Führerscheinentzug!Kann nun kein Fahrverbot mehr ableisten

Hier geht es um Themen, die das Verwaltungsrecht mit dem Fahrerlaubnisrecht kombinieren
Antworten
Benutzeravatar
micha
Aktiver Benutzer
Beiträge: 1
Registriert: Fr 18. Aug 2006, 12:32

Führerscheinentzug!Kann nun kein Fahrverbot mehr ableisten

Beitrag von micha » Fr 18. Aug 2006, 12:43

Hallo,

meine Fahrerlaubnis ist entzogen,am 4. August kam das Einschreiben per Post an.

Habe aber noch ein ungesühntes Fahrverbot von 4 Wochen,hätte ich bis 15 September ableisten müssen.

Beim googeln habe ich dieses hier gefunden:
"Ist die Fahrerlaubnis rechtskräftig entzogen, kann ein Fahrverbot nachträglich nicht mehr vollstreckt werden, da der Betroffene keinen Führerschein mehr besitzt, der in amtliche Verwahrung gegeben werden könnte"

So,
mein Führerschein wurde entzogen da ich den Kurs nach §70 noch nicht beendet habe den ich als Auflage im MPU Gutachten bekam.
Der Kurs endet am 27.08

Von meiner Führerscheinstelle aus,ist alles klar, ich bekomme mit der Kursbescheinigung sofort einen vorläufigen Führerschein wenn ich die vorlege.Also könnte ich ab Montag den 28.08 wieder am Steuer sitzen und arbeiten.

Allerdings habe ich Heute mit meinem Sachbearbeiter(war nur die Vertretung) des Regierungspräsidium gesprochen und dieser hat mir meine Wochenendlaune versaut.

Also,
"Mein Fahrverbot läuft erst ab RECHTSKRAFT der ENTZIEHUNG meiner Fahrerlaubnis,dann laufen erst 4 Wochen"
Er fragte mich auch, ob ich auf mein Führerschein verzichtet habe,oder er mir entzogen wurde von der Führerscheinstelle??? WARUM DENN????

Kan doch nicht sein, oder?
Ich habe kein Führerschein mehr,
bekomme meinen alten auch nicht wieder.
Bekomme einen neuen mit neuem Konto in Flensburg mit O Punkten.Also JUNGFRÄULICH

Er kann mir meinen neuen Führerschein nicht abnehmen,oder?

Dies habe ich auch noch gefunden in einem anderen Forum:

"Soweit ich das verstehe war ihre Drogenfahrt lediglich eine OWI, und ihre FE wird verwaltungsrechtlich gemäss §3 Abs. 1 StVG entzogen. Ihre FE erlischt somit und es muss ein Antrag auf Neuerteilung gestellt werden, vgl. §20 FeV.
Bei dieser Neuerteilung gibt es eine neue FE mit neuem Ausstellungsdatum und neuer Akte in Flensburg. Somit wird der Inhaber der FE gleichgestellt mit jemandem, der zum ersten Mal eine FE erwirbt. Folglich kann auch kein Fahrverbot mehr für eine Tat angeordnet werden, welche mit der entzogenen FE verübt wurde.
Anders wäre es gewesen, wenn sie die Bescheinigung innerhalb der geforderten Frist abgeliefert hätten. In diesem Fall wäre ihre FE nicht entzogen worden, und sie hätten dem noch ausstehenden Fahrverbot Folge leisten müssen


Bitte helft mir ich habe leider durch die ganzen Kosten kein Geld mehr für einen Anwalt

M.f.G

Benutzeravatar
füchslein
Fortgeschrittener
Beiträge: 774
Registriert: Di 27. Apr 2004, 10:54
Wohnort: Regensburg/Bayern

Beitrag von füchslein » Mo 21. Aug 2006, 09:11

ganz schön verwirrend, was Du da schreibst.
Dir ist die Fahrerlaubnis (nicht der Führerschein) von Deiner Führerscheinstelle entzogen worden, richtig?? Und dort liegt auch der FS??
Bei einem Entzug der FE wird der FS ungültig gemacht. Du musst dann bei deiner Führerscheinstelle die Neuerteilung einer FE beantragen und erhältst dann einen neuen FS!
Das ist überall so!!

Bzgl. des Vollzug des Fahrverbots würde ich mich an die Stelle wenden, die das FV verhängt hat!!

Benutzeravatar
corneliusrufus
Einsteiger
Beiträge: 296
Registriert: Di 11. Jul 2006, 17:10
Wohnort: Lübeck

Beitrag von corneliusrufus » Mo 21. Aug 2006, 12:50

Soweit ich mich richtig erinnere, kann ein Fahrverbot (aus der Zeit vor einem Fahrerlaubnisentzug) selbstverständlich nicht während der Zeit des Fahrerlaubnisentzuges vollstreckt werden. Jedoch, und das mag ärgerlich scheinen, dann, wenn eine neue Fahrerlaubnis weder erteilt worden ist.

Das Fahrverbot, übrigens 1 Monat statt 4 Wochen, wird also ab Erhalt der neuen Fahrerlaubnis angetreten. D.h. die FEB sollte bei Neuerteilung den Führerschein der Bußgeldstelle schicken bzw. diesen für diese gleich in amtlicher Verwahrung behalten.

Liebe Greet-Ings, Cornelius

Benutzeravatar
corneliusrufus
Einsteiger
Beiträge: 296
Registriert: Di 11. Jul 2006, 17:10
Wohnort: Lübeck

Beitrag von corneliusrufus » Mo 21. Aug 2006, 14:58

Lese Dir doch bitte mal http://www.verkehrsportal.de/board/inde ... opic=41662 des Verkehrsportals durch. Danach muss mit dem FE-Entzug auch das Fahrverbot beginnen zu laufen. Du musst das lediglich der Bußgeldstelle mitteilen.

Liebe Greet-Ings, Cornelius

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 3 Gäste