Fahrerflucht bei Bagatellverbrechen, Strafe wegen Besen?

Hier geht es um Themen, die das Verwaltungsrecht mit dem Fahrerlaubnisrecht kombinieren
Antworten
Benutzeravatar
Rome
Aktiver Benutzer
Beiträge: 2
Registriert: Mi 6. Sep 2006, 18:04
Kontaktdaten:

Fahrerflucht bei Bagatellverbrechen, Strafe wegen Besen?

Beitrag von Rome » Mi 6. Sep 2006, 18:23

Hallo,

mir ist am Samstag etwas ganz blödes passiert.
Erstmal zur Erklärung hier die Vorgeschichte in Kurzfassung.
Ich hatte Streß mit einer Frau. Kumpel: "Komm lass das vergessen, wir machen heute Abend Party". Ich: "Okay". Ab zu einem anderem Kumpel und die Korken knallen lassen.
Nach kurzer Zeit war ich total besoffen.
Soweit so gut und dann geschah das Unglück.
Ein anderer Kumpel(nüchtern) ist dann mit mir zu Mc Donalds gefahren.
Ich weiß nur noch das wir bestellt haben, den Rest weiß ich aus Erzählungern!
Als wir gerade fahren wollten habe ich wohl bemerkt, dass eine Tür vor dem Mc Donalds offen stand. Also rufe ich : "Halt!", steige aus, laufe zu der offenen Tür und schnappe mir den ersten Gegenstand der mir in die Quere kommt. In meinem Fall, ein Besen.
Ca. eine halbe Stunde später kommt die Polizei in unser Dorf, was ca. 5 vom mc donalds entfernt liegt und fängt an meine kumpels zu befragen.
So kommt halt alles raus. Mich haben sie nicht erwischt. Den Besen haben sie wieder mitgenommen. Ich habe jetzt eine Vorladung auf dem Tisch. Also bin ich heute in das mc donalds gefahren und habe mit dem Geschäftsführer geredet. Er hat mir gesagt, dass es sich um ein Bagatellverbrechen handelt und mich wohl nicht allzu viel strafe erwartet. Aber mein Kumpel der gefahren ist und der mit dem Besen eigentlich gar nichts zu tun hat dem soll der Führerschein (nach angaben des mc donalds arbeiters) abgenommen werden. Was kann ich tun damit ich ihm helfen kann. Er konnte ja wirklich nichts dafür.
Bitte helft mir damit ich auch bald über die Geschichte lachen kann. Wie es jeder andere Tut. Ein Milliärden unternehmen verklagt mich wegen einem Besen!
Danke im Vorraus
Gruß Rome

Benutzeravatar
MorkvomOrk
Forums-Methusalem
Beiträge: 4255
Registriert: So 21. Jul 2002, 19:34
Wohnort: Mainfranken, Bayern

Beitrag von MorkvomOrk » Do 7. Sep 2006, 01:02

1. Fahrerflucht gibt es für die Juristen nicht.

2. Die Straftat heißt "Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort"

§ 142 StGB
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
(1) Ein Unfallbeteiligter, der sich nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt, bevor er

1. zugunsten der anderen Unfallbeteiligten und der Geschädigten die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung durch seine Anwesenheit und durch die Angabe, daß er an dem Unfall beteiligt ist, ermöglicht hat oder
2. eine nach den Umständen angemessene Zeit gewartet hat, ohne daß jemand bereit war, die Feststellungen zu treffen,


wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


3. Wo kein Unfall, da keine Anklage wg. "Unerl. Entfernen vom Unfallort"

4. Oder ist das ganze etwa eine Verar..... :?:

Benutzeravatar
Rome
Aktiver Benutzer
Beiträge: 2
Registriert: Mi 6. Sep 2006, 18:04
Kontaktdaten:

Schön wärs

Beitrag von Rome » Fr 8. Sep 2006, 15:22

Schön wärs, wenns eine verar.. wäre aber leider ist dem nicht so.
Es war ja kein Unfall und es blieb auch niemand 24 h lang geschädigt. Der Besen war ca. 30 min in unserem Beitz, bis die Polizei kam.
Demnach gab es schon nach 30 keinen geschädigten mehr und da ich mich persönlich entschuldigt habe und der typ von McD gesagt hat das es ein bagatellverbrechen sei und es nicht um den Besen gehe mächte ich jetzt wissen was die Polizei uns bzw. dem Fahrer kann ? Er war nicht an der Tat beteiligt, hatte nicht die Idee dazu. Er hat lediglich nur nicht darauf bestanden, dass ich den Besen zurück lasse sondern ist gefahren. Aber dafür 1 Jahr Führerschein entzug klingt etwas hart, oder ?

Gruß Matthias

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 23 Gäste