Führerscheinenzug, fahren im Ausland?

Hier geht es um Themen, die das Verwaltungsrecht mit dem Fahrerlaubnisrecht kombinieren
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visioneer
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Führerscheinenzug, fahren im Ausland?

Beitrag von visioneer » Fr 3. Mär 2006, 11:34

Hallo Forum,

ich bin im Moment ein wenig verwirrt und finde dazu auch nichts im Internet, vielleicht weiß hier jemand mehr.

Nach 15 Jahren Führerschein ohne überhaupt auffällig geworden zu sein, bin ich ohne es gemerkt zu haben an einer dummen Stelle zu schnell gewesen. Dummerweise stand dort ein Laser! ;(

Ist aber nebensächlich, worum es geht, ich bin eigentlich täglich auf den Schein angewiesen und hab es deswegen bisher nicht geschafft die Fahrerlaubnis für die 4 Wochen abzugeben. Nun hab ich gerade mit der Stelle telefoniert, da ich für drei Wochen ins Ausland muß und dort nicht ums fahren herum komme. Ich bin dummerweise aber erst drei Tage nach dem letzten Abgabetermin wieder in Deutschland.

Der wirklich nette Mensch bei der Behörde meinte daraufhin, daß das für mich doch ne ganz praktische Angelegenheit sei. Auf mein verständnisloses Nachfragen wieso meinte dieser, das ich einfach hinter der Grenze den Führerschein eintüten und per Einschreiben an die Behörde schicken solle. Er meinte das Fahrverbot gelte nur für Deutschland, nicht für das europäische Ausland. So hätte ich ja dann nur noch eine Woche Fahrverbot wenn ich wieder in Deutschland wäre. Auf meine Frage was ich bei einer Verkehrskontrolle machen solle, meinte er das ich einfach eine beglaubigte Kopie des Führerscheins mitnehmen, oder mir vorab noch einen internationalen Führerschein ausstellen lassen solle.

Ist das korrekt, bzw. rechtens? Ich war immer der Meinung gewesen. ein Fahrverbot gelte Europaweit? Denn das wäre für mich persönlich schon ein praktische Sache, nur wie verhält es sich bei einer Verkehrskontrolle? Akzeptieren die in Frankreich und Spanien eine beglaubigte Kopie? Vielleicht weiß da ja einer was zu!

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G.G.
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Beitrag von G.G. » Fr 3. Mär 2006, 11:54

Diese "Verfahrensweise" ist leider nicht möglich, da das Führen von Fahrzeugen mit beglaubigter Abschrift kein Nachweis für Fahrberechtigung darstellt. Auch hilft kein Internationaler Führerschein, da dieser nur zusammen mit der nationalen Fahrerlaubnis gültig ist (und im übrigen in der EU auch nicht anerkannt wird; dieser gilt nur für "Drittstaaten").

Es ist ohne Bedeutung, dass das Fahrverbot nur im Bundesgebiet zählt, da Du nur eine deutsche Berechtigung hast, die für die Dauer des Fahrverbotes "vorübergehend stillgelegt" ist.

Anders verhält es sich für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse, denen in Deutschland das Recht zum Gebrauch der ausländischen Fahrerlaubnis aberkannt (durch Entzug oder Fahrverbot) wurde. Diese haben noch eine Auslandsberechtigung, weil Deutschland nicht in die Terretorialgewalt ausländischer Staaten eingreifen darf.
G.G.

Votfufmup

Beitrag von Votfufmup » So 3. Sep 2006, 22:46

Achtung!!

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corneliusrufus
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Beitrag von corneliusrufus » So 3. Sep 2006, 23:00

Das Fahrverbot erstreckt sich nur in D. Es ist auch ein Monat statt 4 Wochen.

Im Ausland darfst Du fahren, da Du generell eine Fahrerlaubnis hast. Nun ist eine Führeerschein der dokumentarische Nachweis des Vorliegens eienr Fahrerlaubnis. Wenn Du den FS also in D abgibst, dann kannst Du die FE nciht mehr einfach per Dokument nachweisen.

Auch eine beglaubigte Kopie ist kein solcher Hinweis, sondern lediglich eine Vermutung. Es kann also geschehen, dass Dir im Ausland Fahren ohne Fahrerlaubnis vorgeworfen wird, Du das Kfz nciht mehr weiter nach Kontrolle lenken darfst.

In einem Verfahren würde jedoch geprüft werden, ob Du eine FE hast. Man würde sich an D wenden, das würde bestätigt werden.

Allerdings kann es ein, dass im Ausland dennoch weitere Sanktionen drohen. Da müsstest Du Dich vorher erkundigen, welche. Ich würde also nur mit FS fahren.

Du kannst ncoh eines tun. Gibst Du Deinen FS nciht innerhalb der vier monate in D ab, dann hast Du in D bis zur Abgabe des FS anch Ablauf der 4 Monate autonatisch ein Fahrverbot, welches sich dann nach Abgabe des FS um den einen Monat noch verlängert. Also könntest Du ncoh mit FS im Ausland fahren. bei der Rückkehr anch den vier Monaten darfst Du allerdings nicht mehr fahrenderweise nach D einreisen, da sonst in D Fahren ohne ein Fahrerlaubnis (Straftat) vorliegt.

Hinweis: Ich bin kein Rechtsanwalt, alle Angaben erfolgen aus Laienmeinung.

Liebe Greet-Ings, Cornelius

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