Fahrtauglichkeitsprüfung beantragen für andere Person

Hier geht es um Themen, die das Verwaltungsrecht mit dem Fahrerlaubnisrecht kombinieren
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visua
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Fahrtauglichkeitsprüfung beantragen für andere Person

Beitrag von visua » Fr 5. Mai 2006, 10:07

Hallo Leute,

wer hat Erfahrung im Bezug auf die Beantragung einer Fahrtauglichkeitsüberprüfung einer anderen Person ohne deren Einverständnis? Bitte um alle Tipps und schildere kurz die Situation;

Ich habe eine Tante die einigen Leuten, unter anderen mir, gedanken bereitet im Bezug auf ihre Fahrtauglichkeit und die eventuelle Gefährdung für andere.
Mehrere ihrer Nachbarn haben mich bereits darauf angesprochen, dass sie eine Gefahr für Kinder ist weil sie z.B. nicht eigenständig zurücksetzten kann, da sie auf Grund ihrer Leibesfülle sich im Auto nicht umdrehen kann.
Des Weiteren weiß ich, dass sie letzten Sommer starke Psychopharmaka auf Grund von psychischen Stress verordnet bekam und darauf hin 10 Wochen arbeitsunfähig war. Ich befürchte jetzt, dass zusätzlich zu ihrer körperlichen Beeinträchtigung, noch das Fahren unter Medikamenteneinfluss hinzu kommt, obwohl ich mir recht sicher bin, kann ich dies nicht belegen da sie abstreitet weiterhin Medikamente zu nehmen. Ich sehe mich also gezwungen, auch ohne ihr Einverständnis etwas zu unternehmen. Ein Freund hat mir gesagt man könne bei der Führerscheinstelle des zuständigen Straßenverkehrsamtes eine Fahrtauglichkeitsprüfung unter Schilderung der Bedenken beantragen, er wusste allerdings nicht in welcher Form man das am besten macht.
Vielleicht hat jemand Erfahrung damit gemacht?
Ich möchte nochmal deutlich machen dass es hier nicht darum geht jemand eins auszuwischen, sondern mir geht es darum eine mögliche Gefährdung anderer zu verhindern.
Das Leben ist ungerecht, aber denke daran: nicht immer zu deinen Ungunsten.

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MirageX
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Beitrag von MirageX » Fr 5. Mai 2006, 10:13

Du könntest bestenfalls der zuständigen FS-Stelle Mitteilung machen, welche Bedenken du hast. Allerdings wird die FS-Stelle auf keinen Fall einem anonymen Hinweis nachgehen. Ich könnte mir vorstellen, dass deine Tante zu einem Gespräch vorgeladen wird, und wenn wirklich Bedenken bestehen, kann die FS-Stelle eine Untersuchung einleiten.

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visua
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Beitrag von visua » Fr 5. Mai 2006, 10:42

@MirageX

Ja das hatte ich nicht vor das anonym zu machen, wie gesagt habe meine Bedenken schon offen bei ihr geäußert, sie regiert allerdings sehr ignorant. Meine Frage geht eher dahin ob es besser ist sich dort einen Termin geben zu lassen, oder formlos eine schriftliche Mitteilung zu machen.
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Ferdi
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Beitrag von Ferdi » Fr 5. Mai 2006, 10:51

Hallo,
ich kann mir nicht vorstellen, dass die Sachlage wirklich so schlimm ist, wie Du sie schilderst.
Hätten die Nachbarn wirklich Angst um Ihre Kinder, so ist es unverantwortlich von denen, die Situtation unter Nennung ihres Namens, nicht der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde zu berichten; und feige wäre es dann noch dazu, eine andere Person, hier bis Du es, vorzuschieben, um dann die Kastanien aus dem Feuer zu holen.
Im übrigen schließe ich mich der Aussage von MirageX an.

Viele Grüße
Ferdi

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visua
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Beitrag von visua » Fr 5. Mai 2006, 11:35

Ja Danke erstmal an euch beide. Ist nicht so dass die Nachbarn mich vorschicken, die haben mit mir geredet damit zunächst einmal jemand aus der Familie mit ihr spricht. Hab ich ja versucht, ich weiß auch noch nicht ob ich den nächsten Schritt gehe, wenn dann nur zusammen mit denen die mich darauf angesprochen haben. Ich will ja eigentlich nicht dass meine Tante ihrern Führerschein abgeben muss, es geht mir darum dass sie eine Einsicht zeigt und von sich aus in bestimmten Situationen nicht fährt. Sie soll quasi von einer unabhängigen Person auf Ihr Problem angesprochen werden, weil sie von sich aus sich nicht helfen lassen will.
Naja, vielen Dank nochmal!
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