Schlüsselzahl 171, 172 nach Ablauf der FE-Klasse

Hier geht es um Themen, die das Verwaltungsrecht mit dem Fahrerlaubnisrecht kombinieren
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Exe
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Schlüsselzahl 171, 172 nach Ablauf der FE-Klasse

Beitrag von Exe » Do 13. Apr 2006, 14:12

Ich möchte gerne wissen, ob jemand, bei dem befristete FE-Klassen, z.B. C1 und C, abgelaufen sind, seine passenden Schlüsselzahlen ( hier 171 bzw. 172 ) bei einer Verlängerung und/ oder bei einer Erteilung nach Fristablauf behält?
Aus welchen gesetzlichen Grundlagen geht das hervor?
Gibt es dazu ein "Kommentar"?
Gibt es dazu Gerichtsurteile?

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MorkvomOrk
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Beitrag von MorkvomOrk » Sa 15. Apr 2006, 04:48

Bei einer Verlängerung besitzt der Antragsteller nach wie vor noch die Fahrerlaubnis, auf welche sich die Schlüsselzahl bezieht - die Schlüsselzahl bleibt somit erhalten.
Bei einer Erteilung nach Ablauf der Gültigkeit besteht keine Fahrerlaubnis mehr, somit sind auch die Schlüsselzahlen quasi erloschen!
Daß eine Eintragung der Schlüsselzahlen bei erneuter Erteilung der abgelaufenen Klassen nicht möglich ist, ergibt sich aus Anlage 9 zur FeV. Dort heißt es:
"Die Schlüsselzahlen 171-175 sowie 178 und 179 dürfen nur bei der Umstellung von Fahrerlaubnissen, die bis zum
31.Dezember 1998 erteilt worden sind, verwendet werden ."

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