzlich ist zu sagen, daß je eher du anfängst und je gewissenhafter du dich auf die MPU vorbereitest, desto größer deine Chance auf eine positive Begutachtung ist!
Grundsätzlich ist zu sagen, daß je eher du anfängst und je gewissenhafter du dich auf die MPU vorbereitest, desto größer deine Chance auf eine positive Begutachtung ist!
- Mbausch
- Aktiver Benutzer
- Beiträge: 5
- Registriert: Do 24. Nov 2005, 14:51
Hallo Webmaster,
bis jetzt haben Sie mir sehr geholfen und dafür möchte ich mich sehr bedanken.
Nun wollte ich noch die Meinung von einem Fachman.
Ich habe mich über zwei Kurse/Seminare informiert.
1. Aufbauseminar ALFA ( für alkoholauffällige in der Probezeit)
Kostet 250 Euro und es sind 3 Termine
2. Kursmodell NAFA 85
Kostet 300 Euro und sind 4 Termine
Außerdem habe ich noch die Adresse von einer Beratungsstelle ( Facharzt für Psychiatrie & Psychotherapie).
Was halten Sie von diesen 3 Methoden? Welches Seminar würden Sie wählen und würden Sie die Beratungsstelle ebenfalls dazu nehmen?
Wäre super wenn Sie mir eine Antwort geben könnten und vielleicht weitere Tipps.
Meine Blut bzw. Leberwerte habe ich schon abgegeben. Diese sind super.
Muss ich diese jetzt vierteljährlich abgeben?
Wäre super wenn Sie mir auf diese ganzen Fragen eine Antwort geben könnten?
Mit freundlichen Grüßen
Manuel
bis jetzt haben Sie mir sehr geholfen und dafür möchte ich mich sehr bedanken.
Nun wollte ich noch die Meinung von einem Fachman.
Ich habe mich über zwei Kurse/Seminare informiert.
1. Aufbauseminar ALFA ( für alkoholauffällige in der Probezeit)
Kostet 250 Euro und es sind 3 Termine
2. Kursmodell NAFA 85
Kostet 300 Euro und sind 4 Termine
Außerdem habe ich noch die Adresse von einer Beratungsstelle ( Facharzt für Psychiatrie & Psychotherapie).
Was halten Sie von diesen 3 Methoden? Welches Seminar würden Sie wählen und würden Sie die Beratungsstelle ebenfalls dazu nehmen?
Wäre super wenn Sie mir eine Antwort geben könnten und vielleicht weitere Tipps.
Meine Blut bzw. Leberwerte habe ich schon abgegeben. Diese sind super.
Muss ich diese jetzt vierteljährlich abgeben?
Wäre super wenn Sie mir auf diese ganzen Fragen eine Antwort geben könnten?
Mit freundlichen Grüßen
Manuel
- dgstein
- Einsteiger
- Beiträge: 136
- Registriert: Di 13. Dez 2005, 17:54
- Wohnort: Berlin
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Hallo Mbausch,
ich weiß zwar nicht, wie es in der für dich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde gehandhabt wird, aber hier in Berlin kannst du zwischen verschiedenen MPU-Stellen wählen (TÜV, Dekra, PIMA, AVUS, IAS). Jede dieser MPU-Stellen bietet eigene Vorbereitungskurse an bzw. kooperiert mit entsprechenden Anbietern. Daher würde ich empfehlen, sich dann auch dort vorzubereiten.
Denn nur allein aufgrund der Befunde im medizinisch-psychologischen Gutachten wird die Entscheidung der Behörde getroffen.
Viele Grüße
dgstein
ich weiß zwar nicht, wie es in der für dich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde gehandhabt wird, aber hier in Berlin kannst du zwischen verschiedenen MPU-Stellen wählen (TÜV, Dekra, PIMA, AVUS, IAS). Jede dieser MPU-Stellen bietet eigene Vorbereitungskurse an bzw. kooperiert mit entsprechenden Anbietern. Daher würde ich empfehlen, sich dann auch dort vorzubereiten.
Maßgeblich ist nur, dass die Leberwerte beim medizinischen Teil der medizinisch-psychologischen Begutachtung in Ordnung sind.Meine Blut bzw. Leberwerte habe ich schon abgegeben. Diese sind super.
Muss ich diese jetzt vierteljährlich abgeben?
Denn nur allein aufgrund der Befunde im medizinisch-psychologischen Gutachten wird die Entscheidung der Behörde getroffen.
Viele Grüße
dgstein
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