Hier geht es um Themen, die das Verwaltungsrecht mit dem Fahrerlaubnisrecht kombinieren
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cherrytrees
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Beitrag
von cherrytrees » Mo 11. Dez 2006, 11:24
Hallo,
der LKW-Führerschein meines Vaters ist mit 50 abgelaufen - ist wohl so üblich.
Jetzt kann er einen Job bekommen für den er aber den LKW-Führerschein benötigt. Kann man diesen irgendwie wieder zum Leben erwecken.
Vielen Dank im Vorraus.
cherrytrees

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Bernhard Slupkowski
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von Bernhard Slupkowski » Mo 11. Dez 2006, 11:49
Er kann jederzeit die "Neuerteilung nach Fristablauf" beantragen.
Allerdings wird diese Neuerteilung erst vorgenommen, wenn seine Eignung und Befähigung nachgewiesen ist.
Die Eignung ist durch Vorlage eines augenärztlichen und eines hausärztlichen Zeugnisses erledigt.
Da er aber auch länger als zwei Jahre ohne Fahrerlaubnis Klasse CE (alt 2) ist, muß er eine vollständige Befähigungsprüfung (theoretische und praktische Prüfung) ablegen.
Erst dann kann die Fahrerlaubnis Klasse CE neu erteilt werden.
Bernhard
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MorkvomOrk
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von MorkvomOrk » Di 12. Dez 2006, 03:03
Kleine Ergänzung:
Von den Ausbildungsvorschriften wäre dein Vater befreit. Das bedeutet, daß die für einen Erstbewerber vorgeschriebenen Mindestausbild.stunden für ihn nicht gelten!
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